Brandschutz als Thema..

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  • Hallo und :moin:


    Ich sitze gerade an der Recherche für meinen Praktikumsbericht und seh den Wald vor lauter Bäumen vllt nicht.
    Mein Thema beschäftigt sich mit dem Brandschutz/ Beschilderung etc. in Verwaltungsgebäude eines Unternehmens.
    Da ist nämlich nix vorhanden außer einem Feuerlöscher für einen kleinen Serverraum, d.h. also kein Fluchtwegeplan, keine Fluchtwegekennzeichnungen etc. pp.


    Da stellen sich mir die Fragen:


    1) Fällt die Betrachtung des Gebäudes hinsichtlich den Themen als Betrachtung des Managementsystems oder zum Arbeitssystem?
    Meine Dozenten haben mir beide gesagt, dass es beides sein könnte ?(?(?( (Sarkasmus: Wie hilfreich :thumbup: ). Was mir das nicht wirklich einfacher macht. (U.a. auch, da die Praktikumsberichtkapitel sich auch leicht unterscheiden, je nach Zugehörigkeit ob Management oder Arbeitssystem :wacko: )


    2) Grundlage bildet meines Erachtens erstmal die Sächsische Bauordnung, die sich zum Thema Beschilderung etc. ja sehr bedeck hält. Vom ersten Überfliegen her, habe ich gar keinen Punkt gefunden an dem in irgendeiner Weise ein Fluchtwegeplan erwähnt wird (dass 2 Fluchtwege vorhanden sein müssen, bedeutet ja nicht, dass ein Plan dafür erstellt werden muss ?( ).


    Bin in dem Bereich ziemlich unsicher, da ich bis jetzt Brandschutz eher nicht so auf dem Schirm hatte (Deswegen auch das Thema, um mich da gezielt weiterzubilden).
    Vllt kann ja jemand mal seinen korrekten Senf dazugeben :thumbup:


    Liebste Grüße,
    BrinChen *TeTa*

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    Die gute Nachricht, mein Freund: Wir gehen einen langen Weg

    Die schlechte ist: Es war der falsche, doch das Ziel ist ganz okay

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  • Meine bescheidene Empfehlung: Beschränke dich auf die ArbStättV und deren Anhängen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Meine bescheidene Empfehlung: Beschränke dich auf die ArbStättV und deren Anhängen.

    <3 Die hab ich natürlich völlig vergessen. Da steht das ja mit den Fluchtwegen etc drinnen, danke!
    Hast du vllt noch eine Meinung ob Managementsystem oder Arbeitssystem?

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  • Hallo,

    2) Grundlage bildet meines Erachtens erstmal die Sächsische Bauordnung, die sich zum Thema Beschilderung etc. ja sehr bedeck hält. Vom ersten Überfliegen her, habe ich gar keinen Punkt gefunden an dem in irgendeiner Weise ein Fluchtwegeplan erwähnt wird (dass 2 Fluchtwege vorhanden sein müssen, bedeutet ja nicht, dass ein Plan dafür erstellt werden muss ?( ).

    Ja, je nachdem um was es sich aber handelt, ist es ja ein Sonderbau. Und dann spielt
    nicht nur die Landesbauordnung eine Rolle bei der Betrachtung vom BS, sondern auch
    die jeweiligen Sonderbauvorschriften (z.B. Industriebaurichtlinie, Verkaufsstätten etc.).
    Hinsichtlich der Notwendig F+R und den ganzen Rest (Feuerlöscher usw.), siehe ASR A1.3
    und ASR A2.2. Wobei ein F+R Plan oder der Umfang der BSO (Teile), Notwendigkeit
    Feuerwehrpläne etc. auch gesetzt sein kann, zum Beispiel durch das Brandschutzkonzept
    und/oder durch die Sonderbauvorschrift.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Herr Schmeisser,


    Sie geben mir die wertvollsten Tipps für das Projekt :)


    Also grundsätzlich, ist das Gebäude kein Sonderbau. Es herrschen keine besonderen Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen (alles Büro-AP), die Brandgefahr ist gering (bis auf die 2 AP der Lohnbuchhaltung, hier wird direkt am Schreibtisch während der Arbeit an PC und mit Unterlagen in Papierform geraucht --> Werde ich gesondert betrachten. Es wird von der GL akzeptiert, da die GL selber in diesem Zimmer rauchen, allerdings am Fenster. Da es also nicht verboten wird, gesonderte GB mit der Maßnahme, am Fenster und nicht am Schreibtisch zu rauchen... )


    Nun komme ich also zu dem Entschluss, es müssen F+R-Pläne erstellt und die Fluchtwege gekennzeichnet werden, ohne extra Beleuchtung (wegen der fehlende besonderen Gefährdung). Ist mein Geankengang richtig?
    Wir können auch gerne das kurz über PN klären :)


    Liebe Grüße,
    BrinChen

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  • Hallo,


    so ganz klar ist es mir nicht. Warum kommen Sie zum Ergebnis der
    Notwendigkeit von F+R Pläne? (Unübersichtlichkeit? Ortsfremde Besucher?)


