Mittarbeiter schlagen sich vorschriftsmäßig an.
Dann aber entladen sie die Lieferungen des Krans, bisweilen richtig schwere Dinge (Gerüstteile, Gitterroste...). Wenn sie sich mitsamt so einem Teil auf dem Weg nach unten machen, ist die PSA danach kaputt, oder Die Beine werden von Körper sauber abgeschnitten, und die Einzelteile fallen getrennt runter...
Im Ernst: mitsamt Ladung traue ich der PSA nicht ganz über den Weg. Wie sind da die Regelungen? Müsste die Person bewusst loslassen, oder kann man sich darauf verlassen, dass die PSA hält, weil die Person die Last beim Rück ohnehin nicht halten kann... Oder ist Lastenhandhabung und PSAgA gar nicht gemeinsam vorgesehen? "Geringfügige Arbeiten"... Entladung ist geringfügig...
Ich weiß also noch nicht einmal, wonach ich hier sichern sollte im Vorschriftenwerk....
Zusatzfrage: im Kesselbau ist kaum eine Arbeit ohne PSAgA möglich. Wo endet geringfügig? Die Jungs tragen die PSA den ganzen Tag...