Regalprüfung für Fremdbetrieben

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  • Hallo,

    Neulich wurde ich als Regalprüfer (Intern) für meine Firma ernannt. Der Zertifizierung als Regalprüfer habe ich auch absolviert.
    Es gibt einen andere Firma das wir einen sehr gute Partnerschaft teile und habe viel Geschäfte miteinander.
    Jetzt wurde der Frage gestellt ob ich auch der Regalprüfung für diese andere Betrieb auch erledigen kann bzw. darf.

    Ist sowas überhaupt möglich oder soll unsere Partner Firma selbst einen Regalprüfer finden?

    Hoffentlich könnt ihr mich helfen.

    Brad

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  • Guten Morgen.
    Erst mal:
    Vorstellung wäre nett.
    Zweitens:
    Wenn du eine Zertifizierung hast, hast du bestimmt auch mal ne theoretische Schulung gehabt.
    Na was steht denn zu diesem Thema wohl drin? Nicht aufgepasst ?

    Gruß Martin

    Ps.
    Gibt ja auch externe Regalprüfer. Klingelts ?

  • Frage gestellt ob ich auch der Regalprüfung für diese andere Betrieb auch erledigen kann


    Wenn du eine "Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach BetrSichV und DIN EN 15635" bist und Deine Firma nichts dagegen hat.

    Vorstellung wäre nett.

    Hier = EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ps.
    Gibt ja auch externe Regalprüfer. Klingelts ?

    Ja, schon (Ich habe auch aufgepasst in der Schulung). Es hat alles abgedeckt für einen Selbständige oder jemand eingestellt bei eine Betrieb wobei sie zur Sachkundige Prüfungen spezialisiert sind. Es war nicht klar ob ich als interne Regalinspektor auch Extern in Auftrag von meine Arbeitgeber es machen darf.

    Viele Grüße

    Brad

  • Moin,

    die Bezeichnung des Regalprüfers, Regalinspektors, ..., ist nicht geschützt.
    Jeder, der also meint, kann und darf auch prüfen.

    Allerdings: Wer prüft, der sollte schon wissen, was er da macht!
    Dazu gehört ein fundiertes Wissen in Theorie und Praxis, Kenntnisse der Vorschriften und Normen, Kenntnisse im Arbeitsschutz und Kenntnisse im Ablauf des Lagerwesens. Vielleicht noch für die Selbstständigen eine Haftungsbeschränkung, Versicherung, Gewerbeschein, ... .

    Wenn du nun der Meinung bist, du hast da genügend Rüstzeug, dann los.
    Hier kann keiner Beurteilen, wie du in den Dingen "drauf bist".
    Viel Erfolg.

    (Nicht das es deinen Regalen so geht, wie dem Stapler auf deinem Avatar.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Es war nicht klar ob ich als interne Regalinspektor auch Extern in Auftrag von meine Arbeitgeber es machen darf.

    Hallo Brad,

    sollte dein Arbeitgeber dir den Auftrag erteilen, bei einem anderen Unternehmen die Regale zu prüfen, ist dies eine Dienstleistung für die dein Chef auch die "Haftung" übernehmen muss.
    Wenn er dazu bereit ist, bitte! Du solltest auf eigene Faust nur die internen Prüfungen im Betrieb vornehmen, denn du bist die befähigte Person für deinen Arbeitgeber!

    Beste Grüße
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo Zusammen,

    ich kämpfe mich gerade durch den Dschungel der befähigten Person und sehe den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr. Ich hoffe, dass ich eine Antwort bekomme. Ich bin 47 Jahre alt, habe eine Ausbildung als Industriemechaniker und habe Sicherheitstechnik studiert.

    Bei meinen Begehungen habe ich einige Regale gesehen, aber keine Inspektionen oder Überprüfungen durchgeführt.

    Ich betreue Kunden als Sifa und würde gerne u.a. die Regalprüfung (Regalinspekteur) für unsere Kunden als Dienstleistung anbieten. Alles aus einer Hand. Ich stolpere aber gerade über die die technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203, dass die befähigte Person über Fachkenntnisse verfügen muss. Diese Fachkenntnisse muss sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben.

    Ich würde nun gerne eine Weiterbildung als Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur) machen. Nun stolpere ich aber über die zeitnahe berufliche Tätigkeit.

    Aus meiner Sicht dürfte ich die Dienstleistung nicht anbieten, da ich lediglich den Weiterbildungskurs durchgeführt hätte und mir die zeitnahe berufliche Tätigkeit fehlen würde. Wie schätzt ihr das ein ? Wer könnte dabei weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen.


    Schöne Grüße Michael

  • SiFa IST doch eine zeitnahe, berufliche Tätigkeit....

    Im Ernst: wenn Du Dich in der Lage siehst. dann tu's. Es soll halt nur nicht eine KiTa-Köchin nach einem Online-Kurs aus dem Stand zur Regalprüferin werden. Du hast doch technischen Background, nicht? Also....

  • Aus meiner Sicht dürfte ich die Dienstleistung nicht anbieten, da ich lediglich den Weiterbildungskurs durchgeführt hätte und mir die zeitnahe berufliche Tätigkeit fehlen würde.

    Siehst du eine Gefährdung dadurch, dass Du die Inspektion durchführst ?. Ich glaube Du kannst eine gerissene Schweißnaht erkennen oder wenn Stützen beschädigt sind usw. Der Kunde will (wenn überhaupt !!!) nur ein Zertifikat sehen.

