Auftrag an Fremdfirma zur Kontrolle von Türen / Türenkataster

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  • Hallo zusammen.


    Eine Frage in die Runde...


    WIe haben auf dem Werksgelände eine beauftragte Firma für die Instandhaltung. Diese haben einen Auftrag, unsere Leitern
    zu prüfen. Nun ist vermehrt aufgefallen, dass eben diese Türen teilweise nicht geprüft sind.
    Auf Nachfrage warum und ob sie ein Türenkataster haben, nach dem sie prüfen würden, um alle Türen auch zu erfassen, kam
    die Aussage, dass wir seitens Auftraggeber ein Kataster zu erstellen haben.
    Ich denke einmal, dass es nicht so ist da wir ja diese Tätigkeit an die Firma beauftragt haben.


    Gibt es dazu irgendetwas geregeltes?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Hilko

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  • Gibt es dazu irgendetwas geregeltes?

    ja ....gibt es Betriebsmittel sind bestimmungsgemäß zu benutzen.....
    ich rate jede davon ab eine Türe als Leiter zu benutzen oder umgekehrt



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Also ob jetzt Türen oder Leitern...


    Wer hier zu prüfen hat und wer ein Kataster führt ist eine Frage der Vereinbarung - also des Vertragstextes. Werde ich beauftragt Leiter oder Türen zu prüfen, dann geh' ich ins Unternehmen, schaue was da ist, prüfe, gebe meine Prüfprotokolle ab und kassiere. Ob ich da alle erfasst habe, ob noch welche versteckt sind etc. pp. ist mir schnurz.


    Steht in meinem Vertrag ich habe alle Objekte zu erfassen, zu prüfen und nachzuhalten, tue ich das auch sehr gerne - kassiere aber sicher mehr dafür.


    Also: Frag' nicht was die Unternehmen müssen, schau nach was sie in eurem Auftrag tun sollen!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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