Beurteilung "Psychische Belastung" mit Unterstützung der Berufsgenossenschaft

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  • Hallo Zusammen,


    derzeit habe ich Kontakt zu einer Person aus dem Referat "Prävention" der Berufsgenossenschaft. Die Person ist Arbeitspsychologin und bietet uns zum Thema Psych. ihre fachliche Beratung an.
    Nun haben wir ein erstes Meilensteintreffen geplant und die Person teilt mit, das der TAB an dem Treffen teilnehmen wird. Nun kenne ich das so, zumindest aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, das in solchen Meetings schlichtweg die Hüllen fallen gelassen werden. Wie würdet Ihr so etwas einschätzen/ bewerten?
    "Dennoch den offenen Dialog und den Diskurs suchen, um schlichtweg besser zu werden."
    Oder doch eher zurückhalten, "immerhin sitzt ja der TAB dort".


    Welche Argumente für oder gegen habt Ihr? Was muss man befürchten? Habt Ihr schon Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den BG'en, wie weit lasst ihr Euch da in die "Karten schauen"?

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  • Zum einen ist die Beratungsfunktion der BG auf Vertrauensbasis. Dieser MENSCH wird es sich NICHT mit den Kunden verscherzen wollen. Also 100% Vertrauen.


    Zum anderen ist die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen ein TECHNISCHER Vorgang. Es werden nicht Psychosen abgefragt, sondern Arbeitsbedingungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Statistik eine Beanspruchung mit erhöhtem Risiko darstellen KÖNNEN. Niemand entblößt SEINE Seele, sondern höchstens Eure Versäumnisse :Lach:


    Heraus kommen Empfehlungen aus BASIs Erkenntnissen.


    Wirkungskontrolle: nach zwei Jahren das Gleiche machen, und schauen, ob sich die Risiken gemindert haben. wenn nicht - auch egal.


    Die BG wird heilfroh sein:
    1. Jemand, der etwas tut - ENDLICH
    2. BG-Mitarbeiter(in) lernt dabei selbst umfassend. Die Analyse psychischer Belastungen ist #neuland


    Win-win. Also: ruhig Blut und macht!


    Mehr "Angst" hätte ich vor dem Betriebsrat/Personalrat. Hier bitte deutliche Vereinbarungen treffen....

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat die baua:

    eine gleichnamige Broschüre herausgegeben, mit Beispielen aus der Industrie.

    Gruß Jürgen

    Hier ist ein Mensch...(Peter Alexander)

    2 Mal editiert, zuletzt von Merkur ()

  • Bei uns haben wir die Kolleginnen aus der Prävention auch proaktiv in den Prozess eingebunden, als es darum ging, die richtige Vorgehensweise festzulegen. Der TAB war automatisch dabei, weil er quasi der Key Accounter mit Blick aufs Unternehmen ist. Das hat in keiner Weise geschadet und war sehr gut.


    So konnte auch von anderen Erfahrungen anderer Unternehmen profitiert werden und letztlich das beste Ergebnis für den eigenen Shop ausgewählt werden.


    Ein klares: Machen!

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  • Die BGW hat hier auch viel Infomaterial auf ihrer Seite. Oder auf der Seite der baua, hier kann man z.B. die Checkliste zur Erfassung von Fehlbeanspruchungsfolgen (ChEF) finden.

  • Aber es sollte sich auch niemand durch so viel Informationsmaterial verwirren lassen.

    Viele Wege führen nach Rom...:sonne1:


    Für uns habe ich ein eigenes Instrument zur Ermittlung der psychischen Belastungen erstellt.

    Ist damals sehr gut angekommen das Gewerbeaufsichtsamt hat dies sogar für interne Schulungen genutzt. GAA und BG haben uns auch immer mal wieder andere Firmen zu dem Thema geschickt "best practice".


    Also nicht verrückt machen......:014:




    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: