Hausaufgabe zum Thema: Gefahrstoffe- Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

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  • Moin Community,


    ich war letzten bei der VBG zu Weiterbildung: Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Teil 1).


    bis zum nächsten Termin dürfen wir eine Aufgabe bearbeiten. Ich mache diese Weiterbildung, weil ich in meine Betrieb das Gefahrstoffkataster demnächst anlegen darf, mit GFB usw.
    In diesem Bereich habe ich noch nicht die nötige Erfahrung.
    Die Aufgabe umfasst folgende Punkte:
    1. Planung; Wie gehen Sie vor? Wie sieht Ihr Zeit- und Handlungsplan aus?
    2. Bereiche/Tätigkeiten auswählen; Welche Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Ihrem Betrieb beurteilen Sie? Welche Rechtsgrundlagen gelten hier?
    3. Gefährdung/Belastungen ermitteln; Welche Informationen brauchen Sie über die Stoffe und Gemische? Welche Informationen brauchen Sie über die Tätigkeiten?
    4 Risiko beurteilen; Wie beurteilen Sie ihr Lager?
    5.Schutzmaßnahmen festlegen; Welche Schutzmaßnahmen (STOP) wählen Sie aus? Welche Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt? Was geschieht bei Betriebsstörungen? Auf welche Notfälle müssten Sie sich einstellen?
    6. Maßnahmen umsetzen; Wie werden Sie Ihre ausgewählten Maßnahmen an?
    7. Wirksamkeit prüfen; Wie managen Sie Ihr Gefahrstofflager?
    7.1 Fortschreiben


    Aller Anfang ist schwer.... ich will keine komplette Lösung/Ausarbeitung! Ich brauch nur ein wenig Starthilfe in Sachen Formulierung. Z.B. zu Punkt 1....Ich arbeite die anderen Punkte ab, oder wie soll man das schreiben???? Steh gerade auf dem Schlauch.


    Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr Dankbar


    Vielen Dank im Voraus


    *TeTa*|?:)
    Jürgen

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  • mmmhh


    Wie gehen Sie vor? --> Begehung vor Ort --> Gefahrstoffe aufnehmen --> SiDaBla's besorgen (wenn nicht schon da) <--> Gefahrstoffkataster erstellen --> Tätigkeiten mit den GStoff bestimmen --> GBU (Expositon Luft, Haut, Oral) [7 Handlungsschritte] --> TRGS 510 etc beachten (Rechtskataster beachten) und weitere Rechtsvorschriften beachten / umsetzen --> .........


    Zeitdauer ist abhängig von der Menge der Gefahrstoffe etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    Schau dir mal die TRGS 400 an .


    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=7


    Im Anhang den Vorschlag für eine Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beachten

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich finde die Aufgabenstellungen durchaus konkret.


    Punkt 1 hat Mick schon beantwortet. Wir wissen jetzt natürlich nicht, was die Dozenten erwarten, aber es sollte genügen, dass man die einzelnen Punkte tabellarisch listet und mit einer Zeitvorgabe versieht:


    Frage 1:
    - Begehung vor Ort und Gefahrstoffe aufnehmen: Datum (TT.MM.JJJJ), 3 Stunden
    - Informationsermittlung: SDBs besorgen, Kataster erstellen: Datum (TT.MM.JJJJ) von bis ... usw.



    Frage 2:
    Die Dozenten wollen garantiert keine Romane lesen. Daher lautet die Aufgabe hier: "2. Bereiche/Tätigkeiten auswählen".
    Also für eine Werkbank den dort eingesetzten Reiniger betrachten und exemplarisch daran alles durchziehen.


    So könnte es klappen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin,


    Respekt, was heute schon als Hausaufgabe raus geht.
    Das Kataster gleich im Gischem erstellen. Da kommen die BA`s auch fast schon raus.
    Für die GBU das EMKG einsetzen. Entweder als Software oder was ich auch gerne nehme, die Drehscheiben. Hier kannst du auch ganz schnell eine Vorauswahl treffen, welche Gefahrstoffe du weiter betrachten möchtest, damit es nicht zu schwer wird und du nicht in den geschlossenen Anlagen landest.
    Vorteil bei der Software ist, dass es auch gleich die Maßnahmen vorschlägt, die zur Umsetztung anstehen. Da kannst du den Seminarleiter sowas von voll ballern, dass er selbst abwinkt.


    Ach so, wo gibt es die tools: bei baua.


    Grüße

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  • Ich warte seit zwei Jahren auf die Software als Netzwerkversion. Unsere IT ............ :cursing::thumbdown:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • <als Netzwerkversion>


    ich warte auch, soll jetzt in der finalen Runde sein. Bin im Verteiler.
    Jedoch stellt sich unsere IT quer, weil es ein LINUX Server ist. Der wird bei uns nicht gepflegt. Also da kommt noch etwas auf uns zu, die IT zu überzeugen.
    Zurzeit habe ich in den mir unterstellten Werksteilen nur Einzelpatzlösungen installiert bekommen......


    Grüße

  • Muss die Hausaufgabe eingesandt oder nur zum 2ten Termin mitgebracht/vorgestellt werden?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Zunächst wäre abzuklären, ob es sich um Lagerung handelt. Dann aktive oder passive Lagerung? Jetzt kann man sich über Stoffe und Mengen Gedanken machen.
    Rechtsgrundlagen würden ja einige genannt. Interessant ist hierbei oft auch das Baurecht, die gängigen TRGS 510 und evt. 509. Unbedingt einen Blick in die AwSV werfen, denn diese ist neuer und spezifischer als die TRGS510. Wenn man gewaltige Mengen oder besonders gefährliche Stoffe lagert, kommt dann noch das Störfallrecht zum tragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Morgen,


    vielen lieben Dank für die zahlreichen Vorschläge |? .
    Im großen und ganzen habe ich es so wie von euch vorgeschlagen gemacht. man muss sich halt durchbeißen, grins.


    Eine schöne Restwoche noch ^^:thumbup: