e-scooter - Wegeunfall

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  • Servus!


    Hab mich ja schon gefragt, wann es soweit ist. Und der erste Vorfall mit einem e-scooter bei mir auf dem Tisch liegt.
    Gestern war es dann soweit. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn man beobachtet, wie sich die Verkehrsteilnehmer zum Teil verhalten. Und im Sommer noch dazu, wo fast jeder Radfahrer glaubt am Giro oder der Tour teilzunehmen. :/ Mit oder ohne Helm. 8| Da wäre eher ein 'Vollprotektoren-Anzug' a la Eishockey angebracht. :rolleyes: Ist fast so wie die ungezügelten (Hass-)Postings bei facebook, twitter und Co. :cursing:


    Aber zu meinem eigentlichen Anliegen.
    Habe mich - in Voraussicht (nein ich bin kein Pessimist! Eher nur Realist :huh: ) - schon darauf vorbereitet. Und die e-scooter bei der regelmässige Unterweisung mit aufgenommen. Gleich nach/mit den Fahrrädern, Motorrädern, Skateboards, etc.
    Jetzt wollte ich wissen, wie ihr das bei euch handhabt und wie umfangreich ihr das gestaltet?
    Auf was weisst ihr besonders hin? Verweist ihr lediglich auf die (dürftige) DGUV FAQ hin?
    Wie geht ihr auf die Bedingungen (Gepäck) bzgl. ÖNV um?


    Ich danke für eure konstruktiven und sachdienlichen Hinweise/Beiträge.


    Viele Grüße

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

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  • Eine Firma hatte einen ADFC-Typen, der Fahrradtraining samstags angeboten hat (ehrenamtlich, Fahrräder wurden gratis gestellt).


    Abgesehen davon, dass mein derzeitiger Job die Anforderung aus dem Thread nicht stellt, würde ich versuchen etwa in die Richtung zu gehen.

  • Ist fast so wie die ungezügelten (Hass-)Postings bei facebook, twitter und Co.

    Das kannst du doch nicht so einfach sagen. Also ich kenn dass nur dass dort sachlich disskutiert wird. ;)


    Wieso Unterweisung? Hat der E-Scooter einen betrieblichen Hintergrund?
    Also ich war immer der Meinung, dass WIE der Beschäftigte an den Arbeitsplatz kommt ihm überlassen ist. Er muss sich hierbei lediglich an die gesetzlich vorgegebenen Normen halten (Verkehrsrecht) usw. halten. DAS unterweise ich gelegentlich und beziehe mich hier auf das einschlägige Regelwerk der BG RCI Merkblatt A007-3 (Wegeunfälle) oder die StVo.Du rennst doch auch nicht jedem AN hinterher und schaust ob sein Auto TÜV hat oder doch?
    Es gab mal (wo du gerade die Radfahrer ansprichst) ein Urteil zum Thema Helmpflicht; jedoch wurde das wieder kassiert (Oberlandesgericht Schleswig, AZ 7 U 11/12, 5. Juni 2013)


    Wenn tatsächlich jetzt ein Wegeunfall geschieht, würde ich ihn so aufnehmen, ihn auf das Wesentliche reduzieren (Der Beschäftigte fiel auf dem Weg zwischen x und y auf dem Weg zum Arbeitsantritt vom Roller). Wenn die BG mehr wissen will, soll sie fragen. Und soweit ich weiß gibt es hier auch noch kein Regelwerk gegen das man verstoßen kann. Aus meiner Sicht ein banaler Wegeunfall (jetzt nicht auf die Folgen bezogen; nur auf den Sachverhalt)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Und die e-scooter bei der regelmässige Unterweisung mit aufgenommen. Gleich nach/mit den Fahrrädern, Motorrädern, Skateboards, etc

    Ganz ehrlich....... sowas haben wir als Betriebsmittel nicht ....
    Deshalb keine Unterweisung dazu.


    Allerdings bieten wir Fahrsicherheitstrainings an für Fahrrad, Motorrad, Pkw




    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte ()

  • Also ich war immer der Meinung, dass WIE der Beschäftigte an den Arbeitsplatz kommt ihm überlassen ist.

    Klar ist es dem Mitarbeiter selbst überlassen, wie er zur Arbeit kommt. Nichts desto trotz,sollte es in der jährlichen Unterweisung mit einfließen. Zunächst aus Sicht der Vorsorgepflicht des Arbeitgebers. Desweiten ist es auch ein Wirtschaftlicher Grund. Wegeunfälle sind Hauptpunkte bei Unfallrenten und Toten bei der Arbeit bzw. Weg zur Arbeit. Wenn sich ein Mitarbeiter verletzt, so das er nicht mehr für uns tätig ist, müssen wir Ihn ersetzen. Ich kenne die Faustformel: Was ein Mitarbeiter (Fachkraft oder ähnliches) im Jahr verdient , kostet es Ihn zu ersetzen. Jetzt mal losgesagt, wie weit die Faustformel stimmt, wir sprechen aber auf jeden Fall von einen 5 stelligen Betrag.


    Desweitern Link:
    https://www.dguv.de/fbhl/sachg…n/faq/e_scooter/index.jsp

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  • Danke erst mal für die schnellen Reaktionen.


    Wieso Unterweisung? Hat der E-Scooter einen betrieblichen Hintergrund?
    Also ich war immer der Meinung, dass WIE der Beschäftigte an den Arbeitsplatz kommt ihm überlassen ist. Er muss sich hierbei lediglich an die gesetzlich vorgegebenen Normen halten

    Aber ja doch! Siehe @jeske :rolleyes:

    Klar ist es dem Mitarbeiter selbst überlassen, wie er zur Arbeit kommt. Nichts desto trotz,sollte es in der jährlichen Unterweisung mit einfließen. Zunächst aus Sicht der Vorsorgepflicht des Arbeitgebers. Desweiten ist es auch ein Wirtschaftlicher Grund. Wegeunfälle sind Hauptpunkte bei Unfallrenten und Toten bei der Arbeit bzw. Weg zur Arbeit.


    ...
    Desweitern Link:
    https://www.dguv.de/fbhl/sachg…n/faq/e_scooter/index.jsp

    jeske: war auch mein Link. =O


    Und zusl. kommt noch dazu das es mehre Standorte im Ort gibt, die fussläufig bzw. per 'Dienstrad' (gestellt vom AG = AM) erreichbar sind. Warte nur noch auf die ersten Anfragen zu e-scootern. :D
    Oder gilt das bei euch nicht als Wegeunfall, wenn jemanden da was passiert? :rolleyes: Von der Nutzung auf dem Betriebsgelände ganz zu schweigen.
    Oder als 'corpus delicti', wenn jemanden über 'abgestelltes' (besser wohl >fallen gelassen< bzw. >abgesprungen<) Rad/(e-)scooter, stolpert bzw. mit dem Stapler drüber fährt. Es passieren ja die tollsten Dinge, an die man als professioneller Bedenkenträger gar nie nicht alle denken kann. ;(

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Nichts desto trotz,sollte es in der jährlichen Unterweisung mit einfließen

    hmmm naja....buh wie fange ich an


    noch mehr Themen zum Unterweisen und das auch noch über Themen in der Freizeit .... Nö finde ich nicht gut.
    Den Mitarbeitern die freiwillig Interesse haben Infos zu geben oder Fahrsicherheitstraining anzubieten ....ja das ist voll ausreichend

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ganz ehrlich....... sowas haben wir als Betriebsmittel nicht ....
    Deshalb keine Unterweisung dazu.


    Allerdings bieten wir Fahrsicherheitstrainings an für Fahrrad, Motorrad, Pkw

    Ach aber Motorrad als Betriebsmittel gibt es?


    Immerhin durfte ich mit meinem e-Scooter schon vor dem 15.6.2019 legal in der Öffentlichkeit fahren und inzwischen auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Versicherungskennzeichen wird auch deutlich kleiner als bisher.


    Wenn man möchte darf man sogar relativ problemlos Gefahrgut auf dem e-Scooter transportieren, denn das ADR gilt erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Siehe §2 Abs. 1, Nr.6 GGVSEB. Nur sehr viel davon mitnehmen kann man nicht, denn Anhänger sind ja bei den Scootern nicht erlaubt und das zulässige Gewicht liegt oft um die 100kg, was ja oft schon mit dem Fahrer ausgeschöpft ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Öh.... Axel? 100 kg? Autsch? Von Glycerinnitrat reichen übrigens auch einige Gramm für einen Bumms :)


    Als mein 50er noch frisiert war, habe ich ihn einer Frau geliehen, die einen Motorradführerschein hat (ich hatte trotzdem nur Versicherungskennzeichen). Als die Dame damit losfuhr ist sie hinten fast runtergeflogen, sie meinte, so einen 50-er hatte sie noch nie erlebt. Sie wog/wiegt allerdings nur 40 kg.


