Abberufung von Sicherheitsbeauftragten

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  • Moin,


    hat jemand schon einmal einen Sicherheitsbeauftragten abberufen, der nicht abberufen werden will? SiBe findet seinen Job klasse und kümmert sich auch um sehr viel. Darunter leidet aber sein eigentliches Tagesgeschäft. Darüber hinaus sind die Kollegen nicht sehr begeistert darüber, dass er sich aus ihrer Sicht in alles reinhängt. Jetzt soll der SiBe abberufen werden. So wie sich die Berufung auf den §22 SGB VII und die DGUV-V 1 stützt, müsste sich doch im Umkehrschluss auch die Abberufung auf diese Rechtsgrundlagen stützen. Wenn der Unternehmer verpflichtet ist, SiBes in ausreichender Zahl zu berufen, muss er in analoger Anwendung auch berechtigt sein, diese Bestellung zu widerrufen oder sehe ich das falsch?


    Dass es natürlich auch noch arbeitsrechtliche Normen gibt, die in solchen Fällen greifen könnten (Störung des Betriebsfriedens, Erteilung von Anweisungen ohne Weisungsbefugnis etc.) steht auf einem anderen Blatt. Eine arbeitsschutzrechtliche Norm, die die Abberufung regelt, habe ich nicht gefunden oder nicht gut genug gesucht. Natürlich darf der SiBe wegen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden, aber wenn durch diese ehrenamtliche Tätigkeit das Tagesgeschäft nicht mehr bewältigt werden kann, greift meines Erachtens der §22 (3) SGB VII nicht, da dem ja auch eine vertragliche Verpflichtung zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung steht. Spannende Kiste. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hi Guudsje,


    das wurde, wenn ich mich recht erinnere, bereits hier diskutiert und wenn ich micht recht entsinne, warst Du daran sogar beteiligt. (Suchen mussu aber selbst...)


    Ein Sibe kann ebenso bestellt wie abbestellt werden - wie man so schön sagt: auch ohne Angabe von Gründen, ganz analog zur Bestellung. Grundsätzlich sollten SiBe's eh nach einem Zeitraum X ausgetauscht werden. Dies ist bei uns üblich, auch um das Blut frisch zu halten. Dumm nur wenn dieses "Ehrenamt" mit Bonuszahlungen oder anderen Extras belegt ist. Dann tust du gut daran, dies vertraglich sauber zu regeln.


    Last but not least: Da die Bestellung üblicherweise mit Zustimmung des BR erfolgt, sollte dieser auch bei der Abbestellung mit ins Boot genommen werden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja schließe mich an, aber schade. So engagierte SiBe hat man nicht oft und klar das diese oft Sachen hinterfragen sollten.
    Ich finde es sehr schade , da diese die Fasi ja unterstützen.
    gruß Martin

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  • Moin,


    den alten Thread habe ich gelesen. Dass es möglich ist, ist auch klar. Schließlich hat der Arbeitgeber ja ein Direktionsrecht. Ich finde es aber relativ spannend, jemanden abzuberufen, der nicht abberufen werden will und eventuell die Karte es §22 (3) SGB VII zieht. Mal schauen, wie die Sache ausgeht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich schließe mich Martin an. Schade drum. Das findet man (zumindest ich) SEHR selten und man kann froh sein wenn sich mal jemand kümmert.


    Grundsätzlich kann man ihn abberufen. Hast du schonmal seine Berufung angeschaut? Bei den Formularen die ich zur Berufung verwende (und ich nehme meistens die von der BG) sind Fußnoten drauf, wo steht *gilt bis zur Abberufung oder Ausscheiden aus dem Unternehmen.


    Aber wenn du das machst, dann hast du einen sehr unzufriedenen um nicht zu sagen frustrierten Mitarbeiter. Gibts nicht die Möglichkeit den ein wenig einzubremsen? Du könntest z.B. seine Stellenbeschreibung neu erarbeiten....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Wie oben bereits angedeutet kann ich dies ja auch schmackhaft verpacken.


