Ach ja, die gute alte Polemik.
Pflichten und Aufgaben kann man als AG sicherlich übertragen. Die Sifa wird damit eben zur verantwortlichen Person, was sie in ihrer Stellung als Sifa eigentlich nicht ist. Ob das nun gut ist oder nicht, mag jeder selbst beurteilen.
Zum Schluss noch ein kurzer Hinweis auf das BAG-Urteil v. 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08 Rn. 29 (https://www.bag-urteil.com/15-12-2009-9-azr-769-08/)
"Gleichzeitig wird damit [Anm.: d.h. mit der direkten Unterstellung der Sifa in einer Stabsstelle] ein Ausgleich dafür geschaffen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht unmittelbar weisungsberechtigt gegenüber den Beschäftigten sind."