GB Home Office

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  • Hallo zusammen.


    Ich wende mich mit ein paar Fragen an euch.


    1. Wie kann man eine GB des Arbeitsplatzes durchführen, wenn es sich um einen home office Platz handelt? Arbeitgeber im norden Deutschlands - Mitarbeiter
    im süden.


    2. Unterweisung von BA: Reicht eine schriftliche Bestätigung per Email als Unterweisungsnachweis, wenn die BA/JSA zugeschickt wird und selbst durchgelesen wird?


    Vielen Dank für eure Antworten....


    Gruß


    Hilko

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  • Servus!


    zu 1. wenn nicht ein (Grob-)Entwurf existiert, würde ich mit dem MA zusammen die GB in 2-3 Telefon/Video-Konferenzen erarbeiten. Fotos vom Arbeitsplatz/Arbeitszimmer sind sicherlich hilfreich. Wenn mal ein Termin vor Ort im Norden ist. Gleich 'Verhaften' und Unterweisung (Inhalt?) durchführen.
    Ausserdem würde ich dringend zu einer Betriebsvereinbarung raten. Wenn es der einzige MA mit Home Office ist stellt sich natürlich die Frage des Aufwands/Nutzens.
    Ach so: Vielleicht ist eine vorab 'Prüfung' ob, der/die MA für diese Arbeitsweise 'geeignet ist' sinnvoll. Nur so als Hinweis.


    zu 2.
    Vielleicht stehe ich grade auf dem Schlauch, aber was ist BA/JSA?
    BA = Betriebsarzt?
    JSA = ???
    Was ist denn die Tätigkeit und wie setzt sich diese zusammen?
    Home Office ist für mich nicht gleich Home Office! Zumal der Begriff alles andere als klar umrissen ist.
    Ist es Telearbeit, mobile Arbeit, Innen-/Aussen-Dienst Anteile, angeordneter Service, eigenverantwortliches Consulting, besteht interessierte Selbstgefährdung, etc.

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • 2. Unterweisung von BA: Reicht eine schriftliche Bestätigung per Email als Unterweisungsnachweis, wenn die BA/JSA zugeschickt wird und selbst durchgelesen wird

    Wie hast Du dich vergewissert, dass der Lesende gelesen und alles verstanden hat? Nur durch seine Unterschrift? Mach ein e-Learning daraus mit anschließendem Wissenstest.
    So etwas kann man dann auch digital überwachen.



    1. Wie kann man eine GB des Arbeitsplatzes durchführen, wenn es sich um einen home office Platz handelt? Arbeitgeber im norden Deutschlands - Mitarbeiter


    im süden.

    Wenn du einen Homearbeitsplatz in Deiner Nähe dir angesehen hast, kannst du gleichgeartete Arbeitsplätze damit abdecken. Ich lass mir Bilder und Beschreibungen von den Arbeitsplätzen schicken und beurteile dann diesen.
    So ohne weiteres darfst Du auch nicht in die Wohnungen, wenn der Eigentümer / Mieter es nicht will / zulässt.
    Ich habe da einen Aufsatz aus einer Juristischen Fachzeitschrift, der hier leider zu groß ist, um beigefügt zu werden. Den kann ich ja mal versuchen im downloadbereich unterzubringen oder dir direkt zukommen zu lassen.
    --> die Datei ist zu groß, muss ich dir persönlich zusenden, wenn du mir deine emailadresse zukommen lässt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    3 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: late entry

  • @Aberle


    BA = Betriebsanweisung
    JSA = Jugendstrafanstalt :Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich würde das ganze etwas anders aufziehen.


    Schau dir mal den Unterschied zwischen "Mobilem Arbeitsplatz" und "Telearbeitsplatz" an.
    Oftmals geht man davon aus, dass ein HomeOffice ein Telearbeitsplatz ist. Hier gelten die ASR usw.
    Bei "mobilen Arbeitsplätzen" entfällt ein Teil der ASR.


    Ist ne Sache der Definition, wer wann wie wo arbeitet.


    Dazu gibts nen Thread.
    Betreuung Home Office und Aussenstellen

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Nein, es handelt sich um Heim-Büro Arbeitsplätze - Schreibtisch, Telefon, Computer/Laptop....

  • Nein, es handelt sich um Heim-Büro Arbeitsplätze - Schreibtisch, Telefon, Computer/Laptop....

    Und der Arbeitgeber richtet den Arbeitsplatz zu Hause ein?
    Beschafft er Tisch, Stuhl und entsprechende Ausstattung?
    Und der Beschäftigte arbeitet zu 100% in diesem festgelegten Büro?



    Versteh mich nicht falsch... ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen. Aber man kann es sich als FASI auch unnötig schwer machen. Bevor ich mit einem Maßnahmenplan, Gefährdungsbeurteilungen der Heimarbeitsplätze und möglichen Begehungen anfange (und natürlich mit dem ganzen Beschaffen der Büroeinrichtung etc.) versuche ich mich da rauszulavieren.
    Definiere es bzw. überlege mit der GF oder wer immer da zuständig ist, ob es nicht sinnvoller ist, das Ganze als "Mobilen Arbeitsplatz" zu definieren. Dann fällt das ein oder andere "hinten runter".

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Gab's schon mehrfach hier in der Diskussion - mußt du mal suchen...