    Mit einem herzlichen Dank, Blumen etc.,pp und dem Hinweis darauf, dass nach jahrelanger, erfolgreicher und sehr guter Tätigkeit wieder frischer Wind reinkommen soll und auch jüngeren MA die Gelegenheit gegeben werden soll, diesem vorbildhaften Verhalten und dem Einsatz nacheifern zu können....


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und wenn's jetzt wirklich Stunk geben sollte, dann wird sich der Betroffene nicht auf den 22er berufen können - davon bin ich zumindest überzeugt.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

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  • Mit einem herzlichen Dank, Blumen etc.,pp und dem hinweis darauf, dass nach jahrelanger, erfolgreicher und sehr guter Tätigkeit wieder frischer Wind reinkommen soll und auch jüngeren MA die Gelegenheit gegeben warden soll, diesem vorbildhaften Verhalten und dem Einsatz nacheifern zu können....

    Wenn der MA "einbremsen" als Mobbing empfindet, wird er auf dieses verpackte Dankeschön sicherlich nicht reinfallen.
    Kann er als Sicherheitsbeauftragter keinem anderen "Arbeitsbereich" zugeordnet werden? Ab nächsten 1. zuständig für.....?


    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Darüber hinaus sind die Kollegen nicht sehr begeistert darüber, dass er sich aus ihrer Sicht in alles reinhängt.

    Denk das mal zu Ende: Warum sind sie nicht begeistert? Weil er den nie angeschnallten Staplerfahrer nervt, dem mit Zischbrodelstink hantierenden Kollegen an die Benutzung von Schutzbrille und Handschuhe erinnert usw. usf...? Das wäre gar nicht so ungewöhnlich!


    Als ich vor gefühlten hundert Jahren die Qualifikation als SiBe gemacht habe hat uns einer der Dozenten das klipp und klar gesagt: Wir werden so manchem auf die Eier gehen und wir werden ein paar Freunde verlieren. Aber damit evtl. einem die Gesundheit retten. Man ist als SiBe nicht für alle Kollegen der Gute, eher im Gegenteil, das ist nun einmal so. Ein SiBe braucht daher ein Fundament der Anerkennung im Kollegenkreis, sonst hat er es wirklich schwer.


    Es mag nicht helfen, aber ich würde mit dem Mann reden und ihm versuchen klarzumachen, dass man ihn auch ein wenig schützen möchte und versuchen gemeinsam mit ihm Wege zu finden. Ein für mich denkbarer Kompromiss wäre es, es noch ein Jahr zu versuchen, ihn dafür aber zunächst (zeitnah, logisch!) auf ein Seminar zur psychologischen Gesprächsführung zu schicken. Ein fachlich fitter Mitarbeiter braucht eben zusätzlich auch didaktische Fähigkeiten.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Denk das mal zu Ende: Warum sind sie nicht begeistert?

    Vielleicht weil er Kollegen, die gerade eine Baustellenbesprechung in einem neuen Kindergarten abhalten, fragt warum sie keine Sicherheitsschuhe anhaben, obwohl auf der Baustelle nur noch der Wandanstrich und der Einbau der Deckenbeleuchtung fehlt und weil die Kollegen das mit abarbeiten müssen, was der Kollege vor lauter SiBe-Tätigkeit nicht von seinem Schreibtisch bekommt? :/

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • wie wäre es mit der hier und da schon erfolgreichen Methode der Beförderung

    Moin Uwe,


    das würde das Betriebsklima bestimmt in ungeahnte Höhen treiben, wenn man jemanden befördert, der sein Tagespensum nicht schafft. :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Zusammen


    Ich sehe das wie Michael.
    In den manchen Unternehmen wo ich tätig war haben die SiBe,s immer einen schweren Stand gehabt. Da waren Bezeichnungen wie Arschkricher, Korintenkacker unsw an der Tagesordnung. Als letztes Mittel haben Mitarbeiter den SiBe dann beim Cheffe angeschwärzt, dass man seine Arbeit nicht schafft weil der SiBe das arbeiten verhindere.
    Ich würde versuchen die Aussagen der Mitarbeiter über den SiBe zu hinterfragen und vor allen auch zu überprüfen. Ich habe da schon vieles erlebt.
    Bei einer Abberufung des SiBe,s sehe ich auch die Gefahr das der Abberufende sich wehrt seine Arbeitsleistung runter fährt oder Dienst nach Vorschrift macht.
    Eine innere Kündigung könnte auch erfolgen oder er sucht sich einen neuen Job. Je nach dem wie sein Status im Unternehmen ist.


    Deshalb rate ich zu Gesprächen zwischen GF,BR, SiBe u. FaSi

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • das würde das Betriebsklima bestimmt in ungeahnte Höhen treiben, wenn man jemanden befördert, der sein Tagespensum nicht schafft

    Die DGUV sagt.......



    Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten


    Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, sie treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
    Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld dahingehend beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte haben sich für ihre Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung gestellt, dies ist für sie eine zusätzliche Aufgabe, der sie neben ihrer üblichen Tätigkeit nachgehen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Kelte,


    was möchtest Du uns damit zum Thema sagen?!?!?!?


    Rechtstexte zitieren ist sehr schön, aber welche Interpretation deinerseits ergibt sich den daraus in Bezug auf die Fragestellung?


    Danke!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin,


    vielleicht habe ich diesmal zu viele Informationen geliefert. Meine eigentliche Frage war die normative Grundlage der Abberufung, und die sehe ich in der analogen Anwendung des §22 SGB VII und des §20 DGUV 1, falls es keine andere direkte Norm für diesen Fall gibt. Alles andere, über was hier spekuliert wird, ist bereits gelaufen (Gespräche mit SiBe, miot Teamleiter mit oberster Heeresleitung etc.).


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Kelte,


    was möchtest Du uns damit zum Thema sagen?!?!?!?

    Sorry .... meine Gedanken habe ich nicht mitgeliefert ....



    der sein Tagespensum nicht schafft

    Das sollte so nicht sein .... da er sein Ehrenamt (Sicherheitsbeauftragter) neben seinem Hauptaufgabe zu machen hat.
    Vielleicht kann man Ihn etwas einbremsen .... wenn man Ihm das klar macht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Guten Morgen.


    Dann möchte ich mich auch einfach mal einmischen, auch wenn ich noch keine fertige SiFa bin :)


    Wenn ich mir den beschriebenen Kollegen als meinen Kollegen vorstelle, dann wäre für mich der eklatanteste Punkt das Erteilen von Anweisungen, obwohl hierfür keine Befugnis vorliegt. Natürlich ist das auch eine Interpretationssache. Ein freundlicher Hinweis vom SiBe ist mit Sicherheit unproblematisch. Das geht auch mal ohne den eigentlichen Vorgesetzten hinzuzuziehen. Aber je nach Thema, Häufigkeit und Art und Weise kann es auch völlig unpassend sein, wenn der SiBe Anweisungen gibt. Und meiner Meinung nach ist er auch einfach nicht dazu berechtigt. Es handelt sich nach meiner Interpretation um eine beratende Funktion eines Angestellten ( i.d.R. ohne Leitungsfunktion). Dieser hat an seinen Vorgesetzten zu berichten, dieser wiederum hat sich dann zu kümmern und unter Nutzung seiner Weisungsbefugnis das Problem zu lösen.


    Und die kurze Antwort auf die eigentliche Frage: Ja, ich persönlich würde die geschlossene Vereinbarung widerrufen und den Kollegen von seiner SiBe-Aufgabe entbinden. Ich würde das in einem persönliche Gespräch einleiten und natürlich schriftlich fixieren.

    „Ich weiß, dass ich nicht weiß“ (Sokrates)