Richtige Recherche der Rechtlichen Grundlagen bei einer Gefährdungsbeurteilung

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  • Liebe Kollegen,


    bei der Erstellung meiner Gefährdungsbeurteilungen fällt es mir sehr schwer, die richtigen Gesetze/Verordnungen/Regeln/Richtlinien/Informationen etc. den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zuzuordnen. Das recherchieren ist doch sehr zeitaufwändig. Bin noch Sifa newbie und nicht so geübt.


    Gibt es eine Übersicht(Tabelle/Organigramm etc.) der Gefärdungsfaktoren mit entsprechender Zuordnung der rechtlichen Grundlagen orientiert an der Gesetzespyramide (Gesetze=>Vorschriften/Verordnungen=>regeln,Richtlinien,Informationen)? Muss mann immer alle rechtlichen Grundlagen nennen oder reichen nur die wichtigsten und welche sind die Wichtigsten ASR TRGS DGUV Infos.....?


    Ich erstelle die Gefährdungsbeurteilungen zu Fuß und benutze keine Software. Bei der Software sind ja meist die rechtlichen Grundlagen schon hinterlegt.


    Wie macht ihr das?



    Über eure Tips würde ich mich freuen



    Gruss aus der Eifel

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  • Hallo Eifeler,


    kennst Du das Merkblatt A017 "Gefährdungsbeurteilungen - Gefährdungskatalog" der BG RCI. Da steht schon wirklich viel nützliches drin.


    Gibt's gratis zum Download bei der BG RCI.


    Viel Erfolg!


    Osnabrück

  • Gar nicht.


    Eine Zuordnung von Gefährdungsfaktoren zu möglichen gesetzlichen Grundlagen ist zwar nett...aber überhaupt nicht notwendig!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • @MichaelD bist du dir da sicher? Warum haben 9 von 10 Gefährdungsbeurteilungsvorlagen dann eine extra Spalte mit Überschrift "rechtl. Grundlagen/Richtlinien/Regeln/Verordnungen" ich denke da sollte dann auch was drin stehen wenn es schon so eine Spalte gibt.


    Es sei denn die erfahrenen Sifas hier sagen kann man sich sparen! Eine gute und vollständige Gefährdungsbeurteilung braucht keine Hinweise auf "rechtl. Grundlagen/Richtlinien/Regeln/Verordnungen".


    Gruss

  • Moin


    @Der Eifeler
    wenn Du verweise auf Rechtsquellen in die GBU aufnehmen möchtest dann schau mal beispielhaft hier bei der baua:


    https://www.baua.de/DE/Themen/…-Teile_dossier.html?pos=4


    dort findest du zu jedem Gefährdungsfaktor die rechtlichen Bezüge


    Gruß


    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • Ja, ganz sicher.


    Die rechtlichen Grundlagen werden werden von jenen gefordert, die auf Ratschläge des SiFa mit "Wo steht das!" reagieren.


    Als externe SiFa musst Du Deine Berichte auch eher mit Rechtsgrundlagen begründen, als die interne SiFa, denn die Berichte werden bisweilen von Leuten gelesen, die nichts mit Dir zu tun haben. Die wollen dann sehen, ob die SiFa sich "austobt", oder glasklare Rechtsgrundlagen zitiert. Alles eine Sache des gesunden Misstrauens.


    80% meiner Arbeit war "Lassen Sie mich in Ruhe mit Paragraphen, ich will nur wissen, was ich tun muss". Von diesen 80% wollte etwa die Hälfte eine Priorisierung nach "Pflicht" oder "Best Practice". 20% wollen pragraphen, wobei 20% effektiv 1-2 Kunden entspricht.


    Abgesehen davon: die Rechtsgrundlagen am Rand dieser Formulare sind für die Tonne. Sinnvoll ist nur der konkrete Paragraph bis zum Absatz und Satz heruntergebrochen, unter Nennung der Rechtsvorschrift UND des Datums dieser Rechtsvorschrift. Wehe, das Datum ist nicht aktuell! Das ist Anforderung des Auditberichts, und hierfür hilft diese lange Liste an Vorschriften am Rand jedes Eintrages auch nicht weiter.


    Aber eine gute Quelle ist umwelt-online.de, da kannst Du Rechtskataster auch anlegen. Allerdings würde ich von dort keine Rechtsvorschriften zitieren, bevor ich sie nicht mit BAUA und DGUV abgeglichen hätte.


    Last but not least: vom BAUA gibt es ein 500+ Seiten Wälzer zur Gefährdungsbeurteilung [Edit: s. auch oben - BAUA kann das]. Wer Rechtsvorschriften sucht, kann sich am Ende eines jeden Kapitels selbst befr... austoben.

  • Die A017 von der BG RCI wurde ja schon genannt. Da steht schon mal einiges für die grobe Orientierung drin.


    Unter folgendem Link findet sich eine Excel-Tabelle über das Regelwerk (also Regeln, Vorschriften, Informationen) der DGUV. Das kann hier und da auch mal hilfreich sein (wobei die Internet-Suchmaschine deiner Wahl das wahrscheinlich genauso gut hinbekommt):
    https://publikationen.dguv.de/…elwerk/DGUV_Regelwerk.xls


    Zum Umfang: Ich kenne das dann eigentlich auch nur so, dass i. d. R. maximal 4 rechliche Grundlagen dazugeschrieben werden. Es muss halt passen. Ich glaube es bringt keinen großartigen Zusatznutzen jede Regel/Information hinzuschreiben, die das Thema der Gefährdungsbeurteilung noch irgendwie streift.
    Welche die wichtigsten sind? MMn, diejenigen, die den Sachverhalt am besten beschreiben und konkretisieren.


    Als Newbie in der Branche lasse ich mich aber auch gerne eines besseren belehren.

  • @MichaelD bist du dir da sicher? Warum haben 9 von 10 Gefährdungsbeurteilungsvorlagen dann eine extra Spalte mit Überschrift "rechtl. Grundlagen/Richtlinien/Regeln/Verordnungen" ich denke da sollte dann auch was drin stehen wenn es schon so eine Spalte gibt.


    Es sei denn die erfahrenen Sifas hier sagen kann man sich sparen! Eine gute und vollständige Gefährdungsbeurteilung braucht keine Hinweise auf "rechtl. Grundlagen/Richtlinien/Regeln/Verordnungen".


    Gruss

    Ja, so ist das halt mit Vorlagen, die "mal eben so" übernommen werden, ohne sie inhaltlich in Frage zu stellen. Dann verselbstständigen sich solche Auswüchse eben gerne mal.


    Grundsätzlich gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung, die eine Nennung in Bezug genommener Rechtsgrundlagen in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verlangen. Solltest Du eine solche finden, setze mich bitte umgehend davon in Kenntnis.


    Also, Du kannst Dir diese Arbeit machen, mußt Du aber nicht.


    Nichtsdestotrotz solltest Du bei der Beurteilung von Gefährdungen natürlich textsicher sein; will heißen, Du mußt schon wissen auf welcher Basis von Dir empfohlene Maßnahmen fussen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

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  • Es sei denn die erfahrenen Sifas hier sagen kann man sich sparen! Eine gute und vollständige Gefährdungsbeurteilung braucht keine Hinweise auf "rechtl. Grundlagen/Richtlinien/Regeln/Verordnungen".

    Hallo Eifeler,


    die "erfahrenen " Sifas hier machen deine Gefährdungsbeurteilung nicht, sondern du! Wenn du deine empfohlenen Maßnahmen mit Auszüge aus dem Regelwerk untermauern möchtest, dann mach das so!
    Tipps hast du ja schon bekommen!


    "Omniszienz" ist nur wenigen "SIFAS" gegeben!


    Beste Grüße
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo in die Runde,


    grundsätzlich finde ich es ganz hilfreich einen Überblick zu haben, wo noch was relevantes zum betrachteten Thema stehen könnte.


    Ich gebe aber auch Azrazr recht, dass allein der Titel der entsprechenden Vorschrift nicht wirklich weiterhilft, da muß man sich schon durch den Text durchquälen und ggf. auch mal jemanden (z.B. hier im Forum) fragen, wie das Geschriebene denn zu interpretieren ist.


    Unabhängig von Gefährdungsbeurteilungen, habe ich als interne SiFa die Erfahrung gemacht, daß das §-Zeichen bei Ausgaben für HSE-Belange die Investitionswilligkeit erhöht ^^ .


