Maßnahmeliste

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  • Guten Morgen,


    ich habe gerade mal die Unterlagen der BG zur Gefährdungsbeurteilung angeschaut.
    Auf dem Formular zur Gefährdungsbeurteilung steht:


    "Arbeitsblatt nur gültig in Verbindung mit dem Arbeitsblatt „Allgemeine Gefährdungen“ sowie der „Maßnahmenliste“


    Was muss ich darunter verstehen? Allgemeine Gefährdungen brauch ich nicht zu jeder GB? Die reicht ja einmal (bei den Unterlagen der Abteilung)!?
    Und die Maßnahmeliste brauch ich nur dann, wenn Maßnahmen durchgeführt werden müssen?


    vielen dank


    sacha

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  • Hi azrazr,


    habe ich anders gelernt und mache ich seit Jahren (seit meiner Sifa-Ausbildung) in der Praxis auch so: In der Maßnahmenliste stehen nur die offenen Maßnahmen, die noch zu erledigen sind. Sonst wird die Liste zu unübersichtlich und keiner will mehr damit arbeiten.


    schöne Grüße

  • "Arbeitsblatt nur gültig in Verbindung mit dem Arbeitsblatt „Allgemeine Gefährdungen“ sowie der „Maßnahmenliste“

    Servus!


    Die Maßnahmenliste inkl. der Zuständigkeit, Termine und ggf. der Folgemaßnahmen stellt die Wirksamkeit dar.
    Gemäß dem PDCA-Zyklus aus der ISO 45001. Ohne sauber geführter Maßnahmenliste kann man sich eigentlich den ganzen Aufwand der GB im Vorlauf schenken. Die Wirksamkeit ist von der Systematik her anzuzweifeln und eher Zufall als Methode.
    Leider ist das viel zu oft der Fall.

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Hallo Sacha,


    du fängst mit den Dingen an, die dir irgendwie wehtun könnten. Die Gefährdungen oder auch Gefahren oder auch Gefahrbringende Bedingungen.
    Das was jetzt zutrifft, sind eigentlich die Dinge, die du mit der Gefährdungsbeurteilung angehen solltest. Ziel ist immer: Keine Gefahren zu haben. Also auch kein Risiko.
    Das wäre schön und geht wahrscheinlich nicht. Ergo: finde ein akzeptables Risiko. Ein kleines Risiko, das unter dem Grenzrisiko ist, ist damit ok.


    Du siehst, schon in der Erklärung werden Begriffe gewürfelt, die man auseinanderhalten sollte.
    Ein benutzen von fertigen Gefährdungsbeurteilungen ist sicher einfach, trifft jedoch nicht immer zu. Als reine Information, also als ein Teil eines Puzzles, kann man die nehmen.


    Doch zurück.
    Wenn irgendwann einmal deine Gefährdungsbeurteilung steht, dann hast du ja Gefahren erkannt und dokumentiert. Jetzt fertig? Nein. Diese müssen beseitigt werden. Das findet man in den Maßnahmen wieder.


    Schlaue Köpfe haben sich einen Katalog ausgedacht und alle bekannten Gefährdungen aufgelistet. Das sind dann die allgemeinen Gefährdungen. Hier taucht z.B. immer auf "Organisation", also z.B. Unterweisungen u.s.w.


    Viel Arbeit.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Vielen Dank erstmal an alle!


    Gerade habe ich noch entdeckt, auf dem Formular für die GB steht bei Handlungsbedarf hinter der Ankreuzmöglichkeit "Ja" eine Anmerkung:


    "Formulieren Sie auf der Maßnahmenliste die von Ihnen durchzuführenden Schritte zum Erreichen der Schutzziele"


    Dann mach ich das erstmal so, dass ich nur die noch offenen Maßnahmen eintrage, wie MrH das geschrieben hat!

  • Die Maßnahmenliste wird in der Tat immer länger. Sie ist Deine Doku, was alles bereits umgesetzt wurde. Anders ausgedrückt: wer ein Ei legt, muss auch gackern!


    Die gelösten Dinge werden natürlich nicht bei jeder Aktualisierung voll CC verteilt. Diese Dinge bleiben archiviert (in Excel ausgeblendet).


    Meine Methode: außerhalb des Druckbereiches markiere ich die Einträge mit 0, 1 und 2.


    0: 2do...
    1: gelöst (z.B. Handlauf montiert)
    2: ständig aufpassen (z..: Tragen die Mitarbeiter ihr Gehörschutz?)


    Vor dem Ausdruck (PDF) zum Versand wird 1 ausgeblendet...