    Also diese Dame auf einen 20 km/h-Tretroller könnte 60 kg Gefahrstoffe transportieren. Je nach Gefahrstoff wären wir dick im ADR - nur eben unter 25 km/h :)

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  • Ach aber Motorrad als Betriebsmittel gibt es?

    Das habe ich nicht behauptet.....


    Wir unterweisen diese Themen nicht.... geben unseren Mitarbeitern aber immer wieder die Möglichkeit an diverse Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen.
    Das sind auch keine regelmäßigen Angebote.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ist ja interessant was die Kolleginnen und Kollegen so alles veranstalten (Vorbildfunktion, etc.), und freue mich ja über die rege Diskussion, aber ...


    ... irgendwie passt das nur bedingt zu meiner Fragestellung, oder? ?(


    Jetzt wollte ich wissen, wie ihr das bei euch handhabt und wie umfangreich ihr das gestaltet?
    Auf was weisst ihr besonders hin? Verweist ihr lediglich auf die (dürftige) DGUV FAQ hin?
    Wie geht ihr auf die Bedingungen (Gepäck) bzgl. ÖNV um?


    Ich danke für eure konstruktiven und sachdienlichen Hinweise/Beiträge.

    Ich entnehme also den Antworten, das sich eigentlich keine(r) intensiver mit dem Thema Wegeunfall und e-scooter bisher beschäftigt hat.


    Auf jeden Fall recht herzlichen Dank dafür. Wenn sich später, mal jemand damit beschäftigt, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme und einen Austausch.

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Wie gesagt - analog Fahrrad: wenn einer freiwillig Workshops anbietet, zur freiwilligen Teilnahme Samstags, sollte das die Firma unterstützen (Gelände zur Verfügung stellen, Erste Hilfe usw.) - das ist alles, was ich tun WÜRDE, basierend auf echten Erfahrungswerten. Das Angebot wurde rege angenommen (vor allem von Migrantinnen und jugendlichen Migranten - damit sind nicht die "Flüchtlinge" gemeint, sondern Menschen deren Ankunft im völligem rechtlichen Einklang mit allen geltenden Gesetzen geplant und organisiert war/ist)


    Bestenfalls noch den einen oder anderen Artikel in der Firmenpostille zum Thema beitragen... Einen "offiziellen" Fass würde ich da nicht aufmachen.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich entnehme also den Antworten, das sich eigentlich keine(r) intensiver mit dem Thema Wegeunfall und e-scooter bisher beschäftigt hat.

    Äh, doch unsere aktive nicht SiFa Guudsje hat doch eine Gefährdungsbeurteilung Segway erstellt. Hier der Link.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Jetzt wollte ich wissen, wie ihr das bei euch handhabt und wie umfangreich ihr das gestaltet?

    Moin Aberle,


    es kommt darauf an. ;) Der Umfang hängt davon ab, welche "Herausforderungen" auf den Bediener zukommen.
    Autos unterweisen wir nicht. Elektroautos aber sehr wohl, das sich diese doch um einiges von "normalen" Kfz unterscheiden (kein Motorengeräusch, dadurch oft zu hohe Fahrgeschwindigkeit, andere Beschleunigungswerte, andere Verzögerungswerte, Automatik statt Schaltgetriebe etc.).
    Fahrräder unterweisen wir nicht, aber unsere E-Bikes (größeres Gewicht, andere Beschleunigungswerte, anderes Bremsverhalten etc.)
    Hier habe ich schon einmal ein paar Informationen zu der Thematik geschrieben. Vielleicht kannst Du da etwas abgreifen.


    Bei der erstmaligen Einweisungen lassen wir die Beschäftigten auf dem Parkplatz auch tatsächlich üben. Das hat sich sehr gut bewährt.