    Das BG RCI Merkblatt A017-1 "Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz" finde ich auch sehr hilfreich. Damit kann man sich als Frischling im Gewerbe ganz gut einen Überblick verschaffen, wo noch Baustellen lauern könnten


    Vor allen Dingen die Aussage zum Thema SDB und BA.


    "6.9 Haben alle Beschäftigten Zugang zu folgenden
    Dokumenten:
    > Gefahrstoffverzeichnis
    > Sicherheitsdatenblätter SDB
    > Betriebsanweisungen BA
    Zugang kann in elektronischer Form oder in
    Papierform ermöglicht werden."


    Hierzu habe ich bisher keine so richtig klare Aussage bekommen können.


    Ich wünsche euch einen schönen Feiertag :138:


    Kai


    A017-1_Gesamtdokument_interaktiv_Verantwortung der Führungskräfte 2018-05-30.pdf

  • Danke an alle für die nützlichen Hinweise. Ich bin mir sicher, da komme ich schon einen guten Schritt weiter.


    Allen einen schönen Feierabend und morgigen Feiertag

  • Moin,


    zum Thema elekronische Form ja oder nein finde ich diesen Komnet-Dialog ganz gut.
    klick
    Quintessenz ist, wie so häufig, es kommt darauf an.


    LG
    Moritz

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  • Moin Eifeler,


    ich mache es auch so, dass ich Rechtsgrundlagen mit aufführe. Umfänglich kannst Du das nie machen, denn oftmals greifene mehrere Normen (ArbSchG, ASR, TRBS etc.) für ein und denselben Sachverhalt ineinander. Die Rechtsgrundlagen führe ich deshalb auf, damit eben die gern gestellte Frage "Warum müssen wir das machen? Wo steht das?" gleich beantwortet ist. Feine Sache.


    Aber ACHTUNG! Wenn Du das so machst, solltest Du auch sicherstellen, dass die Rechtsgrundlagen noch existieren und auf diese Gefährdungsbeurteilung zutreffen. Das ist Aufwand, den Du bei Deinen Überlegungen berücksichtigen solltest.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Rechtsgrundlagen:
    Am Ende der Fahnenstange ist meistens eine DGUV I, eine Technische Regel oder eine ASR...
    Dieses Ende sitzt meist auf einer Vorschrift oder einer Verordnung.
    Die Vorschrift oder Verordnung sitzt meist auf einem Gesetz.


    Was soll also zitiert werden....


    Meine Meinung: NUR das Ende der Fahnenstange. Denn in jener Technischen Regel sind die weiteren Rechtsgrundlagen aufgeführt. Es ist ausgeschlossen, dass es TR oder DGUV-I gibt, die nicht auf einem übergeordneten Recht basieren. GANZ wenige Dinge sind lediglich in einer übergeordneten Rechtsnorm erwähnt, und nirgendwo sonst präzisiert.


    Fazit:
    WENN Du eine Rechtsnorm nennen willst, dann nenne die Technische Regel oder die Norm (Stand der Wissenschaft und Technik).
    Mehr ist nicht nötig - da redundant.


    Die Aufsichtspersonen MÜSSEN Rechtsnormen ausführlich nennen, da ihr Schreiben amtlich/Amtshandlung ist, und Rechtsfolgen auslöst. Dagegen muss man klagen können/dürfen - deswegen sind auch die Rechtsnormen genannt. Die SiFa ist nur ein wirkungsloser Berater. Gegen seine Dokumente kann man nicht klagen - es reicht, sie wegzuwerfen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Omniwas?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • bei der Erstellung meiner Gefährdungsbeurteilungen fällt es mir sehr schwer, die richtigen Gesetze/Verordnungen/Regeln/Richtlinien/Informationen etc. den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zuzuordnen. Das recherchieren ist doch sehr zeitaufwändig

    Dann lass sie einfach weg. Die Hinweise sind nirgends vorgeschrieben. Das Problem sehe ich , wenn die GFB selbst erstellt wird diese Hinweise aktuell zu halten. Anders sieht es aus wenn Software benutzt wird. Diese wird meist durch den Anbieter aktualisiert.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die gesetzlichen Grundlagen beschreibe ich im Maßnahmenkatalog, um die Abweichung besser darzustellen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick