Versicherung Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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  • 1. Vermögensschäden bis 100.000€

    310€ jährlich

    2. Vermögensschäden bis 250.000€

    575€ jährlich

    Vermögensschäden alleine reichen natürlich für eine Sifa nicht aus ... auch Sach- und Personenschaden wären mitzuversichern. Die Deckungssummen wirken sehr niedrig, es kann sein, dass Kunden andere Deckungssummen von dir Verlangen werden ... Details hierzu vllt von anderen ...

    Wir in der Bauwelt verlangen von unseren AN deutlich höhere ...

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Vermögensschäden alleine reichen natürlich für eine Sifa nicht aus ... auch Sach- und Personenschaden wären mitzuversichern. Die Deckungssummen wirken sehr niedrig, es kann sein, dass Kunden andere Deckungssummen von dir Verlangen werden ... Details hierzu vllt von anderen ...

    Wir in der Bauwelt verlangen von unseren AN deutlich höhere ...

    ... so kenne ich das auch. Das könnte schnell in die Höhe schießen, wenn dahinter eine Arbeitsunfähigkeit, weitreichende behindertengerechte Umbaumaßnahmen und lebenslange medizinische Behandlungen resultieren und die Versicherer einen Verursacher suchen, von dem sie sich das Geld wiederholen wollen...

    Es hängt aber auch ein wenig davon ab, welche Kunden man betreuen möchte und wie das Risiko sich darstellt, bei einer Fehlberatung solche Probleme zu bekommen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Die AxA hatte mir eine Betriebshaftpflicht für Berater für knapp unter € 5.000,-- pro Anno angeboten. Daraufhin habe ich verzichtet. Das bedeutet für mich mehr Schreibarbeit und nichts, aber auch so gar nichts anfassen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die AxA hatte mir eine Betriebshaftpflicht für Berater für knapp unter € 5.000,-- pro Anno angeboten. Daraufhin habe ich verzichtet. Das bedeutet für mich mehr Schreibarbeit und nichts, aber auch so gar nichts anfassen.

    Wow, 5000€ ist der Wahnsinn.

    Mein Plan wäre es, erstmal "klein" anzufangen und das ganze über die Kleinunternehmerregelung (bis max. 22500€) umzusetzen.

    Bei so hohen Summen der Versicherung stellt sich mir die Frage, ob es für mich dann überhaupt Sinn macht.

    Let the music be your master

  • Mein Plan wäre es, erstmal "klein" anzufangen und das ganze über die Kleinunternehmerregelung (bis max. 22500€) umzusetzen.

    Bei so hohen Summen der Versicherung stellt sich mir die Frage, ob es für mich dann überhaupt Sinn macht.

    Das ist der Grund, der hier schon oft Diskutiert und benannt wurde - warum es als Kleinunternehmer eher keinen Sinn macht.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • Wow, 5000€ ist der Wahnsinn.

    Mein Plan wäre es, erstmal "klein" anzufangen und das ganze über die Kleinunternehmerregelung (bis max. 22500€) umzusetzen.

    Bei so hohen Summen der Versicherung stellt sich mir die Frage, ob es für mich dann überhaupt Sinn macht.

    ich habe mich nicht versichert und nehme nur angenehme Aufträge an.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Das ist der Grund, der hier schon oft Diskutiert und benannt wurde - warum es als Kleinunternehmer eher keinen Sinn macht.

    Angenommen, meine Kunden sind nur kleinere Firmen, die das Thema Arbeitssicherheit über die Unternehmerregelung lösen könnten, also ich wäre nicht als SiFa bestellt, wie wäre es dann mit der Haftung bzw. der Versicherung?

    Let the music be your master

  • Aber auch bei angenehmen Aufträgen kann doch was passieren. Oder was meinst du mit angenehmen Aufträgen?

    natürlich. deswegen bewege ich mich nur in der Mitte vom Gang, fasse nichts an, zeige nur drauf und schreibe viel.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

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  • Das ist eine Risikoeinschätzung die am Ende jeder selber Tragen muss. Auch eine Beratung kann falsch sein. Sicherlich ist die individuelle Schuld dann erstmal nachzuweisen, da der Unternehmer in der Pflicht ist ... bespreche dich hier vllt. mal mit einem Anwalt für Berufsrecht.

    Wer nicht versichert ist, haftet mit seinem privaten Vermögen. Wenn man verheiratet ist (Zugewinngemeinschaft) dann auch mit dem der Gattin, Haus, Autos ...

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wer nicht versichert ist, haftet mit seinem privaten Vermögen. Wenn man verheiratet ist (Zugewinngemeinschaft) dann auch mit dem der Gattin, Haus, Autos ...

    Kommt darauf an, wie man firmiert. Es gibt ja auch UG oder GmbH.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das ist auch einer der Gründe, warum ich zurzeit nichts anbiete.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Angenommen, meine Kunden sind nur kleinere Firmen, die das Thema Arbeitssicherheit über die Unternehmerregelung lösen könnten, also ich wäre nicht als SiFa bestellt, wie wäre es dann mit der Haftung bzw. der Versicherung?

    Das würde mich auch interessieren. Kann man diese Verantwortung vertraglich ausschließen?

  • Da könnte dann "wenn man durch sein Tun aufzeigt, dass man die Aufgabe angenommen hat" zum Tragen kommen, wonach man dann auch ohne Beauftragung zur Rechenschaft gezogen werden kann.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo TotoGabbani,

    Das würde mich auch interessieren. Kann man diese Verantwortung vertraglich ausschließen?

    siehe Antwort Hafensifa + Man kann vertraglich alles ausschließen, aber das hilft im Fall der Fälle auch nicht (z.B. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit)

    Zur Versicherung:

    Ich kann auch die HDI empfehlen. Das ist nach meinen Erfahrungen die einzige Versicherung, die tatsächlich den Hauch einer Ahnung hat, um was es bei der Sifa geht. Wenn, wie in meinem Fall, auch noch Projekte im Bereich Maschinensicherheit, Umwelt und Abbruch dazukommen, wird es bei anderen Versichererungen schnell problematisch. Wenn dann noch projektspezifische Haftungssummen notwendig sind... :rolleyes:

    Es gibt auch Versicherungen, die lediglich 300 € /a kosten. Ich kenne aber keine, die auch wirklich etwas nutzen würde...

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl