Bestellt bei der BGRCI und möchte auch für Die ETEM tätig werden

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  • Guten Morgen Leute


    Ich bin seit über einem Jahr bestellte Fachkraft in unserem Unternehmen was der BG RCI angehört tätig.
    Mein Schwager der eine Elektro Fa mit 15 Angestellen hat fragt ob ich für Ihn auch als Fachkraft tätig sein kann.
    Elektro ist bei der BG ETEM angesiedelt und meine Frage ist, ob jemand erfahrung darin hat für 2 BGen tätig zu werden.
    Hättet ihr vieleicht eine Vorgehensweise für mich?
    Ist vieleicht eine total bescheuerte Frage, jedoch weis ich nicht, wie ich das Thema am besten angehen sollte.
    Danke im vorraus für eure Antworten

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  • Mach.


    Worst case: BG ETEM lädt Dich zu Schulungen ein. Und wenn Du nicht hingehst, passiert auch nichts. Die sind froh, dass etwas passiert, und kümmern sich intensiv um die, die renitent gesetzliche Anforderungen verweigern. Trotzdem: wenn es GANZ schlimm kommt, darfst Du bei denen tageweise teilnehmen...


    Wahrscheinlich: keiner fragt



    ABER: Deinen Status bitte klären. Bestelle SiFa? Nebenjob? Genehmigt? Freiberufler? Angestellt 450 €? Gefälligkeit? Wenn Letzteres, hat die BG nichts zu melden, weil Du gar nicht in Erscheinung trittst.

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  • ABER: Deinen Status bitte klären. Bestelle SiFa? Nebenjob? Genehmigt? Freiberufler? Angestellt 450 €? Gefälligkeit? Wenn Letzteres, hat die BG nichts zu melden, weil Du gar nicht in Erscheinung trittst.

    Hallo azrazr
    Erst mal vielen Dank für deine Antwort
    Ich weiß noch nicht so recht, wie ich das neben meinem Vollzeitjob anmelden soll.
    Warscheinlich aber über 450€, wobei eine Gewerbeanmeldung bestimmt auch seinen Reiz hat..... muss ich noch klären.
    Aber ich denke das ich es officiell machen sollte, da er ja auch einen Nachweis haben muss, das er sich dem Thema gewittmet hat.
    Gibt es da Erfahrungen, oder kann er mich einfach als SiFa angeben?

  • Ich gebe Azrazr zu 100 % recht.


    Wenn Du ein Vernünftiges Verhältnis zu deinen Arbeitgeber hast, kannst du Ihn ja fragen ob er dich freistellt für die branchenspezifische Woche die Dir offiziell vielleicht noch fehlt. Er hat ja auch Vorteile von, wen Du dich beruflich weiterbildest. Sonst Bildungsurlaub beantragen.

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  • Gruß an deinen künftigen Arbeitgeber!


    DGUV Vorschrift 2, § 4 " Sicherheitstechnische Fachkunde",


    (7) Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III(Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafürzu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt. Der Unfallversicherungsträger entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte seinerAusbildungsstufe III.


    Stellt sich mir die Frage, ob es clever ist den schlafenden "Hamster" nicht zu wecken, besonders im Hinblick auf die Verpflichtung des Unternehmers.


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Fakten:


    - ich habe NUR und AUSSCHLIESSLICH BGHM.
    - als externe SiFa habe ich ca. 70% verschiedene BG-Zugehörige betreut. KEINE Aufsichtsperson hat JEMALS nach Stufe III der jeweiligen BG gefragt
    - ein Kollege im Ingenieurbüro hat u.a. einen BGN-Betrieb betreut. Die BGN-Aufsichtsperson bestand auf Stufe III bei der BGN - konnte aber die Fortbildung nicht anbieten (alle bis auf Weiters belegt). Statt dessen hat er dann einen beliebigen Kochkurs bei der BGN zum Belegen angeboten. Wir haben uns im Ingenieurbüro gekrümmt vor lachen. Kollega hat den Kochkurs NICHT besucht. Er sagte, er wartet lieber auf einen Platz für Stufe III. Folgen: NULL. Er hat Stufe III bei der BGN niemals erleben dürfen.
    - ich habe einige Jahre im bereich UK gearbeitet. Null Nachfrage nach Stufe III. Zugegeben, auch Null Angebot an Kursen (ich hatte gesucht).
    - die letzten Jahre habe ich bei BG ETEM gearbeitet. Die haben mich zu ihrem jährlichen SiFa-Treffen eingeladen, bin auch hingegangen, war auch gut (ich mag BG ETEM sehrsehr gerne!). Mehr haben die nicht erwartet.
    - aktuell BG BAU. Interessiert niemanden.


    Die Pflicht des Arbeitgebers (Auftraggebers) ist also bezüglich SiFa nichts Anderes als DGUV V1, §7:


    (1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nachArt der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für dieSicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtendenBestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Der Unternehmer hat die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen.


    Gelebte Lösung über alle BGn hinweg: Stufe III ist EINE Möglichkeit - nicht die Einzige. Meine regelmäßigen Teilnahmen z.B. am Kongress bei AplusA (immer bezogen auf die Themen meines Arbeitgebers oder der Kunden) haben bisher alle Aufsichtspersonen verbal honoriert.


    Zugegeben: ein studierter Sicherheitsingenieur wird vielleicht anders gesehen, als ein Bäckermeister, der nun Elektrofachkräfte betreuen soll.... Obwohl einer wie ich bei Weitem nicht alles weiß... Aber wenigstens weiß ich, wann ich fragen muss :)


    Fazit:

    • Wenn sich Ralf und der Auftraggeber einig sind: MACHEN. Nix zu machen ist dramatisch schlimmer als Stufe III der jeweiligen BG nicht belegt zu haben.
    • Es wird KEINE Strafen hageln, wenn Stufe III BG ETEM nicht belegt wurde. Grundsätzlich erteilt die BG erst Auflagen, bevor irgend eine Sanktion käme. Für Sanktionen muss schon Schlimmeres passieren, als der Nichtbesuch eines OPTIONALEN Lehrgangs.
    • Den Hamster kann man schlafen lassen (ich habe den Hamster gewählt, weil der wirklich schlecht gelaunt ist, wenn geweckt, aber die Auswirkungen seines Angriffs sind zu vernachlässigen - Worst Case: Biss im Finger).
    • Ja, es ist clever, ihn nicht zu wecken, weil kommt nix bei rum (außer fruchtloser Schriftverkehr). Erfahrungswert.


    Den Job muss sich natürlich die SiFa nach kompetenter Beurteilung zutrauen - und der Auftraggeber muss auch überzeugt sein. Dies ist aber der Fall, nehme ich schon seit Beginn an.

    4 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Frage:


    Und was hast du zu verlieren, wenn du die TAP der BG zu einem Gespräch bittest um genau diese Fragen zu klären?


    Ich bin eine "alte FaSi", durfte vorher schon alle Bereiche abdecken und habe ein Studium drangehangen. Bei mir kräht auch kein Hahn danach. Bei meinen Mitarbeitern haben die BG´n ( und auch die Arbeitsschutzbehörde) entweder die vorherige Ausbildung anerkannt oder meine Leute haben die Stufe III absolviert.


    Ralf ist Meister und FaSi, bei der BG RCI ausgebildet worden. Kannst du das mit dir vergleichen?


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Kommt auf seine Erfahrung an. RCI und ETEM sind IMO näher bei einander als z.B. BGN und BG BAU...


    Was er zu verlieren hat: viel Zeit und Nerven.
    Was er zu gewinnen hat: nix.


    Aber... Weder machen und dann schauen, noch erst fragen und dann machen wird Todesopfer fordern. Ich würde Ersteres machen - aus praktischen Gründen.

  • ...und so gehen unsere Erfahrungswerte auseinander.


    Wenn man durchweg positive Erfahrungen mit einer Vorgehensweise macht, wird man diese auch künftig derart ausführen.


    Der offene Umgang und das "Aufeinanderzugehen" mit Aufsichtspersonen der Behörden und der Berufsgenossenschaften haben uns nur Vorteile gebracht, weniger Zeit und keine Nerven gekostet.


    Das daraus entstandene Vertrauensverhältnis hat schon in mancher kniffliger Situation zu einem entspannten Umgang miteinander geführt. Was dann letztlich ein großer Gewinn für beide Seiten war.


    Erfahrungen eben!


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Vergiss eins nicht:
    Fragst Du die BG, MUSS die Dir nach DGUV V2 antworten. Aber die Aufsichtsperson wird sich winden, weil sie niemandem auf den S... gehen will. Es wird eine Hängepartie, weil die Kurse voll sind, und es gibt wichtigere Teilnehmer: die gar keine SiFa SIND ohne LEK III. Der Laden ist schon dicht, wenn die SiFa selbst ausbilden.


    Fragst Du sie nicht, habe ich den Eindruck, dass die meisten BG-Leute froh drum sind. Erfahrene SiFa in Stufe III kommt denen auch komisch vor (scheint mir).


    Offen zugehen: JA!!!


    Meiner Meinung nach sollte das aber "nur" inhaltlich sein.


