Hallo Community,
wir sind als Auftragnehmer teilweise 24/7 im Einsatz bei Auftraggebern auf dem Betriebsgelände. Es gibt Kunden, die unsere Beschäftigten teilweise bis zu 5 Stunden im Jahr unterweisen (online). Rechtlich gesehn scheint ja alles klar zu sein.
Dennoch die Frage, macht es Sinn, die selben Inhalte ebenfalls zu unterweisen? Die Beschäftigten erhalten durch den Kunden eine Unterweisung von bis zu 5 Stunden im Jahr, hier geht es in erster Linie um Allgemeine Unterweisungen zu SRS, Witterung, Warn- und Schutzkleidung, Arbeiten im Freien, Verhalten bei Gefahren, Verhalten im Brandfall etc.. Tätigkeitsbezogene Unterweisungen sind kein Bestandteil. Allerdings muss jeder der das Gelände betritt und dort "arbeit verrichtet" diese 5 stündige Unterweisung jährlich nachweisen. Wir sind kein Subunternehmer im Sinne der Werkvertragsregelung. Die Beschäftigten erhalten durch den Auftraggeber ein Zertifikat, zu den durchgeführten Unterweisungen ausgehändigt. Die Unterweisung erfolgt zu 90 % online. Es geht hier schlichtweg um die Frage, ob im Zweifel die Unterweisung als Nachweispflicht (für die genannten Bereiche) langen oder ob diese durch den Auftragnehmer "erneut" durchgeführt werden muss.
Oder lässt sich die Frage schlichtweg nur mit einem juristischen "es kommt darauf an" beantworten?
Lieben Gruß
Isoline