Arbeitsfähigkeitsbescheinigung für Einsatz in Luxemburg

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  • Guten Morgen zusammen.


    Ein Kollege aus unserem Service muss kurzfristig in Luxemburg einen Auftrag für einen Kunden ausführen.


    Wir tanken uns derzeit durch die "Mitteilung über die Entsendung von Arbeitnehmern" der Gewerbeaufsicht in Luxemburg (ITM).
    Das ist ein Online-Portal, in dem sich das Unternehmen registriert und anschließend jeden Arbeitnehmer eintragen muss. Ziel ist die Erlangung eines "Sozialausweises", den der Kollege bei sich tragen muss.


    Für uns ist neu, dass die ITM eine "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitsmediziners oder Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD)" verlangt. Unser Betriebsarzt kann das auch nicht näher konkretisieren.


    Meine Vermutung ist, dass wir in Abstimmung mit dem Kunden erforderliche Untersuchungen für den Kollegen in die Wege leiten, je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes vor Ort und dass die ITM lediglich die Arbeitsfähigkeitsbescheinigung abheftet. Es sollte daher keine spezielle formale Anforderung an diese Bescheinigung geben.


    Ich werde mich noch weiter bei Behörden dazu umhören müssen.
    Hat von euch jemand in dieser Sache Erfahrungen mit den Luxemburgern?


    Danke schon mal.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin,


    die Bescheinigungen werden nicht abgeheftet, sondern müssen vor Ort bei einer benannten Person oder Einrichtung, die als Ansprechpartner für die ITM zur Verügung steht, vorgehalten werden. Klick


    Weis ich jetzt aber auch nur, weil ich letztens fünf Euro verloren habe, da ich behauptet habe, es gäbe nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, während mein Gegenüber mit seinem Wissensvorsprung die fünf Euro-Wette natürlich gerne eingegangen ist. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke Frank.


    Die Bennennung einer Hinterlegunsstelle, der Unterlagenberg, den der Kollege bei sich tragen muss und weitere formale Anforderungen hatten wir schon festgestellt.
    Bislang konnte sich aber niemand etwas unter einer "Nicht-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" vorstellen.


    Ich habe auch Hinweise gefunden, dass eine Kopie der ärztlichen Einstellungsbescheinigung des arbeitsmedizinischen Dienstes des Herkunftsstaates genügen.
    Offenbar will man nur bescheinigt haben, dass der Mann fit ist für den Job. Da mein Unternehmen derartige Untersuchungen noch nie durchgeführt hat, wusste der Service-Leiter nicht, wohin er den Kollegen schicken soll.
    Jetzt denke ich aber, dass wir das hinbekommen.


    Gruß,
    Thomas.

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  • ...die spinnen die Luxe...( Frei nach Obelix )

    ...da sind die Luxe... noch harmlos, die Spanier wollen noch mehr Unterlagen haben!


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wir mussten noch nie so viele Daten einzelner Mitarbeiter einer Behörde melden. Zu den Nachweisen in der Mitteilung über die Entsendung gehören auch die Ausbildungsnachweise der Kollegen. Unser Service-Leiter hat Bauchschmerzen hinsichtlich des Datenschutzes, wenn er die Gesellenbriefe der Kollegen einscannt und in das Portal der Luxemburger stellt. Das mag sich alles mit den Datenschutzregeln vereinbaren lassen, aber bei uns ist dazu nichts geregelt ...

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