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  • Also du hast doch einen Technischen Beruf studiert. Du arbeitest als SiFa --> sogar als Sicherheitsingenieur. Du kannst Metalle beurteilen, siehst Brüche und Verbiegungen, lockere Schraubverbindungen, gebrochene Schweißverbindungen und kannst eine DGUV lesen. Du kennst bestimmt auch einen, der eine lesen kann.

    Warum willst Du dann das Geld für ein Seminar ausgeben? Ist man eine befähigte Person, weil man ein Seminar besucht hat? Oder mit schriftlicher Bestellung? Das hat mich mal ein TAP gefragt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ...denke daran deine betriebliche Haftpflichtversicherung über diese neue Tätigkeit zu informieren. Sonst kann es im Fall der Fälle sehr teuer werden.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Warum willst Du dann das Geld für ein Seminar ausgeben? Ist man eine befähigte Person, weil man ein Seminar besucht hat? Oder mit schriftlicher Bestellung? Das hat mich mal ein TAP gefragt.

    Habe früher Regalprüfung ohne Besuch eines Seminars gemacht und mir einfach die DIN EN 15635 gekauft. Hatte dann Streit beim Kunden mit einen Auditor darüber. Kunde hat sich auf Seite des Auditor geschlagen und ich habe dann das Seminar besucht. Wir Deutschen stehen halt auf Zertifikate und Stempel.

    Einmal editiert, zuletzt von jeske (24. Juni 2020 um 15:25)

  • Habe früher Regalprüfung ohne Besuch eines Seminars gemacht und mir einfach die DIN EN 15635 gekauft. Hatte dann Schreit beim Kunden mit einen Auditor darüber. Kunde hat sich auf Seite des Auditor geschlagen und ich habe dann das Seminar besucht. Wir Deutschen stehen halt auf Zertifikate und Stempel.

    Tja, wert lesen kann ist klar im Vorteil.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber bei den Amis, hat man mir erzählt, sei es andersrum: Du behauptest etwas zu sein, also prüfen sie Dich (von Ärzten weiß ich GANZ sicher, dass sie eine Prüfung machen müssen). Wenn Du die Prüfung bestanden hast, bist Du, was Du behauptet hast. Sonstige Papiere wollen sie (vorgeblich?) nicht sehen. Auch als Ingenieur musst Du können, was Du vorgibst. Kannst Du das nicht, bist Du nichts - und tschüß. Kannst Du das: dann bist Du Ingenieur.

  • Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber bei den Amis, hat man mir erzählt, sei es andersrum: Du behauptest etwas zu sein, also prüfen sie Dich (von Ärzten weiß ich GANZ sicher, dass sie eine Prüfung machen müssen). Wenn Du die Prüfung bestanden hast, bist Du, was Du behauptet hast. Sonstige Papiere wollen sie (vorgeblich?) nicht sehen. Auch als Ingenieur musst Du können, was Du vorgibst. Kannst Du das nicht, bist Du nichts - und tschüß. Kannst Du das: dann bist Du Ingenieur.

    Das stimmt so nicht... ganz. - Und kommt eventuell auch auf den Bundesstaat an.
    Für Kalifornien kann ich bestätigen was Du sagt, wenn es um Berufe wie "Mechaniker" (aller coleur) geht.
    Elektriker brauchen ein - festhalten! - Zertifikat. (Wegen des Brandschutzes in den Holzhütten)

    Willst Du "Gesichtspflege" (Masken, Peelings und so'n Frauenzeugs), musst Du auch ein mehrwöchigen Lehrgang machen und bestehen. (Hygiene, Krankheiten, etc. - Meine Frau hat sich da mal informiert)

    Krankenschwestern haben eine deutlich schwerere Prüfung wie in Deutschland abzulegen. Die deutsch Ausbildung wird NICHT anerkannt aber angerechnet.

    Und bei Ingis, Ärzten etc wo man eine Uni abgeschlossen haben muss, muß ein Diplom vorhanden sein. (Warum denke ich grade an "Catch me if you can!")

    Kann in anderen Staaten anders sein.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Habe wegen Regalen gegooglet. 4xx Eur, ein Tag bei Dekra.

    Der Aufwand ist nach einer Rehaprüfung schon im Positiven.

    Mit Verdienstausfall, Fahrtkosten und eventuellen Übernachtungskosten sind wir aber auch schnell im vierstelligen Bereich.

    Bei meinen Seminar ( Beim Mitbewerber der Dekra) waren hauptsächlich Teilnehmer die zum ersten mal an so einer Arbeitsschutzveranstaltung teilgenommen haben, dem entsprechend waren ihre Fragen. Der Dozent arbeitsschutztechnisch auch nicht voll auf der Höhe. 2 Tage Schulung, was ich mir selber in 1- 2 Stunden anlesen könnte. Zumindest aber ein Zertifikat was ich voller Stolz überall rum zeigen kann und die 3 blauen Buchstaben auf dem Zertifikat kennt, mag und vertraut ja auch jeder.

    Einmal editiert, zuletzt von jeske (25. Juni 2020 um 23:18)

  • die 3 blauen Buchstaben auf dem Zertifikat kennt, mag und vertraut ja auch jeder.

    Ich habe auch schon einige Kurse bei der Truppe absolviert (Gefahrstoffe, Ex-Schutz, Ladungssicherung, ...). Die Dozenten sind nicht durchweg gut. Der günstigste gewinnt scheinbar. Bei IATA PK 1 hatte ich Glück.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für Eure Antworten und Anregungen. Ich denke, dass ich so ein Seminar besuchen werde. Mit Zertifikat prüft es sich besser8o

    SG

    Michael