Klimagerät unter 3kg Kältemittel - Prüfungen

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  • Hallo zusammen,


    ich hab eine Frage, bei der ich auch nach Forensuche und allgemeiner Recherche nicht weiterkomme. Bei einem Kunden sind mehrere Dutzend an der Wand befestigte Klimageräte verbaut. Der neue Vorgesetzte möchte Geld sparen und die bisher jährliche Prüfung und Wartung sparen: "solange die laufen, braucht es keine Prüfung"


    Nun suche ich Grundlagen für Prüfungen. Die Dichtigkeitsprüfung muss wohl erst ab 3kg Kältmittel durchgeführt werden, was mache ich mit Anlagen unter der Grenze? Was für Argumente kann ich nich anbringen?


    Vielen Dank im Voraus

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  • Moin,
    Klimageräte sind per Definition RLT-Anlagen


    ASR 3.6 schreibt:


    Entsprechend § 4 Abs. 3 ArbStättV sind RLT-Anlagen nach den in Absatz 1 festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die
    - technischen,
    - hygienischen und
    - raumlufttechnischen (z. B. Einstellung und Zustand der Luftdurchlässe)
    Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage während der gesamten Betriebszeit gewährleistet werden.


    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Moin,


    genau, doch die ArbStättVO und die ASR geben keine konkreten Hinweise. Ja, GBU ist klar, doch auf welchen Grundlagen, wenn die Hygienevorschriften sagen alle 2, bzw. 3 Jahre und die Dichtheitsprüfung offenbar erst ab 3kg Kältemittel gefordert wird.

  • Guten Morgen
    Gesetzliche Vorgaben zu Wartungsintervallen der hier genannten Klimageräte gibt es nicht. Im allgemeinen sollten diese mind. Jährlich gewartet werden. Fängt von den verschmutzten Filtern der Innengeräten an, geht über den Dreck in der Kondensatwanne weiter über die Verschmutzung des Außenteilregisters und der dann fehlenden Wärmeabgabe/Luftansaugung und dem damit verbundenen Ausetzen des Klimagerätes über Hochdruck. Fehlendes Kältemittel merkt man eh wenn nicht kühlt, daher Druckprüfung sekundär. Würde mit der Biologischen Belastung /Gefährdung argumentieren, denn dies ist auch in Büros nicht ohne.
    Gruß Martin

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  • was sagt denn der Hersteller dazu, da gibt es doch sicherlich Vorgaben?

    Das ist das Problem. Die Anleitungen der schon etwas älteren Geräte liegen nicht mehr vor. Und bei diesem Kunden ist nun ein neuer (alter) Vorgesetzter, dem ich leider mit harten Fakten kommen muss. Ich habe mich auch schon eingelesen und stoße eben auf diese 3kg-Hürde. Bei allem anderen bin ich bei Euch. Ich bin ein großer Freund jährlicher Wartung.

  • Hallo,


    sieh mal in die F-GaseVO; Infoblatt s. Dateianhang (Dichtheitsprüfung ua. ab Seite 10)
    Da gilt es auch - je nach enthaltenem Kältemittel - perspektivisch zu denken und ggf. zu handeln.
    Ggf. ist eine "alte" Kälteanlage nach Undichtigkeit nicht mehr nachfüllbar - eine Neubeschaffung stünde dann an.


    mfg