    "Hallo, bin sie neue SiFa, wie geht's? Nehmt mich bitte in Euren Verteiler auf, wäre nett Sie kennenzulernen."


    DAS ist selbstverständlich, und sollte nicht als Diskussionsgrundlage dienen.
    [EDIT] "Nicht in Kontakt treten" war selbstverständlich NUR bezogen auf Stufe 3 gemeint, nicht insgesamt. Insgesamt ist die PFLICHT des SiFa, mit der BG zusammenzuarbeiten, von daher war "nicht in Kontakt treten" nur auf dieses einzelne Thema bezogen[/EDIT]


    Aber nach LEK III fragen? Sich ins Knie schießen? Würde ich nicht tun.


    99% sicher: Aufsichtsperson wird zur Fortbildung einladen, dahin, was ohnehin gerade läuft, und über alles andere schweigen.


    Win-win.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Guten Morgen
    Ich darf zwar für alle BG'en tätig sein (habs schriftlich) und hab dies auch gemacht, aber in 17 Jahren Selbstständigkeit wurde ich nie nach Ausbildungsstufe 3 BG spezifisch gefragt.
    Gruß Martin

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  • Hallo Zusammen,


    ich habe meine Ausbildung bei der ETEM gemacht und musste dann einige Unternehmen von der BGHM betreuen.
    Die AP der BGHM fragte mich dann ob ich denn die Fachkunde für die BGHM habe was ich verneinen musste.


    Er hat dann alles super organisiert und mir einen Seminarplatz zur LEK3 besorgt. War alles ganz locker 3 Tg gute Verpflegung und Erholung mit leichter Prüfung.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Ich ergänze mal einen möglichen Ablauf:


    Betrieb meldet der BG ETEM seine neue Sifa
    Zuständige TAP schaut sich den Betrieb in seinem Computer an (dabei sieht er wenn das letzte Mal jemand von der BG ETEM dort war,...)
    Er prüft ob die Person die seiner Ansicht nach richtige Qualifikation für den Betrieb hat
    Wenn ja: Alles in Ordnung und er schaut ob er Zeit hat mal wieder bei dem Betrien vorbei zu schauen
    Wenn nein: Er sagt welche/n fachspezifischen Kurs/e (da gibt es je nach WZ Code des Betriebes verschiedene Kurse - Dauer zwischen 3 Tagen und zwei Wochen) die neue Sifa besuchen muss
    Er schaut auch hier wann er dann mal wieder bei dem Betrieb vorbei schaut
    Die neue Sifa nimmt Kontakt auf mit der BG ETEM und schaut wann Plätze frei sind - je nach Kurs kann das schnell gehen oder auch dauern

  • Von mir persönlich bevorzugte Variante:
    Schwager meldet ihn einfach für die branchenspez Elektro bzw. Fertigung (je nach dem was für seinen Betieb zutrifft) bei der BGETEM an. 3 Tage in Bad Münstereifel läßt sich aushalten. :D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Ich würde mir überlegen, ob ich spezielle Kenntnisse der entsprechenden BG benötige und dann zum Kurs gehen oder nicht. Bei mir ist die Situation recht schräg. Seit 39 jahren bin ich in der Veranstaltungsbranche "von der Pike auf" und habe vor 9 Jahren bei der zuständigen VBG meine FaSi gemacht. Die Betriebe der Branche sind munter auf diverse BGen verteilt: VBG, BG ETEM, BGN, ein Konferenztechnikunternehmen bei der BGHW, ein Messebauer bei der BG Bau und so weiter. Da der Messebauer 200 Mitarbeiter hat, bin ich freiwillig zur BG Bau LEK III und fand es interessant. Alle anderen dürfen sich gerne melden, wenn die wollen und dann würde ich den Spiess umdrehen und mal ein paar Fachfragen stellen. Den BGN-Kurs kann ich mir noch vorstellen, sonst aber keinen.

  • Das System mit den unterschiedlichen Ausbildungsstufen III, halte ich für recht überholungsbedürftig. Die Prüfungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit fand ich nicht allzu schwer. Gerade die branchenspezifische Woche war bei uns einfach (Bau). Das vermittelte Wissen war nur ein Grundgerüst und für die tägliche betriebliche Praxis müsste es vertieft werden. Jeder FASI muss immer noch regelmäßig neues Wissen zum ,, Stand der Technik,, sich aneignen. In der Regel hat eine FASI mindestens eine Bildungsstufe 6 (DQR). Von jemanden mit Bildungsstufe 6 kann ich erwarten, dass er sich im Selbststudium das Wissen einer branchenspezifische Woche aneignet.