Moin,
ich stehe gerade vollkommen auf dem Schlauch. Für Dacharbeiten setzen wir PSAgA ein. Es handelt sich um ein mitlaufendes Auffanggerät und logischerweise um den eigentlichen Auffanggurt. Wir setzen das System als Rückhaltesystem ein. Das Gurtzeug wird dorsal befestigt. Beim Lesen der Betriebsanweisung bin ich über folgenden Satz gestolpert.
Zitat von BetriebsanweisungDie Höhendifferenz zwischen Arbeitsebene und Aufprallfläche muss mindestens dem absoluten Höhenunterschied abzüglich der Auslängung des Falldämpfers betragen
Ich habe bereits mit dem Hersteller telefoniert, der nach 5 Minuten mit mir wie mit einem Dreijährigen geredet hat, um mir diesen Satz zu erläutern. Auch wenn sich der Kollege am Telefon alle Mühe gegeben hat, verstehe ich es immer noch nicht. Ich stehe auf einem Flachdach mit 5m Höhe zum Boden. Unter mir befindet sich ein Vordach mit einer Höhe von 1,50m zum Boden. Auslängung des Falldämpfers = 2m Aufreisslänge des Bandfalldämpfers = 1,75m ergibt 3,75m.
Der Höhenunterschied zwischen Dach und Vordach beträgt 5m - 1,50m = 3,50m. Nach Lesart der Betriebsanleitung muss die Höhendifferenz mindestens 5m - 3,75m betragen = 1,25m. Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Kollege vom Dach fällt, schlägt er bei einer Auslängung des Falldämpfers gepflegt auf dem Vordach auf.
Jetzt habe ich mir die DGUV 112-198 nochmals zu Gemüte geführt und mir auch das schöne Beispiel Nummer 3 auf Seite 19 angesehen. Auch da steht in der Formel vor der Aufreisslänge des Falldämpfers ein Minuszeichen, aber mir ist vollkommen schleierhaft warum. Vielleicht kann mir einer meinen Denkfehler in verständlichen Worten erläutern. Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Besten Dank vorab
Gruß Frank
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