Sicherung am Kran ist an dessen Ladung...

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  • Der Plan:


    Kessel wird in Stahlbau von kooperierenden Kranen eingelassen, anschließend Schrauben ihn 2 Mitarbeiter fest.


    Sie kommen von oben im Korb eingeschwebt (eingeschwoben?), Steigen aus und schrauben los.


    Kran+Korb=100% rechtskonform.


    Dann geht es los....


    Aussteigen...
    Sichern... Wo?


    Technische Optionen:
    - am Kranhaken (an dem der Korb hängt)
    - am Korb
    - am Kessel
    - am Himmel (Scherz)


    Ich kenne keine dieser Optionen als vorgesehen, deswegen Frage ich danach, ob es eine Option gibt.


    Fakt: der Kessel wird morgen montiert. Es wird die beste Lösung gesucht


    Rein vom Feeling her habe ich das Gefühl, dass eine Sicherung am Korb am sinnvollsten wäre.


    Rein vom Arbeitsablauf her wäre eine Sicherung am Kessel sinnvoll. Die Absturzhöhe des Kessels ist beträchtlich, der Kran ist nicht für Transport von Menschen zertifiziert.


    Any hints?

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  • Alles klar. Was ich gelesen habe, sollte für eine wirklich umsetzbare Gefährdungsbeurteilung vollkommen ausreichen.


    Noch eine frage: sind die Schlaufen (geprüft und i.O.) zur Anhebung von Lasten auch für Personensicherung akzeptabel? Es gibt sie auch für Personensicherung - zertifiziert, geprüft usw - aber die sind für je eine Person zugelassen, während die Schlaufen Tonnen tragen können...


    Gefährdungsbeurteilung wird nun von der Firma erstellt. Meine Aufgabe ist "nur" noch zu checken, ob sie da ist, und den Sachverhalt abbildet :)
    (Ist aber schon durch-besprochen)


    Thx an all!

  • Nein, oder kannst du sicherstellen das die Schlinge nicht überlastet wurde und der Kern unbeschädigt ist um bei einer Person mindestens 6kN zu halten im Sturzfall?
    Bei fabrikneuen Schlingen mag das ja der Fall sein. Aber es gibt extra scharfkantengeprüfte Schlingen für diesen Anwendungsfall. Ich habe extra mir letztes Jahr zwei Texona Schlingen gekauft. Diese haben den gleichen Aufbau und haben eine MBS von 100kN.

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  • Der Drops ist mittlerweile gelutscht, zum Glück bin ich nicht verantwortlich, auch nicht als SiFa. Ich bin nur als SiFa eines anderen Ladens gefragt worden, ob ich eine Lösung weiß.


    Ich wusste nicht, aber ich wusste, wo ich Hilfe kriege :) Habe Eure Infos kommentiert weitergeleitet (Gefährdungsbeurteilung als Checkliste erstellen, vor der Arbeit alle unterweisen, Kranführer mit einbeziehen - ist alles gemacht worden)


    Mit den Hebemitteln von Kranen würde ich auch keine Menschen sichern. Begründung: jedes Arbeitsmittel ausschließlich nach seinem Verwendungszweck verwenden. Punkt.
    (Dann können keine Fehler passieren, die zu Unfällen führen.)


    Nebenbegründung: stimmt, die Schlinge konnte überlastet gewesen sein. Fällt ein Gegenstand herunter: Sachschaden. Normal sollte Keiner drunter stehen, also kein großes Problem.


    Fällt ein Mensch herunter: Baustellentod, Vorgesetztenruin, SiFa vor Gericht....


    Wie gesagt, zum Glück bin ich nicht deren SiFa. Meine Aussage war: ich empfehle das nicht. Sie sollen, wenn es nach mir geht, sich Schlingen vom Nachbarn ausleihen, diese sind neu und zertifiziert. Es wurden trotzdem die Kranschlingen genommen. Das haben die mit ihrer eigenen SiFa ausgekaspert. Von daher rede ich denen nicht rein. Mein Teil ist getan.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()