Hallo zusammen

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  • Vielen Dank für die Aufname hier.
    Ich bin auf der Suche nach einem Verfahren zur Prüfung einen Raumes in dem explosionsgefährdete Stoffe lagern.
    In der Baugenehmigung zu diesem Raum, oder besser gesagt Gebäude, steht die Definition über die Nutzung.
    Hieraus ergab sich ( wohl mal ) die Notwendigkeit einen EX-Lüfter zum Luftwechsel 24/7 zu betreiben.


    Ich würde gerne wissen wie man auf diesen Wert kommt und
    welche wiederkehrenden, zu dokumentierenden, Prüfungen an diesem Raum vorgenommen werden müssen.
    Ich vermute die Funktion und der Zustand des Ventilators, die EX-Klemmkästen, -Leuchten und Ex-Schalter.


    Meine Frage hierzu habe ich im (hoffendlich richtigen) EX-Schutz.Bereich gestellt.
    Doppeltes posten ist ja nicht so toll...


    Vielen Dank im Voraus
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Nordlicht68 ()

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