Vorschrift für Kran

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  • Hallo miteinadner,

    bei uns am Hallenkran hängt noch die Betriebsvorschrift für Krane BGV D6. Ist diese nicht mehr gültig und muss durch die DGUV52 ersetzt werden?

    Gruß Jürgen

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  • Wie viel Aufwand wird das?

    Ehrlich - als SiFa lasse ich solche "Plakataktionen" stehen, bis sie "auffallen", und melde danach vollzug.

    a) rettet keine Leben
    b) gutes Köder für Auditoren, schnelle und billige Lösung nach Finding
    c) wenn man jedes mal ALLE Plakate, Plaketten und Aufkleber in der Firma ändern müsste, wenn die oben einen Pups ablassen, hat man (als Vollzeit-SiFa) echt was zu tun. Es ist ja nicht so, dass für Euren Hallenkran nun 360° gedrehte Vorschriften gelten. Bzw... Eigentlich doch :44: (Du kannst aber auch BGV 6 mit DGUV V52 mit einem kleinen Audruck unter Tesa-Film überkleben - soweit nötig die ganze Zeile)

    Betriebsbedingungen, Unterweisung, Beauftragung, Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen und Methoden ändern sich trotz der Änderung des Aufklebers nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (6. Juli 2019 um 16:01)

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  • Ja lass hängen. Futter für den Auditor bevor der die Brotkrümmel sucht. Immer schön ne Kleinigkeit lassen.

    Das ist dem Auditor 6 Jahre nicht aufgefallen, glaubst du er sieht das jetzt?

    smh
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!