Hallo,
in Erweiterung zu meinem Thema "Heißarbeitengenehmigungsschein in Werkstätten" (ich habe eine BA zu diesem Thema verfasst) komme ich zu meiner nächsten Kopfnuss.
Ich habe ein Fahrzeug auf der Hebebühne und muss etwas am Unterboden schweißen. So unweit vom Holmen entfernt. Auslegeware im Fahrzeug beseite geräumt, natürlich ohne
groß das Fahrzeug auszuräumen. Sitze noch drin etc.
Jetzt weiß jeder technisch begeisterte Mensch, das Fahrzeuge beim Schweißen gelegentlich abfackeln. Die Hohlräume mit Ihrer Versiegelung allerlei anderen Kram sind die idealen Brandlasten.
Der erfahrene Meister oder Mechaniker (heute Mechatroniker) setzt den Auszubildenden ins Fahrzeug und läßt den von der Gegenseiten beobachten und kühlen. Das ist leider nicht zulässig.
Das Fahrzeug auf der Bühne muss leer / unbemannt bleiben. Und jetzt?
Der MA ist unterm Fahrzeug noch am Schweißen, da fackelt über ihm das Auto schon lange ab. Die Meister, die ich gespochen habe, kennen da nur eine Lösung. Auszubildender ins Auto, wie oben beschrieben.
Hat da jemand eine weitere pragmatische Lösung? Die auch BG konform ist? Ich weiß, Fahrzeug leerräumen, Sitze und Auslegeware raus. Die Arbeitszeit zahlt dir nur niemand. Dann bliebe nur noch, Schweißarbeiten nicht annehmen.