PSAgA - Berechnung Mindesthöhe - Ich raff's nicht

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  • Moin,


    ich stehe gerade vollkommen auf dem Schlauch. Für Dacharbeiten setzen wir PSAgA ein. Es handelt sich um ein mitlaufendes Auffanggerät und logischerweise um den eigentlichen Auffanggurt. Wir setzen das System als Rückhaltesystem ein. Das Gurtzeug wird dorsal befestigt. Beim Lesen der Betriebsanweisung bin ich über folgenden Satz gestolpert.

    Zitat von Betriebsanweisung

    Die Höhendifferenz zwischen Arbeitsebene und Aufprallfläche muss mindestens dem absoluten Höhenunterschied abzüglich der Auslängung des Falldämpfers betragen

    Ich habe bereits mit dem Hersteller telefoniert, der nach 5 Minuten mit mir wie mit einem Dreijährigen geredet hat, um mir diesen Satz zu erläutern. Auch wenn sich der Kollege am Telefon alle Mühe gegeben hat, verstehe ich es immer noch nicht. Ich stehe auf einem Flachdach mit 5m Höhe zum Boden. Unter mir befindet sich ein Vordach mit einer Höhe von 1,50m zum Boden. Auslängung des Falldämpfers = 2m Aufreisslänge des Bandfalldämpfers = 1,75m ergibt 3,75m.


    Der Höhenunterschied zwischen Dach und Vordach beträgt 5m - 1,50m = 3,50m. Nach Lesart der Betriebsanleitung muss die Höhendifferenz mindestens 5m - 3,75m betragen = 1,25m. Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Kollege vom Dach fällt, schlägt er bei einer Auslängung des Falldämpfers gepflegt auf dem Vordach auf.


    Jetzt habe ich mir die DGUV 112-198 nochmals zu Gemüte geführt und mir auch das schöne Beispiel Nummer 3 auf Seite 19 angesehen. Auch da steht in der Formel vor der Aufreisslänge des Falldämpfers ein Minuszeichen, aber mir ist vollkommen schleierhaft warum. Vielleicht kann mir einer meinen Denkfehler in verständlichen Worten erläutern. Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.


    Besten Dank vorab


    Gruß Frank
    DGUV 112-189.jpg

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • In einer uralten Ausgabe des Fachausschusses PSA habe ich folgendes Bild gefunden, was mir viel logischer erscheint, aber dem Beispiel aus der DGUV 112-189 entgegensteht. Jetzt ist die Verwirrung komplett.


    Gruß Frank


    Mindesthöhe.jpg

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo @Guudsje,


    du hast keinen Denkfehler. Deine PSAgA ist für diesen Fall nicht geeignet. Da die Fallhöhe zu gering ist.
    Es handelt sich auch um kein Rückhaltesystem, dass ist ähnlich wie ein Sicherheitsgurt zu sehen.


    Ergebnis: mobiles Geländer ;)


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • 2019-05-14 10_51_15-Layout 1.jpg


    Dieses Bild hier verstehe ich besser.
    Übertragen auf deine Maße würde das bedeuten --> Fallhöhe 3,50 m (5,0m - 1,5 m), Auslängung Gurt 2,0 m, Größe der hängenden Person ca. 1,75 m zzgl. Sicherheitsabstand 1,0 m = platsch
    Aus m. S. (so wie bei Dir auch) muss sich alles innerhalb der 3,50 m abspielen. Den Satz verstehe ich allerdings auch nicht. Gurt zu lang. Fallhöhe zu niedrig.
    Wir haben Gurte, die man so einstellen kann, so dass der Mitarbeiter nicht über den Rand fällt. Das gilt auch für die Dachecken. Die Sekuranten sind so montiert, das die Länge des Gurtes ausreicht und der Mitarbeiter nicht über den Dachrand fällt. .

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Es handelt sich auch um kein Rückhaltesystem, dass ist ähnlich wie ein Sicherheitsgurt zu sehen.

    Moin Stephan,


    praktisch habe ich kein Problem, da wir dieses System tatsächlich als Rückhaltesystem einsetzen, d.h. in der Unterweisung wird peniobel darauf geachtet, dass die Kollegen verstehen, dass die Auslängung maximal soweit geht, dass die Kollegen zwar noch die Attika des Daches erreichen aber nicht darüber hinabstürzen können. Natürlich kann es passieren, dass ein Kollege das Seil nicht angemessen kürzt, dann bestünde wieder die Möglichkeit, dass er über die Kante geht.


    Da aber immer mindestens zwei Personen auf dem Dach sind, hoffe ich einfach darauf, dass


    a) der Kollege, der an die Kante geht, sich an die Unterweisung erinnert und keine Lust hat, in die Tiefe zu stürzen
    b) der andere Kollege ein wachsames Auge auf die Auslängung hat und ggf. den Kollegen freundlich darauf hinweist, das Seil zu kürzen.


