Dienstleister Brandschutz

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,
    ich bin neuer BSB in unserem Betrieb und bin mir aktuell nicht sicher, ob unser Brandschutzdienstleister seinen Aufgaben ganz nachkommt.
    Zur Debatte steht gerade unter anderem die Beschilderung von Wandhydranten. Ich bin mir unsicher ob dies in der Norm geregelt ist, mM nach ist dort eine Größe (200x200mm) vorgegeben, und die Bedinungsanleitung gehört auf die Innenseite bzw. die Haspel in min. DIN A5? Ich würde ungern deswegen gleich die ganze Norm kaufen und der nächste Infopoint zum einsehen ist 60km entfermt... :huh:
    Kann mir jemand bei diesem Anliegen einen Tipp geben?
    Und wie sieht es mit Stadtinternen Vorgaben aus? Wenn Stadt XY etwas brandschutztechnisch vorschreibt, kann ich von einem nicht ortsansässigen Dienstleister verlangen, dass er diese Vorschrift kennt?

    Grüße
    Lima

  • ANZEIGE
  • Hallo Lima,

    Fragen über Fragen.... wo kommst du her? Kommt auf den Wandhydranten an.... Für wen ist der bzw. welcher Typ (F oder S)?
    Ich würde mich als Dienstleiter über die Besonderheiten des VB jeweils informieren.... Das gehört m.E. zu den Aufgaben. Leider gibt es in der Branche auch DL, die lieber ruhig sind und das Geld nehmen, als offen richtig zu informieren...

    Gruß
    dwein112

  • Hallo,

    Hallo Zusammen,
    ich bin neuer BSB in unserem Betrieb und bin mir aktuell nicht sicher, ob unser Brandschutzdienstleister seinen Aufgaben ganz nachkommt.
    Zur Debatte steht gerade unter anderem die Beschilderung von Wandhydranten. Ich bin mir unsicher ob dies in der Norm geregelt ist, mM nach ist dort eine Größe (200x200mm) vorgegeben, und die Bedinungsanleitung gehört auf die Innenseite bzw. die Haspel in min. DIN A5? Ich würde ungern deswegen gleich die ganze Norm kaufen und der nächste Infopoint zum einsehen ist 60km entfermt... :huh:
    Kann mir jemand bei diesem Anliegen einen Tipp geben?

    Reden Sie mit ihrem Brandschutzdienstleister.
    Ob jetzt die Bedienungsanleitung DIN A5 oder A4 hat, halte ich
    für nebensächlich. Hauptsache es ist eine gut sichtbare
    Bedienungsanleitung überhaupt da.

    Einige Infos finden Sie auch hier:
    https://shop.vds.de/de/download/60…35944cd8233a19/

    Und wie sieht es mit Stadtinternen Vorgaben aus? Wenn Stadt XY etwas brandschutztechnisch vorschreibt, kann ich von einem nicht ortsansässigen Dienstleister verlangen, dass er diese Vorschrift kennt?

    Was meinen Sie damit konkret? Sicherlich gibt es Spielräume, doch das
    Baurecht etc. ist ein Landesrecht. Das kann von einer Kommune nicht nach
    Lust und Laune gebogen werden. Sicherlich gibt es aber auch Bereiche,
    bei denen man gänzlich auf die Wünsche der jeweiligen Kommune eingeht
    und deutlich abweicht. Beispielhaft sind hier Feuerwehrpläne zu nennen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (3. Juni 2019 um 19:50)

  • Es handelt sich um BaWü, Wandhydrant Typ F, Falt- und formbeständige Schläuche

    Was meinen Sie damit konkret? Sicherlich gibt es Spielräume, doch dasBaurecht etc. ist ein Landesrecht. Das kann von einer Kommune nicht nach
    Lust und Laune gebogen werden. Sicherlich gibt es aber auch Bereiche,
    bei denen man gänzlich auf die Wünsche der jeweiligen Kommune eingeht
    und deutlich abweicht. Beispielhaft sind hier Feuerwehrpläne zu nennen.

    zB. beschreibt die Stadt Esslingen in ihren Ausführungsbestimmungen ganz konkret, wie Wandhydranten beschriftet werden, oder Stuttgart in ihren von einem "Verbot" von Typ S.

    Bevor ich meinen Dienstleister darauf anspreche, hätte ich gerne im Hinterkopf ob dies schon in der DIN geregelt wird (die er kennen muss), es regionale Bestimmungen sind (wobei dann die Frage im Raum steht: Muss er die kennen?), oder ganz allgemein in der ASR (die er kennen muss)

    Ansprechen werde ich es definitiv, hier stehen gewartete, aber so nicht zugelassene Feuerlöscher... :whistling:

  • Hallo,

    wo ist das Problem diese Ausführungsbestimmungen umzusetzen?
    Die DIN habe ich jetzt nicht zur Hand, ich würde mir da aber auch nicht
    zu viel davon versprechen. Die Anwendung einer DIN ist nicht ver-
    bindlich, so ist eine Abweichung möglich. Natürlich gibt es Fälle,
    wo eine Umsetzung zwingend ist. Und ob man regionale
    Bestimmungen kennen muss....ja..schwierig. Pauschal kann man
    das sicherlich verneinen. Spätens aber mit der Auftragserteilung,
    sollte man sich natürlich als Dienstleister mit solchen Fragen
    schon beschäftigen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE