Sicherheitsschuhe für welchen Bereich?

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  • Dann schau mal genau in den Gesetzestext.
    Wenn orthopädische Sicherheitsschuhe notwendig sind, stellt dies eine PSA dar. Daraus ergibt sich dann nach §2 PSA-BV

    Wer also aus welchen Gründen auch immer, auf besondere PSA angewiesen ist, die sie Standard PSA aus ergonomischen Gründen nicht erfüllen kann, und das dürfte bei orthopädischen Schuhen zweifelsfrei feststehen, der hat einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber seinem AG.Jetzt noch ein Blick in §3 ArbSchG

    Daraus folgt ganz klar, dass niemals die Kosten für geeignete PSA am Mitarbeiter "hängen bleiben", sondern dies muss immer der AG übernehmen.Man kann natürlich auch den Weg über SGB VI wählen, aber da gibt es einige Einschränkungen z.B. eine Wartezeit und vorgegebene Versicherungszeiten, die nicht bei jedem Arbeitnehmer zutreffen. Der "Formularkrieg" ist hierbei gewaltig und der Aufwand dürfte sich durchaus im Bereich der Kosten für den speziellen Schuh+Einlagen bewegen, wenn er diese nicht sogar überschreitet.

    @AxelS
    letzter Versuch.
    Eine erfahrene SiFa müsste dieses Thema eigentlich rechtlich richtig betrachten können.


    Die PSA BV und auch das ArbSchG, decken nicht(!) spezielle Anforderungen aufgrund einer körperlichen Leistungsminderung.


    Darüberhinaus kann auch google verwendet werden mit der Suche nach „Urteile“ zu diesem Thema.
    Der Arbeitgeber steht nicht in der Pflicht orthopädische Schuhe zu zahlen.


    Komnet schreibt hierzu:
    Im vorliegenden Fall - es handelt sich offensichtlich um eine Erhöhung des Absatzes - ist es möglich, den Sicherheitsschuh orthopädisch umzuarbeiten. Diese Änderung muss durch einen Orthopädie-Schuhmachermeister erfolgen und ist von diesem zu dokumentieren. Darüber hinaus hat er den Träger des Schuhs sowie den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Da der Sicherheitsschuh durch die Erhöhung des Absatzes gegenüber dem geprüften Baumuster verändert worden ist, muss für den neu zugerichteten Sicherheitsschuh eine Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Ansonsten darf dieser nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht werden.
    Werden bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen nach der Änderung nicht mehr sicher erfüllt - im vorliegenden Fall z. B. die geforderte Antistatik -, so ist u. a. zu prüfen, ob die betrieblichen Gegebenheiten diese überhaupt erforderlich machen (Gefährdungsbeurteilung). Ist dies nicht der Fall, so darf der Schuh auch getragen werden, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird. Näheres zu diesem Thema kann Anhang 2 der DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ entnommen werden.


    Zur Kostenfrage: Der Arbeitgeber hat in der Regel den Anteil, der auf die normalen Sicherheitsschuhe entfallen würde, selbst zu tragen. Die restlichen Kosten werden dann von den Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Dies sind in erster Linie die Träger der gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit. Dies können aber auch die Hauptfürsorgestellen oder die Träger der Sozialhilfe sein. Näheres hierzu: Anhang 2 Nr. 5 der o. g. DGUV Regel 112-191.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Von unserem Betriebsarzt würde erst kürzlich gemeldet, dass sich die Rentenversicherung in letzter Zeit bei solchen Fällen fortlaufend weigert die Kosten zu übernehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Von unserem Betriebsarzt würde erst kürzlich gemeldet, dass sich die Rentenversicherung in letzter Zeit bei solchen Fällen fortlaufend weigert die Kosten zu übernehmen.

    da hat der BA recht, aber hier geht es meistens um Elektr. höhenverstellbare Schreibtische, welche von der DRV standardmäßig abgelehnt werden, mit Verwies auf den Arbeitsschutz.


    Das habe ich mehrfach und empfehle gegen die Ablehnung juristisch vorzugehen.
    Auch hier ein Verweis auf das Urteil des Sozialgericht Speyer vom Mai 2019.
    Der Arbeitgeber ist nicht in der Verpflichtung und die Dt. Rentenversicherung MUSS die Kosten übernehmen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • aber hier geht es meistens um Elektr. höhenverstellbare Schreibtische

    Bei uns ging es das explizit um Sicherheitsschuhe.


    letzter Versuch.
    Eine erfahrene SiFa müsste dieses Thema eigentlich rechtlich richtig betrachten können.

    Ach, den Versuch kann ich gerne zurück geben mit Deiner Aussage.

    Sollte niemand (was eher sehr selten ist) zahlen, muss der Beschäftigte dies selber übernehmen.

    Genau das ist nach §3 ArbSchG eindeutig ausgeschlossen.
    Das SGB VI, welches ja für die Leistungen durch die Rentenversicherung das Regelwerk darstellt kennt viele Einschränkungen und "kann" Bestimmungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Sind ESD-Funktionssocken für ESD-Sicherheitsschuhe sinnvoll?


    Wer führt von euch "Sauberkeitskontrollen" von ESD-Schuhen durch?

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  • Benutzen eure Schweißer Funkenschutzmanschette?


    Sinnvoll in Schweißerberufen ist auch eine Funkenschutzmanschette, die man über die Schweißerschuhe stülpt, damit keine sogenannten Schweißperlen zwischen Schweißerschuhe und Hose eindringen können.

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  • Sind die Gamaschen für Schweißer noch erlaubt? Im Gießereibereich wurden die Gamaschen von den BGen verboten, weil sie mehr schaden als nutzen (wenn sich mal eine Perle flüssigen Eisens hinter die Gamasche verirrt hat - was immer wieder vorkam - wurde der Gesundheitsschaden beim Betroffenen sehr viel größer als beim Betroffenen ohne Gamaschen). Würde mich spontan wundern, wenn die Gamaschen bei Schweißern aus Sicht der Unfallverhütung noch erlaubt wären. Spontan kenne ich die Gamaschen auch "nur" noch als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen sowie bei Kettensägen (wobei auch hier schon von der Verwendung abgeraten wird).

  • Sind die Gamaschen für Schweißer noch erlaubt?

    Sie wird noch von vielen Anbietern angeprießen.
    Dies schreibt die Fa. Elten darüber: Eine spezielle Funkenschutzmanschette schützt den Fuß vor Verbrennungen, indem sie glühende Funken, Flüssigkeiten und sogenannte Schweißperlen abhält. Dank eines bedienerfreundlichen Schnellverschlusses kann die Manschette im Notfall binnen Sekunden geöffnet und der Schuh abgestreift werden – zugleich kann die Manschette über eine Verschlussschnalle individuell an die Fußform des Trägers angepasst werden.