Kunstoffkanister älter als 5 Jahre.

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  • Hallo miteinander,


    habe 900 l Emulgator(UN 1987) im Gefahrstofflager stehen. Ein Kunde würde diesen Stoff gerne kaufen. Mein Problem die Kunststoffkanister sind älter als fünf Jahre (BJ 2013). Eine Option wäre die Kunstoffkansiter in neue Behälter umzufüllen. Dies ist jedoch in der Firma nicht möglich. Eine anderes Unternehmen (Entfernung ca. 100 km) wäre bereit diese umzufüllen.
    Wie bekomme ich aber diese transporttechnisch dort hin, ohne gegen die Gefahrgutvorschriften zu verstossen?


    Gruß Jürgen

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  • Hi Jürgen,


    Geht es nur um den Transport oder auch darum dem Kunden nicht zu offenbaren das die Dinger bereits 5 Jahre alt sind?
    Und wie groß sind die Gebinde? Wäre es dann evtl. ein Option die Kanister selbst in eine " verkehrsrechtlich zugelassene Verpackungen" zu packen?

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Hallo Markus,


    es handelt sich um 20 L Kunststoffkanister.


    Gruß Jürgen

  • Wenn es um den Transport zum Umfüllbetrieb geht, würde ich die Kanister in eine Bergegroßverpackung Typ SAG einstellen. Kann man evt. bei einem Entsorger mieten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn es um den Transport zum Umfüllbetrieb geht, würde ich die Kanister in eine Bergegroßverpackung Typ SAG einstellen

    Eine intressante Option:

    • Bergungsgroßverpackung Typ SAG 1500 / Bergegroßbehälter
    • Für den Transport beschädigter, defekter oder undichter Versandstücke mit gefährlichen Gütern. Transpot gefährlicher Güter.
    • Geeignet für die internationale Beförderung von flüssigen, pastösen und festen Stoffen nach ADR/RID/IMDG-Code, Verpackungsgruppen II und III.
    • Inhalt: 1500 Liter
    • Einstellen von 4 x 200 Liter-Fässer sowie kleineren Gebinden ist möglich
    • Außenabmessungen: LxBxH 1564 x 1364 x 1235 mm
    • Innenabmessungen: LxBxH 1400 x 1200 x 925 mm
    • 2-fach stapelbar
    • Zulässiges Gesamtgewicht: 1887 kg
    • Eigengewicht: ca. 345 kg
    • Konstruktion aus 3 mm Stahlblech
    • Grundrahmen und Deckel aus 3 mm Stahlblech mit Stabilisierungsblechen (SAG 1500-2700)
    • Randprofilierung
    • Durchgehende Einfahrtaschen
    • Stabile Stapelecken mit Kranösen
    • Aufnahmen für Gabelhubwagen, Gabelstapler und Kran
    • 12 Deckelverschlüsse, davon einer abschließbar
    • Deckel mit Kautschuk-Dichtung
    • Deckel mit Federentlastung und Deckelstütze (SAG 800-2100)
    • Kranösen am Deckel (SAG 1500-2700)
    • Serienmäßig aufgebrachter Schriftzug "BERGUNG"
    • UN-Zulassung: 50AT/Y/D14809-BAUER
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  • Hallo miteinander,


    habe 900 l Emulgator(UN 1987) im Gefahrstofflager stehen. Ein Kunde würde diesen Stoff gerne kaufen. Mein Problem die Kunststoffkanister sind älter als fünf Jahre (BJ 2013). Eine Option wäre die Kunstoffkansiter in neue Behälter umzufüllen. Dies ist jedoch in der Firma nicht möglich. Eine anderes Unternehmen (Entfernung ca. 100 km) wäre bereit diese umzufüllen.
    Wie bekomme ich aber diese transporttechnisch dort hin, ohne gegen die Gefahrgutvorschriften zu verstossen?


    Gruß Jürgen

    Ist das ein Unterschied, ob die Kunststoffkanister zum Umfüller, Entorger oder Kunden transportiert werden müssen?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ist das ein Unterschied, ob die Kunststoffkanister zum Umfüller, Entorger oder Kunden transportiert werden müssen?

