ABFALLBEAUFTRAGTER

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  • Hallo miteinander,


    wer von euch ist Abfallbeauftragter?


    Was sind die intressantesten Erlebnisse während dieser Tätigkeit?


    Gruß Jürgen

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  • Was sind die intressantesten Erlebnisse

    was verstehst Du unter interessant?


    Ich versuche gerade das Chaos hier zu durchblicken, aber die Abgründe, die sich mir hier auftun, kann man kaum öffentlich darstellen.


    Was war denn Dein interessantestes Erlebnis?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was war denn Dein interessantestes Erlebnis?

    Bin diese Woche Abfallbeauftragter geworen, deswegen noch keine Erfahrungen.

  • Guten Morgen
    Abfallbeauftragter bin ich auch----Zuhause. Aller Abfall wie Restmüll, Papier, Biomasse, Plastik rausbringen und in die entsprechende Tonne tun. Tonne am Abholtag am Straßenrand zur Entleerung bereitstellen. :D
    Beauftragung dauerhaft durch meine Frau. So ähnlich wie im privaten nur im größerem Umfang hast du es gewerblich zu tun.( Kommt natürlich noch mehr dazu wie z.B.Abfallkataster, Nachweis Entsorger, Mengennachweis, blablabla...aber interessant ist es privat auch. Wie bekomme ich den restlichen Grünschnitt von meinem Rasen (1600m2) weg der nicht mehr in die Biotonne passt.
    Gruß Martin jetzt erst mal :49:

  • ...wenn du frühzeitig den Mäher nimmst, kannst du den Grünschnitt liegen lassen. Macht unser Mähroboter auch!
    :Lach:
    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Guten Morgen
    Abfallbeauftragter bin ich auch----Zuhause. Aller Abfall wie Restmüll, Papier, Biomasse, Plastik rausbringen und in die entsprechende Tonne tun. Tonne am Abholtag am Straßenrand zur Entleerung bereitstellen. :D
    Beauftragung dauerhaft durch meine Frau. So ähnlich wie im privaten nur im größerem Umfang hast du es gewerblich zu tun.( Kommt natürlich noch mehr dazu wie z.B.Abfallkataster, Nachweis Entsorger, Mengennachweis, blablabla...aber interessant ist es privat auch. Wie bekomme ich den restlichen Grünschnitt von meinem Rasen (1600m2) weg der nicht mehr in die Biotonne passt.
    Gruß Martin jetzt erst mal :49:

    Kleines Lagerfeuer :)
    Blätter auf den Kompost und Äste/Zweige kleinschneiden und als Grillanzünder nutzen ^^



    Was sind die intressantesten Erlebnisse während dieser Tätigkeit?


    "Interessant" ist immer, wenn man von anderen Leuten Daten braucht und die Krise kriegt

    Sonnige Grüße, Daschafisch



    :ola:

  • Ich meinte Abfallbeauftragter im Unternehmen.

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  • Sorry, aber viele der angeblichen Aufgaben sind nicht Aufgabe des Abfallbeauftragten. In dem Dokument sind sehr viele falsche Aussagen. Zeige das ja nicht Deiner Geschäftsführung. Für mich zählt nur Paragraph 60 KrwG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Paragraph 60 KrwG


    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
    und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
    (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
    § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall


    (1) Der Abfallbeauftragte berät den zur Bestellung Verpflichteten und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet,
    1.den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen,
    2.die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen zu überwachen, insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte und der Art und Beschaffenheit der bewirtschafteten Abfälle in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Mängelbeseitigung,
    3.die Betriebsangehörigen aufzuklären
    a)über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, welche von den Abfällen oder der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit ausgehen können,
    b)über Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit unter Berücksichtigung der für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen,
    4.hinzuwirken auf die Entwicklung und Einführung
    a)umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, einschließlich Verfahren zur Vermeidung, ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen,
    b)umweltfreundlicher und abfallarmer Erzeugnisse, einschließlich Verfahren zur Wiederverwendung, Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung nach Wegfall der Nutzung, sowie
    5.bei der Entwicklung und Einführung der in Nummer 4 Buchstabe a und b genannten Verfahren mitzuwirken, insbesondere durch Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse unter den Gesichtspunkten der Abfallbewirtschaftung,
    6.bei Anlagen, in denen Abfälle anfallen, verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken.
    (2) Der Abfallbeauftragte erstattet dem zur Bestellung Verpflichteten jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
    (3) Auf das Verhältnis zwischen dem zur Bestellung Verpflichteten und dem Abfallbeauftragten finden § 55 Absatz 1, 1a, 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 und 4 und die §§ 56 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Abfallbeauftragten zu stellen sind.

  • Steht da was, dass ich koordinieren muss? Oder dass ich die getrennte Sammlung sicherstellen muss? Die Dokumentationspflicht liegt auch nicht beim Abfallbeauftragten. Das sind alles Aufgaben, die der Unternehmer koordinieren muss und dabei wird er vom Abfallbeauftragten fachlich beraten und die korrekte Umsetzung entsprechend überwacht. Ansonsten müsste der Abfallbeauftragten sich selbst überwachen und so etwas geht in der Regel nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn ich meinen Fachkundelehrgang Abfallbeauftragte absolviert habe, bin ich sicherlich schlauer.

  • Bin diese Woche Abfallbeauftragter geworen

    Wenn ich meinen Fachkundelehrgang Abfallbeauftragte absolviert habe

    Somit Auswahlverschulden der Geschäftsführung die Dich zum Abfallbeauftragten bestellt, ohne dass Du die fachlichen Voraussetzungen erfüllst.

    Maßgebend ist jedoch auch die Gewerbeabfallverordnung.

    Aber doch nicht für die Aufgaben des Abfallbeauftragten.
    Die Gewerbeabfallverordnung und auch das Verpackungsgesetz spielen natürlich eine Rolle bei der Entsorgung und den Vorschlägen zur betrieblichen Trennung und Erfassung der Stoffströme, beide Regelungen geben aber keine Vorgaben für die Abfallbeauftragten her.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Somit Auswahlverschulden der Geschäftsführung die Dich zum Abfallbeauftragten bestellt, ohne dass Du die fachlichen Voraussetzungen erfüllst.

    Danke für deine Info.

  • Muss beim Abfallbeauftragten eine Prüfung bestanden werden?

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  • Nein, keine Prüfung, aber es muss ein behördlich anerkannter Kurs sein, der auch in in Deinem Bundesland anerkannt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Lustige "Erlebnisse"... naja. Nicht wirklich lustig.


    Einem Abfallbeauftragten in meinem Umfeld hat die Polizei ein Bußgeld aufgebrummt. Der hat ohne nähere Kontrolle einen zugelassenen, ordnungsgemäß festgezurrten, entsprechend gelabelten, Großbehälter für Lackreste auf einem LKW auf die Straße gelassen. Das dumme war daran; die "Prüfung/Kennzeichnung) des Containers war drei Tage (Monatswechsel übers Wochenende) war abgelaufen.
    Also haben die den "Verurascher" gesucht und im Abfallbeauftragten (Lackreste zur Entsorgung) gefunden. 800€; weil Umweltstraftat.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Blöd für den Abfallbeauftragten, denn mit dem Bußgeld verliert er seine Zuverlässigkeit und kann somit in Zukunft sein Amt nicht mehr begleiten. Siehe §8 AbfBeauftrV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.