Hallo zusammen,
ich arbeite in der Zentrale einer großen Filialkette.
In unseren Filialen haben wir Elektrisch unterwiesene Personen (EuP). Diese machen folgende Arbeiten:
- Anschließen und Abklemmen von Leuchten und Spiegelschränken
- Austausch Leuchtmittel
- Fehlersuche (Eingrenzung) an der Unterverteilung (UV)
- Wöchentlicher Test des FI-Schutzschalters in der Leuchtenabteilung.
Die Mitarbeiter sind beauftragt.
Die DGUV Vorschrift 3 weist darauf hin, dass die Überwachung der oben aufgeführten Arbeiten durch eine Elektrofachkraft erfolgen muss.
Meine Frage ist jetzt: Muss bei jeder der oben aufgeführten Arbeiten die Elektrofachkraft vor Ort sein oder reicht es aus, wenn man Stichprobenartig eine Überprüfung durchführt?
Vielen Dank im Voraus.