Guten Morgen,
ich habe gerade mal die Unterlagen der BG zur Gefährdungsbeurteilung angeschaut.
Auf dem Formular zur Gefährdungsbeurteilung steht:
"Arbeitsblatt nur gültig in Verbindung mit dem Arbeitsblatt „Allgemeine Gefährdungen“ sowie der „Maßnahmenliste“
Was muss ich darunter verstehen? Allgemeine Gefährdungen brauch ich nicht zu jeder GB? Die reicht ja einmal (bei den Unterlagen der Abteilung)!?
Und die Maßnahmeliste brauch ich nur dann, wenn Maßnahmen durchgeführt werden müssen?
vielen dank
sacha