Hallo an die Runde,
in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unter Paragraf
§ 44 Betriebsanweisung findet sich folgendes:
(3) Die Betriebsanweisung muss dem Betriebspersonal der Anlage jederzeit zugänglich sein.
So das nächste Audit gem. UMS / ISO 14001 steht in 1-2 Quartalen vor der Tür.
Es geht um einen Gießerei - Betrieb (Hitze, Feuer, Funken usw.)
Ich würde gerne vermeiden, daß wie der Auditor es gerne hätte, an jeder Anlage ein Merkblatt/Betriebsanweisung in "laminierter Form" hängt.
TÜV Beispiel dazu:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images…ende-stoffe.pdf
Als Alternative könnte ich in Laufweite (max. 20 Meter) einen Industrie-Terminal (inkl. Netzwerkzugriff) anbieten.
Die Jährliche Unterweisung enthält die notwendigen Punkte zwecks Nutzung des Terminals und Dateiablage-System.
Ich hätte gerne aus "brandschutztechnischer" Sicht so wenig Brandlast in dem Betrieb wie möglich.
Was ist Eure Meinung dazu, ist das rechtskonform?