Prüfung PSAgA vor Erstinbetriebnahme

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  • Moin moin zusammen,


    ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema PSAgA. Nun kam die Frage auf, ob man PSAgA vor der Erstinbetriebnahme sachkundig prüfen muss. Leider konnte ich zu diesem Thema im web, also auch hier keine konkrete Antwort finden. Mir ist klar, dass die PSAgA entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen ist. Kann ich dann nun die PSAgA ein Jahr(-1Tag) ab Herstellungstermin sachkundig ungeprüft benutzen oder gibt es eine Rechtsgrundlage zur sachkundigen Prüfung vor der ersten Benutzung?


    Beste Grüße,
    Harm

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  • Hallo,
    ob es eine Rechtsgrundlage gibt weiß ich nicht, aber schon aus eigenem Interesse solltest du die Überprüfung durchführen.


    -Evtl. Lagerzeit beim Unternehmer/Lieferanten bis Ersteinsatz >1Jahr
    -Evtl. Beschädigungen durch Transport und Lagerung
    -Erfassung der PSAgA in einer Datenbank zur Übersicht und Datenerfassung(Datum Person welche die PSA trägt etc.)


    Aus oben genannten Gründen prüfe/erfasse ich jede neue PSAgA bevor sie in Gebrauch geht.

  • Moin.


    Wie schon in einigen Punkte genannt, würde ich auch jede neue PSA prüfen.
    Bei Neuerungen usw. hat man gleich ein Gefühl und kann ggf. die Handhabung an andere MA weitergeben.



    Gruß

  • Schau mal in die


    DGUV-Regel 112-198 Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz


    unter https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-198.pdf


    8.2 Prüfungen


    und zur DGUV


    https://www.dguv.de/fb-psa/sac…-zum-sachgebiet/index.jsp

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • @ Harm



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    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn es nach mir geht, lasse ich alles sachkundig vor Erstinbetriebnahme prüfen. Jedoch befindet sich mein Arbeitgeber derzeit in der Insolvenz und wir versuchen, ohne finanzielle Mittel, weiter sicher zu arbeiten.



    die TRBS 1201 sollte Dir hier eine Antwort geben können...


    Also betrachte ich PSAgA dann als "Gerät" nach BetrSichV §2 und danach als "kraftgetriebenes Arbeitsmittel" nach TRBS 1201 "Anlage Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel" damit es vor Erstinebtriebnahme von einer befähigten Person geprüft werden muss? Oder kann ich als Prüfart/-umfang in meiner Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass "nur" eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den Anwender durchgeführt werden muss und die sachkundige Prüfung dann erst im Verlauf des Jahres durchgeführt?



    Habe ich beide schon vorher gelesen und geben leider keine Aussage über eine sachkundige Prüfung vor Erstinbetriebnahme.



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  • Oder kann ich als Prüfart/-umfang in meiner Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass "nur" eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den Anwender durchgeführt werden muss und die sachkundige Prüfung dann erst im Verlauf des Jahres durchgeführt?

    So würde ich das begründen


    https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html


    https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__7.html

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • So, das Rätsel hat nun eine Lösung:


    Nach Rücksprache mit einem sachkundigen Mitarbeiter eines einschlägigen PSAgA Herstellers gab es folgende Infos:


    1. PSAgA muss nicht sachkundig vor dem Erstgebrauch geprüft werden.
    2. PSAgA muss spätestens 1 Jahr nach Herstellung sachkundig geprüft werden.
    3. Vor Erstinbetriebnahme reicht eine übliche Sicht-/und Funktionsprüfung vor Benutzung nach DGUV Regel 112-198
    4. Es empfiehlt sich Art, Umfang und Fristen der Prüfung nach BetrSichV §3 in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen


    Beste Grüße,
    Harm

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  • . PSAgA muss nicht sachkundig vor dem Erstgebrauch geprüft werden

    Hat er ne Rechtsgrundlage genannt ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Was ist denn die PSAgA

    Dateien

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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