Zumindest bei Skateboard und Rollschuhen bin ich der Meinung, dass es mal eine Festlegung gab, dass es sich hier nicht um "Verkehrsmittel" handelt und deshalb auch kein Wegeunfall anerkannt wurde. (Ist aber nur schwach bei mir im Hirn verankert, fragt mich bitte nicht nach der genauen Quelle)
Falsch!!!!!
ich kenne das anders ... leider habe ich den guten Bericht der BGN hierüber nicht mehr gefunden ....
dafür aber das auf die schnelle
https://www.dgbrechtsschutz.de…t-nur-der-schnellste-weg/