    Wenn es sich um ein Gefahrgut gem. ADR handelt und die gefährlichen Eigenschaften sich nicht verändert haben, nicht. Gefahrgut bleibt Gefahrgut. Ob ein Gefahrgut Gefahrgut ist, bestimmt das ADR mit seinen Anhängen. Ist das Verfallsdatum des Behälters überschritten, ist dieser nicht mehr für Transport und Lagerung geeignet.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Jürgen,


    Du benötigst keine besondere Bergungsverpackung, da UN 1987 gem. P001 auch als zusammengesetzte Verpackung transportiert werden darf.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Du benötigst keine besondere Bergungsverpackung, da UN 1987 gem. P001 auch als zusammengesetzte Verpackung transportiert werden darf.

    Man denkt eben automatisch, wenn der Kansiter älter als 5 Jahre ist, darf er nicht mehr transportiert werden. Aber ja, in einer zusammengesetzten Verpackung werden auch Kusntstoffkanister eingesetzt, die nicht bauartgeprüft sind.

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  • Hi,


    den Tipp mit der zusammengesetzten Verpackung mit bauartgeprüfter Außenverpackung hat MichaelD bereits gegeben.


    A_B: ja, es macht einen Unterschied. Der Transport zum Entsorger unterliegt neben dem Gefahrgutrecht zusätzlich dem Abfallrecht. Es sind die Anforderungen beider Rechtsgebiete zu beachten beim Transport von Abfall, der zugleich Gefahrgut ist.


    schöne Grüße

  • Der Transport zum Entsorger unterliegt neben dem Gefahrgutrecht zusätzlich dem Abfallrecht.

    In diesem Fall geht es zum Umfüller.

  • Hallo ,


    habe einen Gefahrgutdozentin für ADR gefragt. Eine zusammengestzte Verpackung ist nicht möglich. Sie meinte eher eine Bergugnsverpackung oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


    Gruß Jürgen

  • Jürgen,


    hat sie das auch begründet? Das würde mich jetzt einmal wirklich interressieren, denn dann bin ich ich unglücklicherweise auf dem völlig falschen Dampfer unterwegs...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Jürgen,


    hat sie das auch begründet? Das würde mich jetzt einmal wirklich interressieren, denn dann bin ich ich unglücklicherweise auf dem völlig falschen Dampfer unterwegs...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Ich hatte diese Verpackungsart indem Moment, wo die Frage aufkam, auch nicht auf dem Schirm. Bis zu dem Moment, an dem du geantwortet hast und dachte: klar warum nicht?
    Ich dachte da an 6.1.4.21 und 6.1.5.6.3?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,


    die beste Lösung wäre die Kanister in einen IBC-Behälter umzufüllen und von einem Fachunternehmen neu befüllen zu lassen.


    Gruß Jürgen

  • Hast Du eine Antwort auf meine Frage? :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Mick1204,


    ich bin mir zwar nicht sicher, was Deine Frage ist (Welche Verpackungsart hattest Du nicht auf dem Schirm? und "Ich dachte da an ....?" ist jetzt auch nicht wirklich eine Frage) aaaber: Ich will mal nicht so pingelig sein und versuchen wir was zurecht zu reimen.


    Wenn Du auf 6.1.4.21 verweist: Es wird auf die Verpachungsanweisungen in 4.1 verwiesen (Hab' ich in Beitrag 8 schon genannt) und in 4.1.1.3 findest du noch einen zusätzlichen Hinweis zur Bauartprüfung von Innnenverpackungen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die beste Lösung wäre die Kanister in einen IBC-Behälter umzufüllen und von einem Fachunternehmen neu befüllen zu lassen.

    Das hattest Du ja aber in Deinem Ausgangspost als nicht durchführbar angegeben, siehe

    Eine Option wäre die Kunstoffkansiter in neue Behälter umzufüllen. Dies ist jedoch in der Firma nicht möglich.

    Somit bleiben eben nur die anderen angesprochenen Varianten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • die beste Lösung wäre die Kanister in einen IBC-Behälter umzufüllen und von einem Fachunternehmen neu befüllen zu lassen.

    ...für welche Lösung hast du dich denn nun entschieden?


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!