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  • Schönen guten Morgen zusammen,


    kann mir jemand sagen ob es eine vorgeschriebene Anzahl an Aufzugswärtern gibt die man haben muss ?
    Wir haben ca.70 MA im Tagesschichtbetrieb, falls es da einen % Wert gibt.


    Zu dem, hat jermand eine Quelle für ein Kunststoffschild für den Aufzugsnotfallplan welchen man "relativ dekorativ", im Gegensatz zu einem Pdf Ausdruck,aushängen kann ?



    Grüße aus Aachen



    Stephan

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  • Moin Stephan,

    kann mir jemand sagen ob es eine vorgeschriebene Anzahl an Aufzugswärtern gibt die man haben muss ?

    eine vorgeschrieben Zahl gibt es nicht. Mit der Ablösung der Aufzugsverordnung ist der Begriff des Aufzugswärters verschwunden. Die BetrSichV spricht von einer beauftragten Person. Die Anzahl der benötigten Personen hängt von deren Aufgaben ab. Wenn Du die Person nur mit der Kontrolle der Aufzüge beauftragst, reicht Dir wahrscheinlich eine Person (wenn ihr nicht gerade pro Mitarbeiter einen Aufzug habt).


    Wenn die beauftragte Person auch für die Personenbefreiung zuständig ist, wirst Du mehr Personen benötigen, da Du ja die gesamten Betriebszeiten sowie Urlaub und Krankheit abdecken musst. Deswegen ist es oft so, dass die eigenen Mitarbeiter die Kontrollen machen und die Personenbefreiung an einen externen Dienstleister vergeben wird.

    Zu dem, hat jermand eine Quelle für ein Kunststoffschild für den Aufzugsnotfallplan welchen man "relativ dekorativ", im Gegensatz zu einem Pdf Ausdruck,aushängen kann ?

    Bei fast allen gängigen Shops, die Schilder, Sicherheitskennzeichen, Prüfplaketten etc. verticken, kannst Du Dir Wunschschilder in allen Farben, Formen und Größen mit Deinem Wunschinhalt erstellen lassen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Stephan ,


    was sagt Eure Gefährdungsbeurteilung ?


    Regelmäßige Wartung und Prüfung reichen nicht aus. Wer einen Aufzug betreibt, hat eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Dazu muss der Betreiber mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen.


    So sollte unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge erstellt werden. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden die Abweichungen zum Stand der Technik ermittelt und mögliche Gefährdungen aufgezeigt.
    Im Sinn der BetrSichV. reichen eine fachgerechte Wartung und regelmäßige Prüfungen nicht aus, um einen sicheren Betrieb des Aufzugs sicherzustellen. Für Aufzüge verlangt die BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung.
    Wurde auch schon von Aufzugsunternehmen verlangt
    Im Anhang der TRBS 3121 findest Du im Prinzip eine GFB.


    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=2

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.