Hallo zusammen.
Eine Frage in die Runde...
WIe haben auf dem Werksgelände eine beauftragte Firma für die Instandhaltung. Diese haben einen Auftrag, unsere Leitern
zu prüfen. Nun ist vermehrt aufgefallen, dass eben diese Türen teilweise nicht geprüft sind.
Auf Nachfrage warum und ob sie ein Türenkataster haben, nach dem sie prüfen würden, um alle Türen auch zu erfassen, kam
die Aussage, dass wir seitens Auftraggeber ein Kataster zu erstellen haben.
Ich denke einmal, dass es nicht so ist da wir ja diese Tätigkeit an die Firma beauftragt haben.
Gibt es dazu irgendetwas geregeltes?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hilko