    Hinsichtlich des Transportes würde ich eine Lenkertasche verwenden oder den Beschäftigten einen Rucksack zur Verfügung stellen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Zusammen


    wir unterweisen es nicht (außer vieleicht Ladungssicherung im Private PKW aber das ist ein anderes Thema) Wir hatten schon zwei Wegeunfälle mit E-Bikes im Betrieb und 4 Wegeunfälle mit normalen Fahrrädern allerdings im Winter.
    Bei einen Befreundeten Unternehmen hat man es versucht zu unterweisen und ist gescheitert weil einige Mitarbeiter meinten ,,es ist Privatsache wie ich zur Arbeit komme das geht dem Arbeitgeber nichts an"
    Auch ein Versuch der GL Monatskarten für die ÖVB zu sponsern ist daran gescheitert das die Monatskarte für den Privatgebrauch genutzt wurde aber für den Weg zur Arbeit doch wieder PKW, E-Bike und jetzt immer mehr diese E-Kinderroller genutzt werden. :whistling:


    Man lernt eben nicht aus wenn man mit Menschen arbeitet.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Ich würde den Privatgebrauch der Monatskarte nicht als scheitern bezeichnen.


    Bezüglich Unterweisung: ja. Bezüglich eines Angebotes "Fahrsicherheitstraining" wäre ich offen, ebenso wie für Artikel in der Firmenpostille oder für Plakate.


    Ein weiser Manager sagte mal: "Mir ist es egal, ob Mitarbeiter PSA klauen. Dann nutzen sie die zu Hause und kommen gesund zur Arbeit."


    Einen Handel mit geklauter PSA auf eBay würde er aber nicht unterstützen :)


    In diesem Sinne: "Firma bietet auch für das Privatleben einen Mehrwert" würde ich Angebote zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Gesundheit immer befürworten/unterstützen (in Grenzen auch ehrenamtlich).

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  • Wie sieht's den mit denen aus, die mit dem Skateboard (oder ist das schon wieder out?!?!?!), auf Rollschuhen, mit dem Quad... zur Arbeit kommen?


    Um azrazr zur bemühen (s.o.): Ich bezeichne mich durchaus auch als "weisen Manager" aber ganz ehrlich...ich kann und ich WILL mich auch nicht um jeden Sch... kümmern. Wenn jemand Spass daran hat, mit solchen Vehikeln und Methodiken zur Arbeit kommen zu müssen - bitteschön.


    Damit ist deine, Aberle, Frage was mich angeht beantwortet. Aber noch ein paar ergänzende Worte:


    Zum Einen sprechen wir hier nicht über Dienstwege/-fahrten und wenn ich ein geschlossenes Werksgelände habe, sollte ich mir auch sehr gut überlegen, ob ich den Betrieb solcher Roller überhaupt zulasse.


    Wenn ich eine Unterweisung beispielsweise zum Thema Ladungssicherung durchführe, dann stelle ich selbstverständlich auch mal die Frage nach dem persönlichen Verhalten beim Einkauf im großen Möbelhaus; wenn es um Schuhe geht fehlt auch nicht der Hinweis darauf, das man sich beim Rasenmähen auch schön die Zehen absemmeln kann etc.pp. Aber ich mache mir nicht alles, was meine Beschäftigten so treiben zu Eigen. Die Verwendung o.g. Fortbewegungsmittel im privaten Sektor gehört für mich dazu.


    Also, wie gehen wir damit um? - Gar nicht!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo

    Wie sieht's den mit denen aus, die mit dem Skateboard (oder ist das schon wieder out?!?!?!), auf Rollschuhen, mit dem Quad... zur Arbeit kommen?

    Zumindest bei Skateboard und Rollschuhen bin ich der Meinung, dass es mal eine Festlegung gab, dass es sich hier nicht um "Verkehrsmittel" handelt und deshalb auch kein Wegeunfall anerkannt wurde. (Ist aber nur schwach bei mir im Hirn verankert, fragt mich bitte nicht nach der genauen Quelle)

  • Das wird keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten. in meinem Privatleben bewege ich mich, wie ich will, und wenn ich Lust habe, fliege ich in einem UFO zur Arbeit.


    Fakt ist, dass der Arbeitsweg in Deutschland gesetzlich als Teil der Versicherung deklariert ist. Woanders ist dies soweit ich weiß nirgendwo der Fall. Eine Einschränkung der Art, WIE man zur Arbeit kommt, ist gesetzlich nicht geregelt.


    Sonst wären Stöckelschuhe auch aus dem "Rennen", oder nicht verkehrssichere Fahrräder (oder Fahren ohne Licht). Ist das der Fall? Siehe SGB VII Abs. 2.


    Der Begriff "Fahrzeug" oder "Verkehrsmittel" existiert dort nicht, nur der Weg, der zurückgelegt werden muss.