Hallo ihr Lieben,
ich habe gefühlt schon jeden Beitrag im Netz gelesen und bin nicht fündig geworden.
Es geht um Brandschutzmaßnahmen auf einer Baustelle während des laufenden Dienstbetriebes.
Im vorliegenden Fall wird ein Gebäude ertüchtigt (Elektro, Branschutz, Fenster, Sanitär). Momentan wird in der sechsten Etage des Gebäudes gearbeitet. Im Rahmen der Arbeiten wurde durch die Decke gebohrt (Durchmesser ca 10 cm). Ich weiß, dass solche Öffnungen auch während der Bauarbeiten verschlossen werden müssen, wenn nicht daran gearbeitet wird und die Wand/die Decke einen Feuerwiderstand haben.
Ich suche verzweifelt nach der Vorschrift, aus der sich das ergibt. Mein Kopf ist momentan diesbezüglich leer.
Da ich dieses Loch nunmal gesehen habe, sehe ich mich in der Pflicht, den Mieter darauf hinzuweisen, damit er diese Problematik an den Vermieter weiterleiten kann.
Es wäre super, wenn ihr mir auf die Sprünge helfen könntet.
Herzliche Grüße
Anni