Lärm einer Baumaschine

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  • Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Im Rahmen meiner Ausbildung muss ich ein Fallbeispiel bearbeiten. Im vorliegenden Fall geht es um die Lärmmessung eines Minibaggers. Wie folgt:
    Laut Bedienungsanleitung des Herstellers sind folgende Werte vorhanden:
    LWA (dBA): 100
    LpA/LAeq (dBA): 80
    LPCrete (dBC) < 130
    mit dem Hinweis das diese Werte nicht mit den Geräuschaussetzung über 8 Arbeitsstunden entsprechen. Wie bekomme ich nun aus diesen Werten eine Berechnung der über eine 8 Stunden her? In die TRLV Teil 1- 3 habe ich reingeschaut. Gefunden habe ich nichts verwertbares.
    Wer kann helfen?
    Gruß Alex

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  • Moin Alex,


    vielleicht verstehe ich die Fragestellung nicht ganz, aber wenn Du keine weiteren Angaben hast, musst Du eine Expositionszeit auf dem Bagger annehmen z.B. 2 Stunden. Diese Lärmexposition kannst Du dann z.B. über den IFA-Lärmexpositionsrechner http://laermexposition.ifa.dgu…rmexpositionsrechner.html auf die 8 Stunden hochrechnen, so dass Du LEX,8h erhältst.



    Bevor die Ersten wieder meckern, dass das Ding Müll wäre - es geht hier um eine theoretische Aufgabenstellung und nicht um eine wissenschaftlich fundierte Bewertung.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Zum einen werde ich nicht über @Guudsje meckern, weil der IFA-Lärmexpositionsrechner gut rechnet - für professionelle Lärmmessungen ist die Verwendung allerdings umständlich (und in Extrembereichen versagt der Rechner). Spielt hier aber keine Rolle.


    Zum anderen sind die Angaben an der Maschine im Prinzip unbrauchbar, wenn nicht genauer präzisiert.


    LWA kannste nicht gebrauchen. Das ist ein Maß, das einen Menschen nichts angeht, aber Maschinen vergleichbar macht, im Prinzip wie ein Energielabel...


    LPCrete (dBC) < 130 ist egal. Die Maschine SOLLTE nicht knallen (und keinen Klappenauspuff haben). Zum Vergleich: lässt Du eine Palette aus 1 m Höhe auf den Betonboden fallen, und sie knallt richtig waagerecht auf, hast Du ca. 135 dB(C). Bitte nicht ohne Gehörschutz probieren.


    LpA/LAeq (dBA): 80 ist das passende Maß. Aaaaaber! Wo wurde gemessen? Drinnen oder draußen? Draußen: Wert nichts wert.


    Drinnen? Alles unter 8 h ist < Lexp,8h 80 dB(A) - also NULL Gehörschutz nötig laut BG (laut Ärzten geht es aber bei 75 dB(A) los). Über 8 h geht der rechnerische Wert über 80 dB(A), aber bleibt unter 85 dB(A), Du bleibst also im gelben Bereich der Gefährdung :)


    Insgesamt rechnest Du:
    Bruttozeit des Mitarbeiters zwischen einchecken und ausloggen == X Stunden
    Lärmexposition ist X1 Stunden, sonstige Tätigkeiten sind X2 Stunden. X1 + X2 = X


    Heißt:
    X1 Lärmexposition: 8 Stunden, 80 dB(A)
    X2 Pausen und sonstige Arbeiten: 3 Stunden, 55 dB(A) - kannst so annehmen, wenn es ruhig ist. Im Endeffekt würden auch 70 dB(A) fast nichts am Ergebnis ändern.
    Gesamt: 11 Stunden am Arbeitsplatz, 80 dB(A) - Drops gelutscht. Wenn man genauer rechnen würde, käme man wohl unter 80 dB(A) und damit in den "ich muss mich nicht kümmern"-Bereich... Man KANN runden, aber man MUSS es nicht, wenn man mit Klasse 1 gemessen hat... Wenn die Nichtrundung unter 80 dB(A) wäre, könntest Du also das Thema abschließen(*)...



    Zusatzbemerkung: wenn drinnen in der Maschine 80 dB(A) lärmen - warum wurde sie nicht EIN KLEINES BISSCHEN besser gedämmt?


    Zu (*): eigentlich nicht, denn es gilt - wie überall - das Minimierungsgebot. Hier müsste also trotzdem geprüft werden, wie der Lärm minimiert werden kann. Wenn es GANZ einfach ginge (z.B. Auspuff für 200 EUR tauschen), dann sollte man das auch tun.

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