Begehung Flachdach

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  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Zusammen,


    ich stehe fast vor der gleichen Situation, wie der Beitragsersteller schon beschrieben.

    Mir stellt sich da jedoch nur eine Grundlegende Frage: Ab welcher Größe einer Dachöffnung muss diese gesichert sein? Wir haben unterschiedliche Größen von 15cm Durchmesser bis größere rechteckige RWA´s.

    Über ein paar Hinweise bezüglich der Größen würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank

  • Hallo Stephan,


    leider nicht ganz das wonach ich gesucht hatte (bzw. worauf ich gehofft hatte)

    Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und deine Nachricht.

    Mir geht es um das hineinfallen in Öffnungen im Dach. Ich gehe davon aus, dass es ein Maß geben muss bzw. einen Grenzwert geben muss, ab dem eine Öffnung im Dach gesichert wird. Kann natürlich auch sein, dass dies speziell ein Architekten-Thema ist aber dies dann auch Anteile an die Sicherheit hat.

    Ich weiß es leider nicht.


    Grüße

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  • Direkt ist mir nichts bekannt, aber ich bin ja auch nicht allwissend. 8|


    In der ASR 2.1 stehen keine konkreten Maße für Bodenöffnungen, aber für Wandöffnungen und dort werden 0,18m Breite und 1m Höhe genannt. Ich würde hier über Analogieschluss zu 0,18m Durchmesser als Schutz vor Durchfallen kommen.

    Aber es muss ja auch Schutz vor herabfallenden Gegenständen und auch hineintreten gegeben sein und da wäre ich bei deutlich geringeren Maßen. Durch ein 10cm Loch im Durchmesser kann ein Hammer problemlos hindurchfallen, da würde ich also hier einen geringeren Durchmesser empfehlen. Gedanklich lande ich da bei 5 cm Durchmesser. Auch dies verhindert nicht, dass Gegenstände durchfallen können, aber zumindest halte ich die Schadenswahrscheinlichkeit bei einer solchen Öffnung für relativ gering. Für mich wäre somit jede Bodenöffnung >5cm zu sichern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also ich interpretiere die Öffnung oder das nicht durchbruchsichere Oberlicht als Bereich mit Absturzgefahr. Die Mindestabstände ohne Sicherung in Bezug auf eine Absturzkante sind, denke ich, bekannt.

  • Hallo Aspirant,


    es gibt noch die 40 cm max. Abstand der Dachlatten, die man heranziehen könnte. Selbst in der DIN 4426 wird nur von der "nicht durchtrittsicheren Dachteilflächen" gesprochen, ohne Abgrenzung der Größe.

    Deshalb könnte man die in dem von mir verlinkten Beitrag genannten Werte auch für das Dach übernehmen.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Guten Morgen zusammen,


    vielen Dank für eure aktive Unterstützung. Aufgrund der Tatsache, dass wir ca. 300 RWA´s /Lichtkuppeln haben, werde ich dann wohl oder übel zur PSAgA mit Anschlagpunkten raten. Aufgrund der nicht genau bekannten Information, ab welcher Größe eine Umwehrung, Kollektivschutzgeländer, etc. genutzt werden muss, werde ich den Grundsatz "Alle Öffnungen müssen gesichert sein" vertreten. Ich nehme dann Abstand von Maßangaben und beziehe mich auf die allg. gültige ASR A2.1.

    Nochmals vielen Dank :thumbup:

    Grüße aus dem Schweinepest-Bundesland :71: