Hallo zusammen,
aufgrund der Gefahr von Hautkrebs bei Beschäftigten in Außenberufen, unter anderem bei den derzeitigen Wetterverhältnissen, geht es um regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch einen Hautarzt. Umstritten ist nun aber, ob es dazu einer neuen sogenannten Pflichtvorsorge im Sinne der Arbeitsmedizin-Verordnung bedarf. Mit ihr dürften Arbeitnehmer nicht mehr im Freien eingesetzt werden, solange sie keine Bescheinigung über den geforderten Arztbesuch haben. Sonst würde ihr Arbeitgeber mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft. Der aktuelle Vorstoß der Bundesländer im Bundesrat für strengeren Gesundheitsschutz sorgt bei Spitzenverbände von Handwerk und Bau für Aufruhr.
https://twnews.de/de-news/arbe…droht-wegen-zu-viel-sonne
Es geht um die Frage soll in die ArbMedVV , die ursprünglich vom Bundeskabinett beschlossene Angebotsvorsorge oder , doch wie von Länderseite gefordert als Pflichtvorsorge aufgenommen werden.
Wie seht ihr das ?
Gibt es in euren Betrieben überhaupt Regelungen zum UVV-Schutz ? Was steht in den Gefährdungsbeurteilungen ? Oder, werden die betroffenen Mitarbeiter vielleicht schon dazu vom Arbeitsmediziner untersucht ?