    Und wir hatten auch dort schon den Sachverhalt diskutiert, dass ihr euch sehr ausführlich über Vorgaben und Begehungen unterhalten könnt - aber letztendlich nicht vergessen dürft, dass euer Recht eine Wohnung/Haus zu betreten seeeeeehr eingeschränkt ist. Wie ich es immer formuliere: Ich würde mich bei mir zu Hause nicht reinlassen! Und wie will ich eine GB machen, ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen?!?!


    Anyway, geht den anderen Weg und macht den Mitarbeitern entsprechende Angebote zur Unterstützung, sprecht mit ihnen etc.,pp. Wenn sie Hilfe benötigen oder Fragen haben - helft ihnen. Wenn sie zufrieden sind - Finger weg.



    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Klink mich mal hier ein..........


    Mein Abteilungsleiter MUSS auf Auforderung der GF ab Mitte des Monats "zu Hause" bleiben und dann von dort aus arbeiten (über die Hintergründe muss ich schweigen).


    Wer muss dann die Einrichtung des HomeofficeAP, sprich Tisch, Stuhl etc. übernehmen.

    Wenn ich das lese:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775


    Meiner Meinung nach die Firma, oder?
    Es ist übrigens dann der erste MA mit "offiziellen" Homeoffice.


    Achso....sagte ich schon, dass es mir hier reicht...............?!

    Thx

  • Achso....sagte ich schon, dass es mir hier reicht...............?!

    Thx

    Ist doch nicht schwer, wenn sich eine Tür schließt öffnet sich eine neue! Wo liegt das Problem?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ach so, zum Thema! Auf der letzten Weiterbildung (vor 2 Wochen) wurde Home Office (nicht der mobile Arbeitsplatz) als Arbeitsplatz angesprochen.

    Meinung der BG: Einrichtung des Arbeitsplatzes muss der AG vornehmen. Die GBU muss auch durchgeführt werden.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Ach so, zum Thema! Auf der letzten Weiterbildung (vor 2 Wochen) wurde Home Office (nicht der mobile Arbeitsplatz) als Arbeitsplatz angesprochen.

    Meinung der BG: Einrichtung des Arbeitsplatzes muss der AG vornehmen. Die GBU muss auch durchgeführt werden.


    Gruß

    Andy

    Danke!

  • Meiner Meinung nach kommt das jetzt auf die "Gestaltung des Vertrages" an. Wenn der Arbeitgeber sagt:

    "Bleib zu Hause: Home Office." dann ist der Arbeitgeber gehalten die Büroausstattung zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Dann ist aber auch die entsprechende GB (die du mit Hilfe der Checkliste machen lassen kannst) von Nöten.

    "Erbring deine Leistung von da aus wo du willst, nur nicht hier, und stell dein privates Zeugs zur Verfügung" dann ist es es das "Mobile Arbeiten" und dein Abteilungsleiter könnte auf sein eigenes Zeug zurückgreifen. Dann reicht die Betriebsvereinbarung.


    Tja... Und so wie sich das anhört würde ich als Arbeitnehmer sagen: "OK. Ich bleibe zu Hause und habe HomeOffice. Ich benötige hierfür einen Schreibtisch, einen PC mit Zugang, einen entsprechenden Datenanschluss (meinen werde ich euch GARATNIERT NICHT zur Verfügung stellen), eine entsprechende Schreibtischlampe, Stuhl und ergonomische Tastatur. Und eure FASI (ich denke mal du) darf am xx..xx.xxxx vorbeikommen eine GB machen.



    Ergänzung: Das mit dem PC wird in der Weise noch interessant wenn dein Abteilungsleiter Daten auf seinem PC speichern würde um daran zu arbeiten (Datenschutz).


    Und nochein Ergänzung:

    Wir haben das mal in einem anderen Thread deutlich mehr zerlegt.

    Betreuung Home Office und Aussenstellen


    Vielleicht hilfts.

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    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Mein Abteilungsleiter MUSS auf Auforderung der GF ab Mitte des Monats "zu Hause" bleiben und dann von dort aus arbeiten (über die Hintergründe muss ich schweigen).

    Wenn das nicht bereits im Arbeitsvertrag entsprechend enthalten ist, halte ich diese Anordnung für nicht zulässig. Wäre ich Betroffener würde ich das mit einem Anwalt klären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich schließe mich dem Vor"redner" an.
    Ist Im Arbeitsvertrag konkret "Heimarbeit" verankert gilt die ASR und der der AG ist für die Ausstattung, GefB, Prüfungen (z.B. DGUV V3) etc zuständig - es sei denn, es werden "Ausnahmen" definiert. Und hier gehen die Meinungen sicher sehr auseinander - und auch ich empfehle im Zweifelfall den Anwalt
    (Unsere "Sonder"-Vereinbarungen bzgl unsres Vertriebmitarbeiters sind ggf. anfechtbar: Er ist selbst zuständig für die Büroausstattung, bekommt aber Lapptop/Dock-In-Station, Tastatur, Bildschirm gestellt.)

  • Hi,


    um das Ganze rechtskonform zu gestalten, ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fürs Home-Office erforderlich. In dieser wird schriftlich vereinbart, wer sich um welche anfallenden Punkte (z.B. Anschaffung Mobiliar, Sicherstellung Einhaltung Vorgaben ArbStättV, technische Ausstattung) kümmert und wie es sich mit den Kosten verhält.


    schöne Grüße