    Mir ging es einfach daraum, dass der Satz in der Betriebsanweisung aus meiner Sicht mathematischer Blödsinn ist. So wie ich das verstehe, wäre folgendes korrekt:


    2 x Länge des Verbindungsmittels + Aufreisslänge des Falldämpfers + 1m Sicherheitsabstand


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wo ist den der Festpunkt??? Direkt an der Absturzkante kann ich mir nicht vorstellen! Dann ist auch der Weg kürzer.

    Bei Flachdächern kenne ich das so (je nach Fläche), in der Mitte des Daches. Wir spannen dann ein Seil- oder Gurtsystem zwischen die Sekuranten.
    Aus m. S. darf der Mitarbeiter nicht über die Kante fallen. Ansonsten kommt der Gurt mit der Dachkante (Attica) in Berührung. Das könnte den Gurt verletzen.

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    Gruß Mick

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  • Wo ist den der Festpunkt?

    Wir haben unterschiedliche Systeme, aber die Anschlagpunkte sind natürlich nicht an der Kante, sondern gemäß der DGUV 201-056 geplant. In Manchen Bereichen haben wir auch umlaufende Seilsysteme.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje,


    vielleicht hab ich ja was mit den Augen, aber ich lese im Beispiel 3:


    La = max. 3m = (Aufreißlänge des Falldämpfers + Rutschstrecke Auffanggerät (zul. max. 1m) + 2 x Länge des Verbindungsmittels)


    Ich sehe hier kein "Minus"...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dann könnte der Kollege doch immer noch über die Kante gehen. Das HSG würde doch nur den Fall verhindern. Unser Konzept zielt ja darauf ab, dass der Kollege erst gar nicht über die Kante fallen kann, indem die Seillänge immer so weit abgelängt wird, dass er nur bis zur Attika kommt, aber nicht darüber fallen kann.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • vielleicht hab ich ja was mit den Augen

    Moin Michael,


    Du nicht, aber scheinbar ich. ;( Da steht tatsächlich ein Gleichheitszeichen. Manchmal macht es doch mehr Sinn, eine Brille zu benutzen, anstatt im Adobe Reader ständig das Zoom zu vegrößern. :whistling: Danke, ich habe es tatsächlich nicht erkannt. Jetzt macht das Ganze Sinn.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Stephan,
    praktisch habe ich kein Problem, da wir dieses System tatsächlich als Rückhaltesystem einsetzen, d.h. in der Unterweisung wird peniobel darauf geachtet, dass die Kollegen verstehen, dass die Auslängung maximal soweit geht, dass die Kollegen zwar noch die Attika des Daches erreichen aber nicht darüber hinabstürzen können. Natürlich kann es passieren, dass ein Kollege das Seil nicht angemessen kürzt, dann bestünde wieder die Möglichkeit, dass er über die Kante geht.
    [...]

    Hallo Frank,


    so wie deine Fragestellung ist und deine Beschreibung, so nutzt ihr es als "Auffangsystem", weil es schützt jemanden der bereits "fällt". Ein reines Rückhaltesystem hingegen schützt bereits vor dem Fall. Hier lassen sich auch keine "längen" einstellen.


    Ich selbst bin immer bemüht diese zwei System begrifflich zu trennen, damit die Mitarbeiter keine falsche Sicherheit vermittelt bekommen.


    Gruß


    Stephan


    P.S.: Ich kenne auch gute Optiker :rolleyes::rolleyes:

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  • Moin Stephan,


    mir ging es bei der Fragestellung nur um diesen, aus meiner Sicht völlig unsinnigen, Satz aus der Betriebsanleitung. Prinzipiell hast Du natürlich recht, dass dieses System Miller Auffanggurt Revolution R2 in Verbindung mit dem mitlaufenden Auffanggerät MSK S16 von der eigentlichen Funktionsweise her ein Auffangsystem ist. Damit wir aber gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, den Kollegen retten zu müssen, unterweisen wir dieses System als reines Rückhaltesystem, d.h. die Kollegen haben das Seil immer so weit abzulängen, dass sie maximal die Attika erreichen und nicht darüber stürzen können.


    Wir gehen während der Unterweisungen natürlich auch auf die Gefährdungen ein, die durch einen Fall in den Gurt gegeben sind (Hängetraume, Anschlagen am Gebäude etc.). Ein Großteil der praktischen Übung im Rahmen der Unterweisung wird aber darauf verwandt, gebetsmühlenartig den Kollegen klar zu machen, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Seil immer möglichst kurz zu halten, um eben die Absturzkante erst gar nicht zu erreichen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • und wieder einmal wäre bewiesen....


    ...hier im Board wird sogar dem letzten Blindfisch geholfen :44:


    Danke - Gruß Frank

    Dieses unscharfe Bild lässt einem auch unheimlich viel Interpretationsspielraum. Ich habe den unteren "zweiten" Strich als Spiegelung wahrgenommen. Somit war das für mich auch ein "Minus".

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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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    Danke - Gruß Frank

    ...auch wenn Du denen die Dir helfen immer mal wieder mit Teeren und Federn drohst...aber so bin ich halt! :Lach:


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und ich habe wahrscheinlich einfach den besseren Optiker...

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