PSAgA bei Körpergewichten über 140 kg

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  • Liebes Forum,


    unter Umständen hat jemand von euch auch schon mal an diesem Problem geknabbert. Wir stellen für externe Zulieferer eine Sicherung für das begehen von Silozügen. Die hierbei verwendeten Höhensicherungsgeräte sind auf 140 kg begrenzt, wie so ziemlich jede PSAgA die ich kenne. Das Problem ist, dass man schlecht vorschreiben kann, dass nur Fernfahrer unter 140 kg bei uns abladen dürfen.
    Kennt jemand dieses Problem oder hat vielleicht sogar schon eine Lösung?


    Viele Grüße


    Tobi

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  • Hallöchen!
    Interessantes und kniffliges Thema.
    Wir hatten sowas ähnliches im Betrieb auch schon, aber da es nur ein innerbetriebliches Problem war und keine externen eine Rolle spielten ging das wohl etwas einfacher.


    Die Mitarbeiter die oberhalb des Grenze des Höhensicherungsgerätes lagen, durften nicht mehr ein- bzw. aufsteigen. Genauso handhabten wir das z.B mit der Nutzung von Leitern.


    Die Mitarbeiter mussten daraufhin regelmäßig zum nachwiegen zum Betriebsarzt und dürfen Ihrer Tätigkeit erst wieder vollkommen nachgehen wenn das Gewicht entsprechend reduziert wurde.


    Ich bin neugierig wie ihr das Problem mit externen lösen könnt.


    Viel Erfolg dabei!


    LG

  • Warum nicht?!?!


    Wenn Du die Sicherheit der Personen aufgrund der Bauart nicht sicherstellen kannst, und Dir das Leben der Betroffenen so wichtig ist, hast Du sogar die Pflicht, genau das zu tun!


    Mit den 140 kg bist Du im Übrigen bereits weit über die übliche 100 kg Grenze hinaus. Eigene MA in einer solchen Lage läßt Du ja (hoffentlich) auch nicht zur Verwendung zu, oder?


    Du solltest also in einem ersten Schritt die betroffenen Fahrer darauf hinweisen, daß das Gerät limitiert ist.


    Und obacht: Dies hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Hier geht es in der Tat um sicheres Arbeiten, dass ich unter bestimmten Vorraussetzungen nicht mehr gewährleisten kann.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen,


    für unsere internen ist das Ganze viel einfacher. Komplettes Verbot der Probennahme (Da nicht unsere Fahrzeuge und damit Sicherheit fragwürdig), daher keine Nutzung der PSAgA. Wir stellen diese nur für die Fremdfirmen zur Verfügung. Bei der letzten Sicherheitsbegehung genau der Fall aufgetreten, Berufskraftfahren mit sichtbar über 140 kg turnt auf dem Lastwagen rum. Gurt mit 140 kg max. angegeben und HSG mit 137 kg max.


    Erster Schritt war, dass alle Fremdfirmenfahrer über die Belastungsgrenzen informiert werden.


    Viele Grüße


    Tobi

  • Jetzt geht der Ketzer noch einen Schritt weiter: PSAgA ist Kat. III. Damit ist eine Unterweisung incl. praktischer Übungsanteile für die Benutzung zwingende Voraussetzung. Stellt ihr das sicher? Wenn dem nicht so ist, dürft ihr diesen Schutz gar nicht zur Verfügung stellen.


    Sch... Spiel, oder?!? ;)


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • So richtig, unsere Leute werden durch mich jährlich unterwiesen, PSA für die externen wird zum Teil (Komplettgurt) selbst und zum Teil (HSG) durch uns gestellt.


    Wirklich Sch... Spiel


    LG


    Tobi

  • Gefährdungsbeurteilung muss individuelle Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter berücksichtigen. Fakt.


    Wenn der 140 Kilo++ Mann hoch will, muss sein Scheff erst die Gefährdungsbeurteilung und seine Anforderungen, die der Kunde erfüllen muss, aushändigen. Über die Finanzierung der Anforderungen und sonstige Vertragsangelegenheiten dürft Ihr Euch dann streiten (Zivilrecht, Vertragsrecht). Sobald Ihr Euch einig seid, darf der Klops Mann hoch.


    Du darfst selbstverständlich keine Vorgaben machen, wie schwer ein LKW-Fahrer zu sein hat. Da muss ich MichaelD widersprechen.


    Du darfst aber die Mitteilung herausgeben, dass Ihr Fahrer nur bis XXX kg sichern könnt, dass der Sekurant auch nur bis XXX kg zertifiziert ist.


    Bis dahin, und darüber hinaus muss der Lieferant für die Sicherung seines Mitarbeiters sorgen (klare Rechtslage ohnehin).


    Dass Ihr PSA zur Verfügung stellt ist nett, aber rechtlich nicht erforderlich. Hart auf hart: der Lieferant müsste Euch engmaschig überprüfen, ob Eure PSA in Ordnung und regelmäßig geprüft ist, wenn er drauf eingeht, dass IHR die PSA stellt...


    Fazit: übernimm keine Verantwortung, wo Du keine hast! Ihr seid nett zu den Lieferanten - OK - ein Zückerchen - mehr nicht.


    Eure Aufgabe ist LEDIGLICH, unsicheres Verhalten zu unterbinden! Der Lieferant muss liefern (das Produkt und die Arbeitssicherheit seiner Leute)

  • Also die Diskussion geht schon wieder bedenklich in andere Richtungen.



    Du darfst selbstverständlich keine Vorgaben machen, wie schwer ein LKW-Fahrer zu sein hat. Da muss ich MichaelD widersprechen.

    Das hab ich nicht gesagt! Ein LKW Fahrer darf wiegen was er will, er darf dann nur nicht das Equipment nutzen...


    Anyway, haben die Silozüge nicht entsprechende Klappgeländer?


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Es gibt Momente in denen doch schnell Lösungen gefunden werden. Scheinbar existiert ein großer Bedarf in einem Land mit einer Flagge mit Sternen und Streifen. Entsprechende HSG und Komplettgurte mit Zulassung bis 400 lbs. (ca. 180 kg) sind verfügbar!


    Beste Grüße


    Tobi

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