Hallo zusammen
Bei uns soll der Ablauf für die Evakuierung überarbeitet werden.
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Gesellschaften einer Firma.
Die Anwesenheitsmeldung / Vollzähligkeitsmeldung soll immer bei der ranghöchsten anwesenden Führungskraft abgegeben werden. Zuvor war bei jeder Gesellschaft der Geschäftsführer / sein Vertreter diese Person.
Kann auch der Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft als ranghöchste anwesende Führungskraft bestimmt werden?
Wie ist es wenn die Geschäftsleitung vor Ort ist, müßten diese dann die Führung übernehmen obwohl diese den Mitarbeiterstand nicht kennen?
Allen einen schönen Tag noch.
Gruß
MST