ASR A1.8 Verkehrswege

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  • Die ASR A 1.8 schreibt im Kapitel 4.5 Treppen


    Abs. (10) Treppen müssen:

    • einen Handlauf haben,
    • an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich
    • Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn sie mehr als 4,0 m beträgt.

    Welche Breite ist hiermit genau gemeint? Die Breite der Stufe? Oder die Breite der begehbaren Fläche? Messe ich die Gesamtbreite der Stufe oder messe ich die Breite zwischen Handlauf und der gegenüberliegenden Wand?
    Warum sollte ich einen zweiten Handlauf installieren, wenn die Gesamtbreite der Stufe >1,5 m ist aber die nutzbare Fläche (Abstand) zwischen Handlauf und Wand nur 1,4 m beträgt?


    Nachtrag: gemessen habe ich jetzt die Stufenbreite mit 142 cm und die Breite zwischen Wand und Handlauf mit 144 cm.
    Leider habe ich keine DIN zur Hand. Die Frage bleibt aber mal bestehen, weil mich das jetzt wirklich interessiert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Nachtrag

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  • Ich sehe da keine "Diskussionsgrundlage". Es steht eindeutig da.


    Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die Vorschriftenschreiber die "effektive" Breite mit einbezogen haben. Wir könnten ja jetzt anfangen solche Vorgaben alle zu relativieren (Also bei dem Bagger0815 brauch ich keinen Sicherheitsabstand zur Mauer, weil da nie einer durchläuft....) . Da stehen absolute Zahlen.
    Wenn die Stufenbreite (Wand zu Wand) größer ist als 1,5m dann musst du an beide Seiten einen Handlauf dranmachen.



    Und das Bild.... das ist kein Arbeitsplatz; zählt keine ASR.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • nicht hilfreich, aber so rein gar nicht


    Ich werde aus Dir nicht schlau. Tut mir leid.

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    Gruß Mick

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  • Wo ist die Treppe und wer benutzt diese?


    Mir fällt da ad hoc:

    • Barrierefreiheit ( irgendwie Teil von DIN XY)
    • öffentliches Baurecht
    • Treppensicherheit in Schulen, Kindergärten, Altenheimen und die damit verbundene Verkehrssicherheit

    Nur mal so in den Raum geworfen


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Landesbauordnung keine Angaben in mm oder cm. Lediglich ein Handlauf bzw. bei breiten Treppen zwei HL.
    ASR Stufenbreite
    DIN 18065 habe ich nicht.....
    Schlosser.net Ein handlauf und für die Barrierefreiheit zwei Handläufe.


    Bei uns gibt es über den zweiten Stock hinaus keine gehandicapten Mitarbeiter. Organisatorisch geregelt. Und nu?

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    Gruß Mick

  • Bei uns gibt es über den zweiten Stock hinaus keine gehandicapten Mitarbeiter

    ..und wie sieht es mit Publikumsverkehr aus. Ältere Menschen, Menschen mit kleinen Kindern? Mir kommt da der Gedanke an die Verkehrssicherheit. Dann auch wie viele Menschen gleichzeitig die Treppen benutzen?


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • nein. Alles im Erdgeschoss

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    Gruß Mick

  • Mir kommt da der Gedanke an die Verkehrssicherheit. Dann auch wie viele Menschen gleichzeitig die Treppen benutzen?
    Gruß
    Andy

    Das trifft auch auf schmale Treppenstufen zu. bei Kindern muss man nur darauf achten, dass die Abstände nicht zu groß werden.

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