Handschuhe - Baumusterprüfung erlischt

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  • Hallo zusammen.


    Einer unserer Lieferanten von Handschuhen teilte uns mit, das er die Handschuhe die er uns seit Jahren mit einer Verlängerten Stulpe liefert nicht mehr liefern wird.
    Grund dafür sei die neue PSA - Verordnung und da erlischt die Baumusterprüfung, wenn er an den Standarthandschuh selber eine Segeltuchstulpe annähen lässt.
    Wir benötigen die verlängerung aber, um den Mitarbeiter vor leichten verbrennungen zu schützen.
    Das funktioniert schon seit Jarhren sehr sicher und gut.
    Jetzt meine Frage!
    Wenn wir die Handschuhe als Standart anschaffen und selber eine Stulpenverlängerung anbringen, reicht es aus eine GBU zu machen?
    Werden wir dann zum Hersteller sieses Handschuhes?
    Was muss ich beachten?
    Ich danke euch jetzt schon für hoffentlich zahlreiche Antworten, die mich weiterbringen.
    Ralf

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  • Das funktioniert schon seit Jarhren sehr sicher und gut.
    Jetzt meine Frage!
    Wenn wir die Handschuhe als Standart anschaffen und selber eine Stulpenverlängerung anbringen

    Ich gehe davon aus das Ihr schon andere Handschuh Modelle geprüft habt ob die euren Anforderungen entsprechen .....
    gerade im Bereich Handschuhe gibt es viele Modelle und Anbieter.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ralf,


    da hast Du, so wie ich das sehe, mehrere Möglichkeiten:


    1. Du suchst Dir einfach einen anderen, adäquaten Handschuh. Aus dem Bauch gesprochen sage ich mal: "Sowas gibt's." (Das hier ist jetzt ein extremes Beispiel... ;) )
    2. Du nähst eine Stulpe an, läßt das Ding baumusterprüfen, wirst zum Hersteller und fängst an, die Dinger zu verkaufen. Damit leistest Du einen signifikanten Beitrag zum Ertrag deines Unternehmens. :whistling:
    3. Du nähst die Stulpe an, verwendest die Dinger in Deinem eigenen Hause, darfst sie aber dann nicht mehr "PSA" nennen - da sie ja nicht baumustergeprüft sind.
    4. Du überlegst dir eine Verfahrensänderung um deine Mitarbeiter anders zu schützen.
    5. ...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich gehe davon aus das Ihr schon andere Handschuh Modelle geprüft habt ob die euren Anforderungen entsprechen .....
    gerade im Bereich Handschuhe gibt es viele Modelle und Anbieter.

    Hallo


    Ja, aber es gibt keinen Handschu der die Eigenschaften hat und dazu noch mit einer Stulpe ausgestattet ist die so lang ist wie wir es benötigen.
    Deshalb wurde vor Jahren die Verlängerung angebracht.

  • Ich hätte mal einen Tipp:
    Lade doch ein Bild von dem Handschuh hier hoch, dann ist es einfacher zu wissen über was Du redest.


    Vielleicht bekommst Du so schneller eine vernünftige Antwort oder einen Vorschlag für einen anderen Handschuh.

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  • Hallo noch mal,


    Ein Foto müsste ich erst machen und könnte es dann hochladen.
    Mich hat gerade der Händler angeschrieben und würde für ca. 1500 - 2000€ eine Baumusterprüfung nach anbringen der Verlängerung für uns machen.
    Damit hat sich das Problem für mich erst mal erledigt.
    Danke für eure schnellen Hilfestellungen.......was für ein zufall gerade jetzt nach fast 3 Monaten eine Rückmeldung vom Händler zu bekommen.
    Zeitnah ist anders :)
    MfG
    Ralf

  • Grund dafür sei die neue PSA - Verordnung und da erlischt die Baumusterprüfung

    Zur Info:


    EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie 89/686/EWG. gelten noch bis zum 21. April 2023, sofern sie nicht vorher ablaufen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Grund dafür sei die neue PSA - Verordnung und da erlischt die Baumusterprüfung, wenn er an den Standarthandschuh selber eine Segeltuchstulpe annähen lässt.

    EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie 89/686/EWG. gelten noch bis zum 21. April 2023, sofern sie nicht vorher ablaufen.

    Es geht nicht um den Ablauf des Gültigkeitszeitraums sondern um die Veränderung an der baumustergeprüften PSA. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • das er die Handschuhe die er uns seit Jahren mit einer Verlängerten Stulpe liefert nicht mehr liefern wird.
    Grund dafür sei die neue PSA - Verordnung und da erlischt die Baumusterprüfung, wenn er an den Standarthandschuh selber eine Segeltuchstulpe annähen lässt.

    Dann hat er bisher ohne Prüfung geliefert oder ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wir benötigen die verlängerung aber, um den Mitarbeiter vor leichten verbrennungen zu schützen.

    Wenn es unter die PSA der Kategorie I fällt :


    Zu Kategorie I zählen ausschließlich PSA zum Schutz gegen:

    • oberflächliche mechanische Verletzungen (z. B. Gartenhandschuhe),
    • Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln (z. B. Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen),
    • Berührungen mit heißen Oberflächen (Temperaturen unter 50 °C) (Arbeitsschürzen)
    • Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung (Sonnenbrillen) sowie Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.

    würde eine Konformitätserklärung mit CE Kennzeichnung ausreichen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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