    Hinsichtlich der Beleuchtung, so stellt sich doch die Frage, können
    die Wege auch bei Ausfall der normalen Beleuchtung sicher genutzt
    werden? Und das auch in jeder Jahreszeit, z.B. Winter (spät hell und
    früh dunkel). Von anderen Faktoren (ortsfremde Personen etc.) gar
    nicht zu sprechen, siehe dazu ASR.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    bezüglich Sicherheitsbeleuchtung aus Sicht des Arbeitsschutzes empfehle ich einen Blick in die LASI-Veröffentlichung 41 Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten.


    Auch wenn es kein Sonderbau ist, können in der Baugenehmigung erweiterte Anforderungen enthalten sein. Bei Brandschutzfragen ist ein Blick in die Baugenehmigung unerlässlich. Ansonsten ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV zu ermitteln, ob es die Notwendigkeit für Flucht- und Rettungspläne sowie Sicherheitsbeleuchtung gibt oder nicht. Ebenso können z.B. die Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege sowie die Nutzung von Räumen (z.B. Stichwort gefangener Raum) im Arbeitsschutz von den Vorgaben des Brandschutzes abweichen.


    schöne Grüße

  • Hallo Herr Schmeißer,


    Im Brandschutzkonzept der Firma wird ein F+R-Plan für jeden Betriebsteil gefordert.
    --> ich fechte im Beleg erstmal nicht an, ob es notwendig ist oder nicht.


    Ich habe mir alle ASR durchgelesen, insbesondere auch die für F+R etc., darauf bezogen ist kein Fluchtwegeplan notwendig.
    Die Beleuchtung.. da habe tatsächlich angenommen, dass durch die Fensterfront bzw dem innen sehr hell gestalteten Gebäude ausreichend Umgebungslicht hinein dringt. Davon abgesehen wird durch nachleuchtende Schilder ein sicheres Flüchten gewährleistet.
    gearbeitet wird zwischen 06:00 und 18 Uhr, was im Winter tatsächlich ein wenig Schwierigkeiten bereiten könnte.
    Bei ca. 30 regelmäßig geschulten Mitarbeitern stellt sich aber die Frage, ob die Sicherheitsbeleuchtung dann noch notwendig ist.



    Hi MrH,


    In die Baugenehmigung habe ich noch nicht geblickt, nach der Handlungsanleitung würden "nur" Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, wie bei meiner Überlegung. Danke :)

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  • Hmpf... Ich will nicht in die Suppe spucken - aber ich tue es :)


    Brandschutz ist ein übergreifendes Thema: Sifa, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzplaner, Sachverständige, Behörden - UND die Versicherung reden da mit. Um bei seinen Kompetenzen und Verantwortungen zu bleiben, sollte man sich als SiFa nicht zu weit in die Bereiche der anderen Jobs vorlehnen.


    IMO passiert aber genau das hier.


    Wenn jemand mit 500 l Alkohol in Kanistern im Heizungsraum hantiert: SiFa-Thema.
    Ob das Gebäude ein Sonderbau ist: so weit weg von der SiFa, wie Voyager 2.


    Wir bleiben besser an der Oberfläche der Immobilie, in der die Jobs durchgeführt werden: der Kollega darf bei seiner Arbeitsaufgabe nicht sterben.


    Alles, was UNMITTELBAR diesem Ziel dient, ist unser Job. Wollen wir tiefer gehen, müssen wir auch die Statik und den Standort des Gebäudes, sowie Außenpolitik des Heimatlandes in Frage stellen (herrscht Kriegsgefahr?).


    Wie Du siehst, hat eine SiFa seine Grenzen - selbst dann, wenn es gewisse Überschneidungen zu Nachbardisziplinen gibt. NATÜRLICH wollen wir keinen Krieg, wir wollen nicht, dass das Gebäude einstürzt, und auch nicht, dass es abbrennt. Wenn es aber abbrennt, weil die Elektroinstallation Müll ist/war, müssen wir sehen, dass die Leute gesund rauskommen. Die dazu notwendigen Grundlagen regeln die einschlägigen ASR.


    Zitat

    1) Fällt die Betrachtung des Gebäudes hinsichtlich den Themen als Betrachtung des Managementsystems oder zum Arbeitssystem?


    Angenommen, es gibt einen Grund, das Gebäude zu verlassen, klappt das? Fluchtwegbreite, Mindestbeleuchtung, Fluchtrichtung? Alles in den ASR geregelt. Wenn es nicht so ist bei Euch - vielleicht habt Ihr eine bessere Lösung - oder eine gleich gute?


