Betriebsanweisung / Merkblatt gemäß § 44 AwSV

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  • Hallo an die Runde,



    in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unter Paragraf
    § 44 Betriebsanweisung findet sich folgendes:


    (3) Die Betriebsanweisung muss dem Betriebspersonal der Anlage jederzeit zugänglich sein.


    So das nächste Audit gem. UMS / ISO 14001 steht in 1-2 Quartalen vor der Tür.


    Es geht um einen Gießerei - Betrieb (Hitze, Feuer, Funken usw.)


    Ich würde gerne vermeiden, daß wie der Auditor es gerne hätte, an jeder Anlage ein Merkblatt/Betriebsanweisung in "laminierter Form" hängt.


    TÜV Beispiel dazu:
    https://www.tuev-sued.de/uploa…ergefaehrdende-stoffe.pdf


    Als Alternative könnte ich in Laufweite (max. 20 Meter) einen Industrie-Terminal (inkl. Netzwerkzugriff) anbieten.
    Die Jährliche Unterweisung enthält die notwendigen Punkte zwecks Nutzung des Terminals und Dateiablage-System.
    Ich hätte gerne aus "brandschutztechnischer" Sicht so wenig Brandlast in dem Betrieb wie möglich.


    Was ist Eure Meinung dazu, ist das rechtskonform?

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":


    "Willst du, dass wir sterben?"

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  • Sehe ich kein Problem. Selbst wenn Du sie in Papierform zentral ablegst, z. B. Pausenraum, wäre es in Ordnung. Die Aushangpflichtigen Gesetze müssen auch nicht überall hängen. Ein Punkt oder über die Terminals reicht aus.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Als Alternative könnte ich in Laufweite (max. 20 Meter) einen Industrie-Terminal (inkl. Netzwerkzugriff) anbieten.

    Ich hätte gerne aus "brandschutztechnischer" Sicht so wenig Brandlast in dem Betrieb wie möglich.

    Ach, ein Terminal stellt eine geringere Brandlast als ein Din A4 Papierblatt dar?

    Sehe ich kein Problem. Selbst wenn Du sie in Papierform zentral ablegst, z. B. Pausenraum, wäre es in Ordnung.

    Ich sehe da einige Probleme.
    Die Zuordnung der Betriebsanweisung muss eindeutig sein und sollte im Gefahrfall auch schnell verfügbar sein. Je nach Größe des Betriebes und Anzahl der Anlagen, halte ich da mehrere Stellen der Vorhaltung für sinnvoll.

    • vor Ort, bei der Anlage evt. in einem geschützten Behälter.
    • an einer zentralen Stelle z.B. auch als Dokument in einem Terminal, mit eindeutiger Zuordnung zur Anlage z.B. über einen Lageplan
    • dort wo die Feuerwehr im Gefahrfall ihre Informationen her bekommt, also irgendwo bei den Feuerwehrlaufkarten. Auch hier optimal mit Lageplan und Anlagenzuordnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tja, bei uns kam die Anforderung nicht durch den Auditor sondern das GAA. Insofern solltest Du dich eher mit denen auseinandersetzen...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)