Die ASR A 1.8 schreibt im Kapitel 4.5 Treppen
Abs. (10) Treppen müssen:
- einen Handlauf haben,
- an beiden Seiten Handläufe haben, wenn die Stufenbreite mehr als 1,5 m beträgt und zusätzlich
- Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn sie mehr als 4,0 m beträgt.
Welche Breite ist hiermit genau gemeint? Die Breite der Stufe? Oder die Breite der begehbaren Fläche? Messe ich die Gesamtbreite der Stufe oder messe ich die Breite zwischen Handlauf und der gegenüberliegenden Wand?
Warum sollte ich einen zweiten Handlauf installieren, wenn die Gesamtbreite der Stufe >1,5 m ist aber die nutzbare Fläche (Abstand) zwischen Handlauf und Wand nur 1,4 m beträgt?
Nachtrag: gemessen habe ich jetzt die Stufenbreite mit 142 cm und die Breite zwischen Wand und Handlauf mit 144 cm.
Leider habe ich keine DIN zur Hand. Die Frage bleibt aber mal bestehen, weil mich das jetzt wirklich interessiert.