    Zitat

    Meine Dozenten haben mir beide gesagt, dass es beides sein könnte ?(?(?( (Sarkasmus: Wie hilfreich :thumbup: ). Was mir das nicht wirklich einfacher macht. (U.a. auch, da die Praktikumsberichtkapitel sich auch leicht unterscheiden, je nach Zugehörigkeit ob Management oder Arbeitssystem :wacko: )


    Du kannst auch auswählen, welche Aspekte Du betrachtest.


    Zitat

    2) Grundlage bildet meines Erachtens erstmal die Sächsische Bauordnung,


    Echt jetzt? Machst Du einen Kurs zum Brandschutz? Lass die Bauordnung in Frieden. Das Gebäude ist so genehmigt. Punkt. Wenn Du deutlich streben willst: schau in das offizielle Brandschutzgutachten. Da stehen Dinge drin, die gefordert sind. Gibt es kein Gutachten, mach Dir keinen Kopf um Bauordnungen. Als SiFa legst Du NICHT die Qualität der Brandabschnitte fest! NICHT! DEIN! JOB!


    Dein Job ist im ArbSchG, und im ASiG beschrieben. Findest Du da Bauordnungen für Deine Tätigkeit? Nein! Also lass es!
    Das Thema IST interessant, und frag ruhig, freu Dich über die Antworten, lerne etwas dazu (so geht es mir auch - man lernt für's Leben, nicht für die Prüfung). ABER Du willst SiFa werden, und einen SiFa-Job machen. Also qualifiziere Dich für den SiFa-Job mit Deinem Bericht, nicht zum Brandschutzgutachter!


    Zitat

    die sich zum Thema Beschilderung etc. ja sehr bedeck hält.


    Klar macht das jeder. Ist nicht deren Job.
    Du hältst Dich aber nicht zurück, denn GENAU DAS ist DEIN Job.


    Zitat

    Vom ersten Überfliegen her, habe ich gar keinen Punkt gefunden an dem in irgendeiner Weise ein Fluchtwegeplan erwähnt wird (dass 2 Fluchtwege vorhanden sein müssen, bedeutet ja nicht, dass ein Plan dafür erstellt werden muss ?( ).


    Korrekt. Lediglich - schauen wir ASR - die Wege müssen markiert werden, bzw. das jeweilige Fenster und die jeweilige Tür. Bzw - für Versammlungsräume gelten noch andere Regeln, aber das ist kein SiFa-Job! Das ist Brandschutzplaner - Job. Andere Ausbildung. Wenn die Versammlungsstätte freigegeben ist, brauchst nicht alle behördlichen Papiere abklappern, ob alles seine Richtigkeit hat, es sei denn, Du hast einen BÖSEN und BEGRÜNDETEN Verdacht. Ist das der Fall? Wenn ja, lass die Finger vom Thema und schreib eine Praktikumsarbeit, die einen Standardfall behandelt. Du hast nämlich keine unendlichen Ressourcen für die Praktikumsarbeit!


    Zitat

    Bin in dem Bereich ziemlich unsicher, da ich bis jetzt Brandschutz eher nicht so auf dem Schirm hatte (Deswegen auch das Thema, um mich da gezielt weiterzubilden).
    Vllt kann ja jemand mal seinen korrekten Senf dazugeben :thumbup:


    Kannst noch Brandschutzbeauftragte an die SiFa-Ausbildung anschließen. Easy, interessant und komplementär - aber eine Fachplanerin vorbeugender Brandschutz oder Brandschutzsachverständige wirst Du damit auch noch nicht.


    Fazit:


    • Bleib bei Deinen Themen als SiFa.
    • Regle die Fragen mit dem Regelwerk für SiFas.
    • Schau über den Tellerrand aus persönlicher Neugier, und um ein Bild für das Große und Ganze zu haben, aber NICHT für Deinen Praktikumsbericht (auch auch nicht später für Deine Protokolle).

    P.S.: Du kannst Herrn Schmeisser dutzen. Dutzen ist Forumsstandard. Simon siezt nun mal gerne - sein Hobby - musst aber nicht mit gleicher Münze heimzahlen :)

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

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  • Hallo,

    Hallo Herr Schmeißer,
    Im Brandschutzkonzept der Firma wird ein F+R-Plan für jeden Betriebsteil gefordert.
    --> ich fechte im Beleg erstmal nicht an, ob es notwendig ist oder nicht.

    Letztlich wird man Ihnen hier keine abschließende Antwort geben können,
    da man sich das konkret im Einzelfall ansehen müsste. Das F+R Pläne
    im BSK gefordert sind, ok. Muss aber nicht zwangsläufig was bedeuten,
    leider stehen solche Maßnahmen (auch BSB) in vielen BSK, obwohl man
    die fachliche Notwendigkeit durchaus bezweifeln kann. Das ist aber ein
    anderes Thema, die Auswertung aus NRW zur Qualität von
    Brandschutzkonzepten hatten wir schon als Thema (Siehe Forensuche).


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010