Arbeitsunfall nach Betriebsfeier

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  • Hallo zusammen

    ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsunfall

    Betriebsfeiern sind ja grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Wie aber sieht es aus, wenn der Mitarbeiter nach der Betriebsfeier die vom Unternehmen angebotene Übernachtungsmöglichkeit nutzt und am nächsten Morgen auf dem Weg vom Zimmer zum Auto (direkter Weg nach Hause oder nicht? ?( ) ausrutscht?

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  • Sieh mal hier.

    https://www.bmas.de/DE/Themen/Sozi…48515A422D8CF8E

    Letztendlich entscheidet der Unfallversichrungsträger, um welche Art von Unfall es sich hierbei handelt und ob dieser über die BG versichert ist. Die Bedingungen sind im Link aufgeführt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (7. Mai 2019 um 07:07)

  • Letztendlich entscheidet der Unfallversichrungsträger

    Ein Beispiel

    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialre…-arbeitsunfall/

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Bin kein Jurist oder bei der BG,

    aber ich hab mit mal gemerkt, das wenn der Chef (GF/GL/AbtLG) die Feier geschlossen hat, dann ist alles andere Privat. Heimfahrt, Übernachtung, etc. ....

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

  • Hallo,

    Jupp - rechtlich lädt der Scheffe ein. Es muss aber ganz klar ein Start und ein Ende geben. In dieser Zeit ist die BG über den Betrieb der richtige Partner. Wenn es Übernachtungen gibt oder anderes - nach dem offiziellen Ende, ist es kein Betriebsunfall.

    Grüßle
    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

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