Gefährdungsbeurteilung HAB im Rahmen der UVV-Prüfung

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  • @Mark Stetten FaSi
    Die Prüffristen legt der Unternehmer fest.
    Und für eine (alte) „Prüffrist“ aus einer UVV benötigt man natürlich keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen UVT.


    Das ist eigentlich Basic:
    stattliches Recht geht immer (!) vor UVV en und Informationen oder Grundsätze der UVT waren noch nie rechtsverbindlich. Nochmal Prüffristen der UVT haben bei Einhaltung Vermutungswirkung.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo,



    und Danke an Alle die sich die Mühe machten zu antworten.


    Was ihr nicht wissen könnt: Ich bin SiFa in eine Eisen-Gießerei-Firmengruppe.


    Quiz-Frage: Wer hat schon mal eine Gießerei von innen gesehen?


    Ja genau: hier geht's etwas "härter" zur "Sache", nicht nur für die Mitarbeiter auch für die eingesetzten Betriebsmittel. Habe bspw angefangen 1.Hilfe Material in IP67-Elektro-Kästen reinlegen zulassen.


    Mittlerweile: Wurde eine Kombi-GBU erstellt (die auch o.g. Bestandteile der TRBS ... beinhaltet).


    Und ja der Prüfzyklus wird bei uns "teilweise" deutlich nach unten gedrückt (z.B. 6 Monate statt 12...)


    MfG
    Marti

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":


    "Willst du, dass wir sterben?"

  • Quiz-Frage: Wer hat schon mal eine Gießerei von innen gesehen?

    Es gibt hier im Board sicher noch mehr Sifas die dort tätig sind. Ich war dort auch schon als Sifa tätig. Die Arbeitsbedingungen ( teilweise extrem laut, dunkel, staubig , heiß etc.) sind im Vergleich zu anderen Gewerken sicherlich schwieriger.

    1.Hilfe Material in IP67-Elektro-Kästen

    Vielleicht nicht gerade der ideale Aufbewahrungsort. Erste-Hilfe Stationen wären vielleicht angebrachter.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (DGUV) ist ein Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Auch hier gilt, dass berufsgenossenschaftliche Regeln, Informationen und Grundsätze nur dann verbindlich einzuhalten sind, wenn dieses in der Unfallverhütungsvorschrift explizit gefordert ist. Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu Unfallverhütungsvorschriften und geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.
    Prinzipiell kann von in Regelwerken genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.

    Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall, immer kritisch hinterfragt wird. Es wird empfohlen, eine Abweichung von den Prüfintervallen der DGUV Vorschriften (einschließlich Durchführungsanweisungen) mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abzuklären.

    soooo schee gschribbe. Danke dafür. Das sagt doch alles aus.


    Bei einer GBU betrachte ich !ALLE! Gefährdungen, egal ob ArbSchG oder BetrSichV. Das ist mir doch in diesem Moment egal. Darunter fallen auch die Prüfungen, sogar die vor dem jeweiligen Arbeitsbeginn.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Mein reden.... ich war vor kurzem erst wieder auf Weiterbildung bei der LTS Akademie für meine UVV Prüfer Befähigungen.

    Hier wurde wieder spannend über das Thema GB gesprochen und an einigen Beispielen sehr gut erläutert.

    und? was habt ihr gesprochen? Berichte bitte mal.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Mein reden.... ich war vor kurzem erst wieder auf Weiterbildung bei der LTS Akademie für meine UVV Prüfer Befähigungen.

    Hier wurde wieder spannend über das Thema GB gesprochen und an einigen Beispielen sehr gut erläutert.

    Ja, dein Bericht würde mich auch interessieren!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Es ging unter anderen um die benötigten Inhalte einer GB im Rahmen der jährlichen Arbeitsmittelprüfung. Besonders haben wir uns der CE Kennzeichnung bzw. der Altmaschinenregelung gewidmet, da es hier immer noch sehr viele Probleme bei den Unternehmen gibt.


    Ich sag nur.... "Nachrüsten von Sicherheitseinrichtungen" etc.

    War sehr spannend und ein klasse Austausch.

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  • Also das was man im Rahmen einer Weiterbildung erwarten kann. Neues und Austausch!


    Danke für deine Erläuterungen.


    Gruss Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!