Mahlzeit in die Runde,
ich habe über die Suchfunktion zwar schon ein bisschen zu dem Thema gefunden, bin mir aber nicht sicher ob ich die Information richtig interpretiere.
Die Situation stellt sich wie folgt da:
- Produktionshalle mit 25t Brückenkran der die Hallenfläche überfahren kann
- in diesem Bereich steht eine große Produktionsanlage, bei der der Abstand zum Kran größer 0,5 m überall eingehalten wird
- an der Produktionsanlage soll an einer Dosiereinrichtung dauerhaft eine Wartungsplattform mit Geländer und Treppe installiert werden
- die Wartungsplattform wird unregelmäßig und kurzzeitig genutzt werden
- der Kran wird im Bereich der geplanten Wartungsplattform ca. alle 2-3 Tage genutzt.
Ist die Fläche der Wartungsplattform als Arbeits- und Verkehrsbereich zu sehen? (dann wären 2,5 m Abstand Boden der Plattform zum Kran gefordert, oder?).
Danke für eure Hilfe und Gruß
Kai