Arbeitnehmerschutz: Baustopp droht wegen zu viel Sonne

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  • Hallo zusammen,


    aufgrund der Gefahr von Hautkrebs bei Beschäftigten in Außenberufen, unter anderem bei den derzeitigen Wetterverhältnissen, geht es um regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch einen Hautarzt. Umstritten ist nun aber, ob es dazu einer neuen sogenannten Pflichtvorsorge im Sinne der Arbeitsmedizin-Verordnung bedarf. Mit ihr dürften Arbeitnehmer nicht mehr im Freien eingesetzt werden, solange sie keine Bescheinigung über den geforderten Arztbesuch haben. Sonst würde ihr Arbeitgeber mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft. Der aktuelle Vorstoß der Bundesländer im Bundesrat für strengeren Gesundheitsschutz sorgt bei Spitzenverbände von Handwerk und Bau für Aufruhr.


    https://twnews.de/de-news/arbe…droht-wegen-zu-viel-sonne


    Es geht um die Frage soll in die ArbMedVV , die ursprünglich vom Bundeskabinett beschlossene Angebotsvorsorge oder , doch wie von Länderseite gefordert als Pflichtvorsorge aufgenommen werden.


    Wie seht ihr das ?


    Gibt es in euren Betrieben überhaupt Regelungen zum UVV-Schutz ? Was steht in den Gefährdungsbeurteilungen ? Oder, werden die betroffenen Mitarbeiter vielleicht schon dazu vom Arbeitsmediziner untersucht ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Also das Thema UV Schutz besteht in meinen GB und dadurch auch eine Regelung zum UV Schutz derzeit nicht. Ich werde es aber nach der Diskussion und Info in dem anderen Thread mit aufnehmen. Also zumindest das Thema "Heiße Arbeiten"/"Arbeiten in der Sonne" wie-auch-immer-man-das-Thema-nennen-will
    Aber ganz ehrlich... Solange das nicht akut ist werde ich mich mit Pflicht- und Angebotsvorsorge da überhaupt nicht beschäftigen.


    Und wenn es denn tatsächlich so ist, dann werde ich mich mit meinen Arbeitsmedzinern in Verbindung setzen. Die sind die Fachleute. Das kann, so meine Einschätzung, die gemeine FASI überhaupt nicht leisten.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Thema UV Schutz besteht in meinen GB und dadurch auch eine Regelung zum UV Schutz derzeit nicht

    Für alle im Freien tätigen Mitarbeiter spätestens durchaus seitdem Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt ist


    https://www.dguv.de/de/versich…ungen/hautkrebs/index.jsp


    BG Bau sagt z. Bsp. hierzu


    Arbeitsschutzgesetz


    "Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, für Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Gefährdungen durch UV-Strahlung und Hitze. "


    https://www.bgbau.de/fileadmin…1_Sonnenschutz_A5_V.9.pdf


    https://www.dguv.de/de/praeven…hemen-a-z/sonne/index.jsp


    https://www.bghm.de/fileadmin/…Informationen/203_085.pdf


    Bei der BG Bau werden präventive Maßnahmen auch gefördert.


    https://www.bgbau.de/service/a…r-sonnen-und-hitzeschutz/



    Und wenn es denn tatsächlich so ist, dann werde ich mich mit meinen Arbeitsmedzinern in Verbindung setzen. Die sind die Fachleute. Das kann, so meine Einschätzung, die gemeine FASI überhaupt nicht leisten.

    Sehe ich auch so.


    Heute steht es dort auf der TO


    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Gibt es in euren Betrieben überhaupt Regelungen zum UVV-Schutz ?

    Du hattest gefragt in welchen Betrieben es besteht... ich hab lediglich geschrieben "bei mir nicht"... Ich weiß schon dass es das gibt. Nur hab ich Unternehmen die nicht hauptsächlich draußen arbeiten. ;)


    Aber wie geschrieben. Ich nehms auf.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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