Evakuierungsübung: Meldung an Ranghöchste anwesende Führungskraft

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  • Hallo zusammen


    Bei uns soll der Ablauf für die Evakuierung überarbeitet werden.
    Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Gesellschaften einer Firma.
    Die Anwesenheitsmeldung / Vollzähligkeitsmeldung soll immer bei der ranghöchsten anwesenden Führungskraft abgegeben werden. Zuvor war bei jeder Gesellschaft der Geschäftsführer / sein Vertreter diese Person.
    Kann auch der Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft als ranghöchste anwesende Führungskraft bestimmt werden?


    Wie ist es wenn die Geschäftsleitung vor Ort ist, müßten diese dann die Führung übernehmen obwohl diese den Mitarbeiterstand nicht kennen?
    Allen einen schönen Tag noch.
    Gruß
    MST

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  • Wie seit ihr den organisatorisch organisiert? Ist es vergleichbar mit einem Industriepark? Habt ihr gemeinsame Regelungen, die alle Unternehmungen einschließen? Gibt es zentrale Funktionen mit entsprechenden Befugnissen über alle Unternehmungen in einem solchen Fall?


    Grundsätzlich ist die Führungskraft Gesellschaft A erstmal gar keine Führungskraft für Gesellschaft B. Damit kann sie auch nicht deren ranghöchste sein...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo MST,


    Würde mir vielleicht auch überlegen, ob ich nicht eine entsprechende Anzahl an Evakuierungshelfer ausbilden lasse.


    Viele Grüße


    Tobi

  • Hi,


    erstellt eine Brandschutzordnung für das Grundstück und benennt einfach Leiter + Stellvertreter für die Sammelstelle. Der Leiter der Sammelstelle macht sich irgendwie für alle kenntlich (z.B. Warnweste) und sammelt die Rückmeldungen aller beteiligten Firmen ein. Das ist gängige Praxis und funktioniert landauf - landab ;) .
    Wichtig ist eine Kennzeichnung, mit der jeder was anfangen bzw. diese erkennen kann, denn Namen und Gesicher sind deutlich schwerer in der Fläche bekannt zu machen.


    schöne Grüße