Alles anzeigenJetzt kommen wir der Sache doch endlich mal näher.
Tanzderhexe hat es auf den Punkt gebracht und hier sehe ich das größte Problem!
Wenn einfach angenommen wird, dass man sich nicht an die DGUV Fristen halten braucht, wird man nahezu immer ein Problem bekommen.Derzeit habe ich 24 Fälle von Kunden, die recht neu in die Betreuung übernommen worden sind, wo die vorherige Fachkraft selbst Fristen bestimmt hat. Diese liefen alle komplett entgegen der DGUV Vorschrift... und was war das Ergebnis? Keine dieser Fristen wurde von der DGUV anerkannt auf Nachfrage!
Bei allen Fällen gab es auch keine Ausnahme bewilligt.
Aber jetzt sag bitte nochmal einer, dass nur die Betriebssicherheitsvorschrift zählt....
Aber mal an die Runde, sehr schöne Diskussion, erlebt man heute nicht mehr in allen Foren.
@Mark Stetten FaSi
Die Prüffristen legt der Unternehmer fest.
Und für eine (alte) „Prüffrist“ aus einer UVV benötigt man natürlich keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen UVT.
Das ist eigentlich Basic:
stattliches Recht geht immer (!) vor UVV en und Informationen oder Grundsätze der UVT waren noch nie rechtsverbindlich. Nochmal Prüffristen der UVT haben bei Einhaltung Vermutungswirkung.