Rücklauf der Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen

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  • Bei uns kommen regelmäßig Fremdfirmen zum Einsatz welche sowohl per Wartungsverträgen als auch über Aufträge arbeiten bei uns 215-830.
    Leider ist der Rücklauf nicht auf den Stand den wir gerne hätten. Lediglich 50 - 60 % kommen unterschrieben zurück.
    Ist es möglich, in Fremdfirmenverträge einen Passus einzufügen, dass unsere Arbeitsschutzbestimmungen akzeptiert werden, sofern nicht aktiv widersprochen wird?


    Danke schon mal für euern Input.

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    Einmal editiert, zuletzt von Marco S. ()

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  • Hallo,


    das halte ich eher für eine juristische Fragestellung. Bei der DSGVO ist es bspw. meines Wissens so, dass man aktiv bestätigen muss, dass die Daten verarbeitet werden dürfen. Das ist aber vllt. auch ein Sonderfall und kann sich zu normalen Werksverträgen unterscheiden.

  • Arbeitsschutzbestimmungen orientieren sich an der DGUV Information 208-830.

    Hallo Marco,


    die DGUV I 208-830 ist mir nicht bekannt und mit Google finde ich auch nichts hierzu.
    An was orientieren sich eure Fremdfirmen Arbeitsschutzbestimmungen?



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Marco,
    die DGUV I 208-830 ist mir nicht bekannt und mit Google finde ich auch nichts hierzu.
    An was orientieren sich eure Fremdfirmen Arbeitsschutzbestimmungen?



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Sorry Schreibfehler wie Guudsje richtig schrieb DGUV 215-830 :whistling:

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  • Ist es möglich, in Fremdfirmenverträge einen Passus einzufügen, dass unsere Arbeitsschutzbestimmungen akzeptiert werden, sofern nicht aktiv widersprochen wird?

    Ich verstehe die Frage nicht ? Wenn in eurem Vertrag steht das dies u das eingehalten werden muss und der AN bei euch auf der matte steht und will dann arbeiten hat er es akzeptiert .. punkt aus


    Wenn er den Anforderungen widersprechen darf / kann und trotzdem den Auftrag ausführt würde es im Umkehrschluss dann bedeuten das du akzeptierst das Fremdfirmen auf euren Areal gegen Vorschriften verstoßen

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Ich kenne es nur so:


    Keine Unterschrift - kein Zugang


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich verstehe die Frage nicht ? Wenn in eurem Vertrag steht das dies u das eingehalten werden muss und der AN bei euch auf der matte steht und will dann arbeiten hat er es akzeptiert .. punkt aus
    Wenn er den Anforderungen widersprechen darf / kann und trotzdem den Auftrag ausführt würde es im Umkehrschluss dann bedeuten das du akzeptierst das Fremdfirmen auf euren Areal gegen Vorschriften verstoßen

    Diese Arbeitsschutzbestimmungen werden separat zur Auftragsvergabe mitgeschickt und sollten wie in der DGUV I 215-830 vom Fremdunternehmer unterschrieben an uns zurückgeschickt werden.

    Ich kenne es nur so:


    Keine Unterschrift - kein Zugang


    Gruß
    Andy

    Der Mitarbeiter der Fremdfirma muss selbstverständlich auch bei uns unterschreiben. In den Arbeitsschutzbestimmungen wird aber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gefordert, sprich regelmäßige Unterweisung, nur geprüfte Geräte verwenden, Arbeitsmedizinische Vorsorge...
    Dies hat der Mitarbeiter vor Ort ja nicht in der Hand, das ist Sache seines Chefs. Von daher bezweifele ich, dass die Unterschrift des Mitarbeiters alleine genügt.

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  • Aus meiner Sicht greift die Unterschrift des Auftragnehmers (AN) auf dem Vertrag mit dem Auftraggeber (AG) für den Mitarbeiter (MA) des AN nicht. Darum unterschreibt ja auch der MA auf dem täglichen "Passierschein" des AG nochmal extra. Zumal sich beide, der AG & AN gemeinsam um die Info/Unterweisung kümmern müssen.
    Ausserdem würde ich es mir als AN meinem AG gegenüber verbitten, das er - der AG - für mich etwas verbindliches Zusagt. Von dem ich evtl. gar nichts weiss! :cursing:
    Wo kommen wird den da hin - sind doch in keiner Bananenrepublik. Obwohl, wenn ich da so drüber mal genauer nachdenke ... den Eindruck könnte man inzwischen bei Zeiten bekommen. ;(;)<X
    Die Frage die ich mir hier stelle ist die, warum der Rücklauf so schwach ist. Scheinbar hat es keine Konsequenzen und es kümmert sich niemand darum. Warum sollte ich dann was machen, wenn es eh 'Wurst' ist. Kostet nix, weder Geld, noch Zeit, noch Kunde. Also lassen wir es gleich ganz bleiben. ?(

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

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  • Hi Marco,


    a) im Werkvertrag über z.B. eine Anlage zum Vertrag genau definieren was von der Fremdfirma gefordert wird
    b) Sicherheitsunterweisung vor Betreten des Werks/Anlage/Baustelle
    c) §8 ArbSchG beachten, vor allem Absatz (2)

    Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.


    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__8.html

    Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei.
    Arthur Schopenhauer (1788-1860), deutscher Philosoph

  • Hallo Marco
    wo ist Euer Problem ? Lasst Eure HSE Anforderungen dem Auftragnehmer zukommen, dann schickt er Euch per Mail die geforderten Unterlagen, wie z.b. Prüfnachweise, Unterweisungsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter usw. und gut ist.
    Taucht ein Mitarbeiter auf und die Unterlagen für Nachweise,oder eingesetzte Maschinen liegen nicht vor....TsCHÜSSS... klappt dann immer relativ fix mit den fehlenden Unterlagen.


    LG Georg

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Der ein oder andere Denkanstoß ist da auf jeden Fall dabei.
    Ich werde das nochmals mit dem Geschäftsführer besprechen.

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